Besuchsrecht des Vaters polizeilich durchsetzbar ?

Ein Kollege und Freund aus den Staaten, lange in Deutschland lebend, hat seit der Geburt seines inzwischen ueber 10 Jahre alten Sohnes nur Aerger mit seiner Ex. Immer wieder macht sie das Leben Ihrer Kinder von verschiedenen Vaeternund das der Vaeter zur Hoelle. Immer wieder versucht sie das Besuchsrecht meines Freundes mit fadenscheinigen Ausreden zu behindern.
Zuletzt hat sie 2 Weihnachtsgeschenke von mir und das der neuen Freundin meines Kollegen an dessen Sohn beschlagnahmt, mit der Drohung sie beim Pfandhaus fuer den nicht eingegangenen Unterhalt zu versetzen.Die Ueberweisung via Jugendamt wurde aber getaetigt. Mittlerweile wird vom Vater und Jugendamt ein Prozess angestrebt.

Hat jemand genauere gesetzliche Kenntnisse, ob das Besuchsrecht auch mit „Amtshilfe“ durch Polizei vom Vater direkt durchsetzbar ist ? Bitte keine Vermutungen sondern nur Wissen einsenden. Ueber baldige Antwort freut sich
Stefan

Hallo Stefan,

zu der Thematik kann ich Dir leider keine Antwort geben.

Gruß

Theoretisch wäre es möglich, dass die Polizei ein Besuchsrecht in Amtshilfe für das Jugendamt mit den Mitteln des Verwaltungszwangs in Form von unmittelbaren Zwang durchsetzt. Es ist aber praktisch ausgeschlossen, dass das Jugendamt solche Maßnahmen durchführen würde. Zum einen wäre das praktisch nicht durchführbar; zum zweiten wäre das dem Kindeswohl abträglich. Und der Schutz des Kindeswohls ist schließlich die oberste Aufgabe des Jugendamts.

Hallo Stefan,

zu der Thematik kann ich Dir leider keine Antwort geben.

Gruß

Hallo Stefan,
danke für die Antwort.
Gruß Stefan

Hallo Kukkiwon,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort.
Gruß Stefan