Besuchsrecht des Vaters bei nicht ehelichem Kind

Guten Tag,
mein Lebensgefährte hat seinen nicht ehelichen Sohn (4), der bei der Kindesmutter lebt, bislang jeden Freitag ab mittags ca. 4 - 5 Stunden bei sich gehabt.

Jetzt hat sich die Kindesmutter überlegt, dass ihr diese Freitagsregelung nicht mehr passt und sie verlangt von ihm, dass er das Kind montags zu sich holt. Das ist allerdings aufgrund seiner Arbeit nicht möglich, was die Kindesmutter auch weiß.

Darf die Mutter den Wochentag vorgeben? Ist der Vater in irgendeiner Form geschützt, wenn es offensichtlich ist, dass er auf den Wunsch der Mutter beruflich bedingt nicht eingehen kann und sie damit droht, dass er sein Besuchsrecht verliert?

Auch die 14-Tages-Regelung würde sie dann auf Montage beschränken wollen…

Vielen Dank
Marie

MW:W muss eine für beide akzeptable regelung zustandekommen, allerdings muss die Mutter acuh begründen, warum am montag undn nicht am freitag

Hi, lasst Euch nicht irritieren. D. Mutter kann nicht einfach so d. Umgangangsrecht entziehen, darauf hat jeder Vater oder Mutter einen Anspruch. Das liefe dann sowieso nur über das Familiengericht.
Geauso wenig kann sie auch einfach d. Besuchstage ändern.
D. Vater soll sich ans Jugendamt wenden wenn sie es dennoch versucht.
MfG ramses90.

die Begründung ist, dass das Kind nach dem Besuch beim Vater so aufgedreht ist, dass der Kindesmutter und deren Familie jedes Wochenende verdorben wird. Montags wäre das nicht so schlimm.

Also wohl kein Argument, das im Ernstfall vor dem Familiengericht standhalten würde, schätze ich…

Hi!

die Begründung ist, dass das Kind nach dem Besuch beim Vater
so aufgedreht ist, dass der Kindesmutter und deren Familie
jedes Wochenende verdorben wird.

Ja, das ist ein beliebtes Argument!

Montags wäre das nicht so
schlimm.

Also wohl kein Argument, das im Ernstfall vor dem
Familiengericht standhalten würde, schätze ich…

Nein, wahrlich nicht! Hier will jemand provozieren!
Renate

Hi auch!

Hi, lasst Euch nicht irritieren. D. Mutter kann nicht einfach
so d. Umgangangsrecht entziehen, darauf hat jeder Vater oder
Mutter einen Anspruch.

Halt, da hast Du was Wichtiges vergessen zu erwähnen. Das Kind hat ebenfalls einen gesetzlich verankertes Recht, den Vater oder die Mutter zu sehen.

Das liefe dann sowieso nur über das
Familiengericht.
Geauso wenig kann sie auch einfach d. Besuchstage ändern.

In Absprache mit dem Vater könnte sie das, aber nicht allein.

D. Vater soll sich ans Jugendamt wenden wenn sie es dennoch
versucht.

So wie das klingt, wird er gar nicht anders können. Es hört sich an, als sei hier der Zickenkrieg seitens der Mutter ausgebrochen, leider hat sie dabei vergessen, dass sie ihr Kind damit noch viel mehr trifft als den Kindesvater, den sie ja offensichtlich treffen will.

MfG ramses90.

Offtopic-Bemerkung:
Deine Mails wären leichter zu lesen, wenn Du nicht immer die kürzesten Worte auch noch abkürzen würdest!
Nix für ungut!
Renate

So wie das klingt, wird er gar nicht anders können. Es hört
sich an, als sei hier der Zickenkrieg seitens der Mutter
ausgebrochen, leider hat sie dabei vergessen, dass sie ihr
Kind damit noch viel mehr trifft als den Kindesvater, den sie
ja offensichtlich treffen will.

