Hallo, meine Frage ist die folgende.
Ich bin geschieden, aus meiner Ehe geht ein Sohn hervor, der mich auch regelmäßig bei mir besucht und auch ein eigenes Zimmer bei mir hat, Das ich zur Zeit Körperlich nicht so in der Lage bin einer Arbeit nachzugehen, bekomme ich Hartz4 mein Sohn wird so als eine Tempomäre Bedarfsgemeinschaft geführ.
Da meine Ex Frau und ich ein gemeinsames Sorgerecht haben, müssen wir beide auch bei Endscheidungen anwesend sein und gemeinsam Unterschreiben.
Nun meine Frage .
Mein Sohn muste ins Krankenhaus und am Ellenbogen operiert werden, dort war ich dann natürlich am OP tag und auch jeden Zweiten Tag im Krankenhaus. Das Krankenhaus liegt 38 Kilometer von meinem Wohnort entfernt, da die Klinik für diese Fälle Spezialisiert ist, ich habe bei der Arge einen Antrag auf Fahrtkosten gestellt, dieser wurde abgelehnt, mit der Begründung das es keine Regelleistung wäre und die Fahrtkosten selber schon im Regelsatz drin sind. Darf das Amt mir im Grunde verbieten meinen Sohn zu besuchen bzw. das ich es selber Finanziere.
Ich bin gespannt auf eure Antworten.