Hallo,
Siet januar 13 leben meine mittlerweile 6 und 9 Jahre alten kinder bei mir. Mutter im März verstorben. Haben noch 2 ältere Halbgeschwister, mittlerweile 16+17 Jahre alt. Der 17 jährige will jetzt mittels seines Vaters ein Besuchsrecht erzwingen. Seinerzeit zu Lebzeiten der Mutter als alle 4 Kinder noch im Haushalt der Mutter lebten kam es zu häufigen Übergriffen des 17 jährigen, Schläge,Tritte, sexuelle Nötigung wenn nich sogar Missbrauch ( mein sohn musste ihm bei der Selbstbefriedigung zuschaun bzw wurde animiert es doch selber zu tun,da war der Junge 8 jahre alt!). Mein Sohn ist mittlerweile in Behandlung einer psychatrischen Tagesklinik um seine Erlebnisse die er so hatte zu verarbeiten. Nun lebte der 17 jährige kurzzeitig bei seinem Vater, bis sich nach 6 Wochen heraus stellte das der Junge dort aufgrund seines Verhaltens dort nicht tragbar ist,kam ins Heim und lebt zur Zeit in einer Notunterkunft. Nun verlangt der Vater von dem 17 Jährigen quasi ein Besuchsrecht bei meinen Kindern für seinen Sohn. Droht mir mit Anzeigen u Gerichtsverfahren weil ich dem nicht zustimmen will. Zu Zeiten wo die Kinder alle noch zusammen lebten habe ich keine möglichkeit gehabt meinen Sohn vor dem 17 jährigen z schützen. Die Familie lebte aufgrund einer Tumorerkrankung dort schon unter Aufsicht des zuständigen Jugendamtes,wo ich derartige Vorfälle mehrfach gemeldet habe,es aber nicht eingegriffen wurde. Ich war aus Sicht des Jugendamts nur der Vater, der Lügen erfindet um einer totkranken die Kinder weg zu nehmen… Ich möchte nun auf diesem Weg wissen, ob ich da irgendwas zu befürchten habe.
Keine Angst: es gibt kein rechtliches Mittel, das dich dazu zwingen kann, den Jungen zu deinen Kindern zu lassen.
Na dann erstmal vielen Dank für die schnelle Antwort:smiley:
Hallo,
ich kann leider keine definitiv korrekte Antwort geben.
Wünsche viel Glück
Ich würde dem Ganzen ruhig gegenüber stehen und den Vater machen lassen, wenn er denn will. Umgang unter Geschwistern wird zwar gefördert aber nur wenn es dem Kindes Wohl dient. Das ist hier nicht der Fall. Der heute 17jährige wird sich vermutlich schon durch seinen Lebenswandel disqualifizieren, aber wenn das nicht reicht, kann es ein Gutachten des Psychiaters geben, dass es sex Missbrauch (auch das Zugucken ist Missbrauch!!) gab. Evtl wird dann unter Umständen ein begleiteter Umgang zugelassen und daran wird der 17 jährige vermutlich schnell die Lust verlieren.
Also: keine Sorge und Kinder dem bloss nicht aussetzen.
Hallo Vadder,
vorgestern wurden in Bergisch Gladbach zwei Kinder in Obhut genommen von einem Vater, dessen Ex-Frau vor einem dreivierteljahr gestorben ist. Ich hoffe, dass das nicht Dich betrifft?
Wegen des Umgangsrechts brauchst Du Dir keine sorgen zu machen, sofern Du Dich nicht dusselig anstellst. Google mal nach Väteraufbruch Köln, dort das Beratungstelefon nachschlagen. Das landet bei mir oder meinem Kollegen Oliver.
Viel Glück!
L G D e n n i s .
Hallo,
da würde ich mich direkt ans Jugendamt wenden. Ich weiß nicht, ob Halbgeschwister auch ein Besuchsrecht haben, so wie leibliche Eltern es haben. Ggf. kommt der Vater mit dem Besuchsrecht sogar durch. Ich weiß von Fällen, da sind Kinder aufgrund sexuellen Missbrauchs entzogen worden, und trotzdem hat der Vater ein Besuchsrecht gehabt…und die Kinder MUSSTEN die Termine wahrnehmen. Was Du bei der Hintergrundgeschichte auf jeden Fall erwirken kannst ist, dass, wenn es zu Besuchen kommt, diese nur unter Aufsicht im Jugendamt stattfinden. Da Dein Sohn in Behandlung ist, würde ich auch umgehend ein Gutachten erbitten, aus dem hervorgeht, dass das Kind durch die Vorfälle traumatisiert ist und ein Kontakt mit seinem „Peiniger“ zu diesem Zeitpunkt absolut unterbunden zu werden hat, da das Wohl des Kindes und der Heilungsprozess gefährdet wären.