Hallo Renate,

so sehe ich es auch und das Traurige ist, dass der Kleine das alles auch noch mitbekommt. Dein Hinweis auf das Recht des Kindes, seinen Vater zu sehen, ist zwar selbstverständlich, aber es ist gut, auch das noch einmal in Erinnerung gerufen zu bekommen.

Danke,
Marie

Nein, wahrlich nicht! Hier will jemand provozieren!
Renate

eigentlich ist es uns auch klar, aber sie schafft es mit ihren Drohungen doch immer wieder, zu verunsichern…

Danke, Marie

Hi!

Nein, wahrlich nicht! Hier will jemand provozieren!
Renate

eigentlich ist es uns auch klar, aber sie schafft es mit ihren
Drohungen doch immer wieder, zu verunsichern…

Aber das ist doch schon mal ein Schritt, es vielleicht irgendwann gelassener zu sehen. Kann es sein, dass sie eifersüchtig ist, dass der Vater ihres Kindes in einer Beziehung lebt und sie nicht? Oder dass es bei Euch gut klappt? Dass das Kind den Vater gern besucht? Och, da gibt es viele denkbare Gründe.

Renate

Guten Tag,
mein Lebensgefährte hat seinen nicht ehelichen Sohn (4), der
bei der Kindesmutter lebt, bislang jeden Freitag ab mittags
ca. 4 - 5 Stunden bei sich gehabt.

Hallo,

das ist sowieso für ein 4-jähriges Kind eine zu kurze Regelung. Üblicherweise bekommt ein solches Kind schon Übernachtungen. Nicht selten von Freitag bis Montag vor den Kindergarten und zwar alle 14 Tage.

Das würde ich der Mutter vorschlagen, dann hat sie das „aufgedrehte“ Problem auch auf den Montag geschoben.

Darf die Mutter den Wochentag vorgeben? Ist der Vater in
irgendeiner Form geschützt, wenn es offensichtlich ist, dass
er auf den Wunsch der Mutter beruflich bedingt nicht eingehen
kann und sie damit droht, dass er sein Besuchsrecht verliert?

Wie schon andere geschrieben haben, hat auch das Kind ein Recht darauf seinen Vater kennenzulernen. Ist bei der jetzigen Lösung nicht so richtig möglich. Gerichte würden die jetzige Lösung stufenweise auf Übernachtung erhöhen. Schließlich soll das Kind, den nichtbetreuenden Elternteil auch in Alltagssituationen erleben.

Die Mutter gaukelt sich und ihm Rechte vor, die sie nicht hat. Vielleicht sollte sich der Vater des Kindes mal mit einer Väterorganisation in seiner Nähe in Verbindung setzen.

Gruß
Ingrid

Na dann ist die Lösung doch ganz einfach. Der Kleine bleibt alle zwei Wochen über’s Wochenende. Dann stört er am WE auch nicht. Das ist sowieso eine relativ gängige Version des Umgangsrechts. Und mit 4 ist der Junge mit sicherheit nicht zu jung dafür. Meist ist es sogar so, daß die Regelung alle zwei Wochen übers Wochenende plus ein Tag unter der Woche - oft Mittwoch - für ein paar Stunden.

Ich würde mich ehrlich gesagt auch ans Jugendamt wenden und wenn die nicht helfen, dann über’s Gericht gehen. Ich finde es total daneben von der Mutter, daß sie einen interessierten und engagierten Vater massiv kurz hält. Ich finde ein Kind hat ein Recht auf BEIDE Elternteile.

LG
ausnahmefall

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Aber das ist doch schon mal ein Schritt, es vielleicht
irgendwann gelassener zu sehen. Kann es sein, dass sie
eifersüchtig ist, dass der Vater ihres Kindes in einer
Beziehung lebt und sie nicht? Oder dass es bei Euch gut
klappt? Dass das Kind den Vater gern besucht? Och, da gibt es
viele denkbare Gründe.

Naja, die Gelassenheit fehlt noch, weil der Vater sich jetzt erst einmal eine Reaktion überlegen muss.

