Nehmen wir an, ich weis von jemandem, dessen Ex mehrere Kinder verschiedener Vaeter hat und mit sich und der Welt nicht klar kommt. Das JA ist schon dran, die Anwaeltin des angenommen Vaters reagiert aber nicht auf die hier gestellte Frage. Nehmen wir also mal fiktiv an, sie schreibt der Anwaeltin der Ex, das die nicht wieder einen Besuchstermin platzen lassen soll. Ebenso angenommen, die Ex wuerde darauf nicht reagieren, haette rein fiktiv gesehen der Vater das Recht, sein Kind durch polizeiliche Amtshilfe abzuholen ?
Hallo,
wenn das Jugendamt eine akute Kindeswohlgefärdung gegeben sieht, kann es ein Vollzugshilfeersuchen stellen. Schwer vorstellbar bei der Konstellation in deinem fiktiven Fall.
Soll heißen, der fiktive Vater müßte erstmal hypothetisch das Jugendamt überzeugen, dass das wiederholte Platzenlassen seiner Besuchszeiten erheblich und akut das Wohl des Kindes gefährdet.
Die Polizei wird ohne einen Gerichtsbeschluss und einem Amtshilfeersuchen des Jugendamtes das Kind nicht gegen den Willen der personensorgeberechtigten Mutter entziehen und dem Vater zwecks Wahrnehmung des Besuchsrechts zuführen.
Er wird die Mutter verklagen müssen.
Hier ein Link zum Reinlesen:
http://www.lebens-phase.de/forum/showthread.php?1536…
Beste Grüße
Annie
Hallo,
die Vollstreckbarkeit des Umgangstitels ist rein theoretisch möglich. Aber kaum ein Gerichtsvollzieher oder Polizeibeamter wird mit Gewalt ein Kind zum Umgang holen.
Nicht selten ärgert man schon den Richter mit einem solchen Antrag. Er sieht das oft so, dass der Umgangsberechtigte durch das Einsetzen von staatlicher Gewalt das Kind psychisch überlastet bzw. überfordert.
Es gibt aber die Möglichkeit Ordnungsgeld bei Gericht zu beantragen. http://dejure.org/gesetze/FamFG/89.html
Kann die fiktive Mutter das verordnete Ordnungsgeld nicht aufbringen, kann sie ersatzweise in Ordnungshaft kommen.
Ordnungsgeld kann - im Gegensatz zum früheren Zwangsgeld - auch im Nachhinein fällig werden, wenn der Umgang am vergangenen Wochenende boykottiert wurde.
Der angenommene Vater sollte sich vielleicht mal z. B. unter www.vafk.de/forum2.htm über diese Thematik informieren. Seine anwaltliche Vertretung sollte eigentlich über diese Vorgehensweisen und Anträge informiert sein. Nur den gegnerischen Anwalt anschreiben und dann bis zum Sanktnimmerleinstag warten, ist großer Unsinn.
Gruß
Ingrid