Wie gesagt, mach einen Termin beim Jungendamt und lasse Dich dort beraten.
Gruß,
twilight666
Lehnen Sie, mit ihrer aufgeschilderten Begründungen " zum Wohl des / der Kinder " das Besuchsrecht bzw. den Kontakt ab !!!
leider kann ich Ihnen sonst nicht weiter helfen !
mfg
Hallo Dennis, erstmal Danke für die Antwort und den Tip mit Väteraufbruch!
Ich komme zwar gebürtig aus dem Rhein.-Berg. Kreis, aber mir wurden die Kinder glücklicherweise nicht entzogen! Ich wohne in Waldfeucht Kreis Heinsberg.
Ne ganz dusselig bin ich nicht, aber wenn man beim Jugendpsychologen hört „multiple Traumen“ und dann demjenigen der maßgeblich daran mitschuldig ist, ein Besuchsrecht einräumen soll, dann geht einem schon „die Muffe“ ! Denn weder mein Sohn noch meine Tochter möchten Kontakt. Lt. Jugendamt kann der 17jährige zwar einen Umgang begehren,der muss aber dem Kindeswohl dienlich sein. Soll mir also keine Sorgen machen. Nichts desto trotz werde ich mich die kommenden Tage mal bei euch melden.
Vielen Dank für die Antwort!
Hallo Vadder,
da bin ich ja froh, dass Dich das nicht betrifft. Kam mir nur komisch vor, zwei unterschiedliche Anfragen an zwei aufeinander folgenden Tagen, wo die Mutter verstorben ist.
Also das Jugendamt hat grundsätzlich recht, denn wenn der Umgang nicht dem Kindeswohl dient (was der Halbbruder nachweisen muss, der den Umgang begehrt), wird er auch nicht stattfinden. Man kann sich nur auch in solchen Fällen vor Gericht um Kopf und Kragen reden, deswegen sei auf der Hut.
So ein typisches Beispiel wäre, wenn Du sagst (oder schreibst), dass Deine Kinder eigentlich gerne wieder Kontakt hätten, aber … traumatisiert … noch nicht verarbeitet …
Das darfst Du nie sagen. Du musst da vor Gericht kompromisslos bleiben. Deine Kinder lehnen jeden Kontakt zu ihren Halbgeschwistern ab und verfallen schon in Angststarre, wenn Du nur die Namen erwähnst.
Wenn Dich irgendwas verunsichert, kannst Du auch jederzeit unsere Selbsthilfegruppe in Köln besuchen.
L G D e n n i s .
Hallo,
wenn Ihr kleiner Sohn jetzt in einer psychiatrischen/psychotherapeutischen Behandlung ist, sollten Sie die Fachleute dort ins Boot holen. Sicher kann der große Bruder versuchen, ein Besuchsrecht einzuklagen. Aber ich gehe davon aus, dass das aufgrund der Vorkommnisse aus der Vergangenheit eher im Sande verläuft. Wenn Sie seinerzeit das Jugendamt ins Boot geholt haben, müssen die auch Aktennotizen angefertigt haben. Nehmen Sie sich auf jeden Fall einen Fachanwalt für Familienrecht, der soll Akteneinsicht beantragen und am Besten beim zuständigen Familiengericht auch beantragen, dass ein psychiatrisches Gutachten über den kleinen Sohn angefertigt wird. Dann haben Sie alles in trockenen Tüchern.
Alles Gute!
Micha
…wie die gesteslage ist weiss ich auch nicht, aber du als vater hast das recht und plicht dein kind zu schützen , wenn die anderen es auf einen prozes ankommen lassen dann ist das ihre sache, rein menschlich finde ich ein umgang wegen der vergangenheit die war nicht tragbar-vertretbar. müssen muss man nichts, nur atmen damit man nicht versickt.
mehr weiss ich nicht, alles gute.
Hallo,
sorry, dass die Antwort so lange gedauert hat. Mein PC hat eine Zeit lang w-w-w-Anfragen falsch einsortiert. Das habe ich erst jetzt bemerkt.
Der Halbbruder hätte das Recht auf Umgang, wenn es dem Wohl der Kinder dient.
Die Kinder müssten also einen Vorteil vom Umgang mit dem Halbbruder haben.
Ob dieser das nachweisen kann, ist das mehr als fraglich.
Gruß
Leider hatte ich aufgrund eines Umzugs keinen Zugang zum Internet und konnte nicht schneller antworten.
Nehmen Sie sich einen Anwalt, sie benötigen, falls das Jugendamt nichts unternimmt ein psychologisches, oder psychiatrisches Gutachten! Ich wünsche Ihnen alles Gute! Petra