Wohl wahr, es kann viele Gründe geben. Der Junge ist gerne beim Vater und das allein wird sie schon manchmal ärgern (warum auch immer…) Eigentlich sollte sie zufrieden sein, da sie frisch verheiratet ist, aber man blickt ja nicht dahinter, wie es läuft.

Gruß, Marie

Wie schon andere geschrieben haben, hat auch das Kind ein
Recht darauf seinen Vater kennenzulernen. Ist bei der jetzigen
Lösung nicht so richtig möglich. Gerichte würden die jetzige
Lösung stufenweise auf Übernachtung erhöhen. Schließlich soll
das Kind, den nichtbetreuenden Elternteil auch in
Alltagssituationen erleben.

Hallo Ingrid,

Übernachtungen sind bislang große Ausnahmen. Der Vater hat das mehrfach angeregt, sie möchte es aber nicht. Natürlich entsteht so kein Alltag mit dem Vater. Gleichzeitig wirft sie ihm vor, das Kind falsch zu erziehen, wobei davon in der Kürze der Zeit keine Rede sein kann…

Die Mutter gaukelt sich und ihm Rechte vor, die sie nicht hat.
Vielleicht sollte sich der Vater des Kindes mal mit einer
Väterorganisation in seiner Nähe in Verbindung setzen.

Danke für den Tipp,
Marie

Hallo

sie frisch verheiratet ist, aber man blickt ja nicht dahinter,
wie es läuft.

Ah!

Sie möchte den neuen Partner Papa spielen lassen - und
der Kleine macht das nicht mit, weil er am leiblichen
Vater hängt?

„Wochendende Verdorben“ ==> „das Kind läßt den Fremden
Mann nicht Papa spielen“

Grüße

CMБ

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Hallo auch!

sie frisch verheiratet ist, aber man blickt ja nicht dahinter,
wie es läuft.

Ah!

Sie möchte den neuen Partner Papa spielen lassen - und
der Kleine macht das nicht mit, weil er am leiblichen
Vater hängt?

„Wochendende Verdorben“ ==> „das Kind läßt den Fremden
Mann nicht Papa spielen“

Ja genau, so hört sich das an! Toll! Das ewig gleiche Problem! So eine Sichtweise macht mich einfach sauer, hier (ich meine die Mutter) denkt keiner an das Kind!

Gruß
Renate

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Hallo

„Wochendende Verdorben“ ==> „das Kind läßt den Fremden Mann nicht Papa spielen“

Ja genau, so hört sich das an!

Auch wenn es sich so anhört, weiß man nicht, ob es so ist.

hier (ich meine die Mutter) denkt keiner an das Kind!

Und das weiß dann ja auch niemand, sondern es ist erstmal eine Unterstellung.

Viele Grüße

Hallo

Gleichzeitig wirft sie ihm vor, das Kind falsch zu erziehen, wobei davon in der Kürze der Zeit keine Rede sein kann…

Das stimmt nicht ganz, wer sein Kind 4-5 Stunden wöchentlich sieht, kann sehr wohl großen Einfluss auf das Kind ausüben. Allerdings gebe ich zu, dass es in der Tat schwierig oder unmöglich ist, unter solchen Umständen das Kind im üblichen Sinne zu erziehen, weil viele Situationen ja gar nicht vorkommen.

Sagt sie denn irgendwas Konkretes, was sie falsch findet an seiner ‚Erziehung‘? Gibt es irgendwelche Anstalten, sich hinsichtlich Erziehung miteinander auszutauschen? Hat sie versucht, mit ihm drüber zu reden? Oder er mit ihr?

Viele Grüße
Simsy Mone

Hallo

„Wochendende Verdorben“ ==> „das Kind läßt den Fremden Mann nicht Papa spielen“

Ja genau, so hört sich das an!

Auch wenn es sich so anhört, weiß man nicht, ob es so ist.

hier (ich meine die Mutter) denkt keiner an das Kind!

Und das weiß dann ja auch niemand, sondern es ist erstmal eine
Unterstellung.

Richtig. Besser gesagt ist es ein ‚educated guess‘ :wink:

Bisher wurde nicht widersprochen.

Grüße

CMБ

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