Besuchsrecht durch Vater fördern/einschränken?

Hallo in die Runde,

nachdem ich mit einer unangenehmenen Situation als „neuer Partner“ konfrontiert bin, könntet Ihr mir mit einer Einschätzung der Lage sehr helfen.

M ist weiblich und Mutter eines Kindes (5 Jahre alt), hat das ABR und teilt sich das Sorgerecht mit dem seit 3 Jahren geschiedenen Vater, von dem sie getrennt hat, da er sie u.a. auch in der Öffentlichkeit gewalttätig ihr gegenüber war. (Angezeigt, aber nicht verurteilt, u.a. weil er sie vor mehreren Zeugen (Kollegen und Unbekannte) mit dem Baby im Arm niederschlug).

Im Rahmen der Scheidung wurde dann mit einigem Schlamm gebadet und in mehreren Prozessen festgelegt, dass beide das Sorgerecht behalten, Ihr wurde das ABR zugesprochen und in einem späteren Verfahren wurden die üblichen 14-Tage-Besuchzeiten festgesetzt.

Schon damals, vor nun etwa 2 Jahren, war V unzuverlässig, was die Einhaltung der Zeiten angeht, er hat zeitweise erst einige Stunden NACH einem Termin diesen abgesagt oder erschien mit einigen Stunden Verspätung. Mehrfache Ermahnungen brachten keine Besserung, Termine beim Jugendamt diesbezüglich wurden trotz mehrerer Versuche von ihm nicht eingehalten.

Eine Zeit lang wurde ihm daraufhin das Umgangsrecht von M verweigert, da es neben den Terminen zu Unregelmäßigkeiten (z.B.: Beim Abholen traf sie das zu diesem Zeitpunkt 3 jährige Kind mit seinem 5 jährigen Verwandten unbeaufsichtigt auf dem Rasen vor einer Hochhaussiedlung an).

Ausgehend von M kam vor einem halben Jahr erneut der Kontakt zustande, Anfangs auch mit verbindlichen Zeiten, dann jedoch rissen alte Muster wieder ein (Ein Auslandsaufenthalt des Vaters wurde spontan um 2 Wochen verlängert, was M erfuhr, als sie 4 Stunden nach dem Termin V anrief, der nach eigenem Bekunden seinen Flieger verpasst habe - der Tage zuvor geflogen wäre).

Drei Wochen später rief er dann Freitag mittag an, um anzukündigen, dass er das Kind abends abholen wolle. Da dies eine Reihe kurzfristiger Planänderungen erfordert hätte, wurde er auf Samstag verschoben, an dem er das Kind auch holte.

Wie schon mehrfach zuvor fiel der Sohn danach durch agressives Verhalten seinem gesamten Umfeld gegenüber auf und „weiss nicht“, was er bei seinem Vater gemacht hat.

Er erwähnte in einem ganz anderen Kontext, dass er bestimmte Verhaltensmuster aus einem bestimmten Film (je nach Schnitt entweder FSK 16 oder FSK 18) kopiere, den er mit seinem Onkel (im Haushalt von V lebend, 8 Jahre!) gemeinsam gesehen habe. Zudem erwähnte er, dass ihn dieser ihn des Öfteren würgen würde, wenn ihm etwas nicht passt. Für V, mit südlich geprägten Moralvorstellung, ist beides selbstredend völlig normal und nicht änderungswürdig.

Die Lage hat ihren neuen Höhepunkt gefunden, als das Kind seinen 5. Geburtstag feiern wollte. Da sein bester Freund am gepölanten Datum keine Zeit für die Feier gehabt hätte, wurde V gefragt [mit 1,5 Wochen Vorlauf gegenüber dem geplanten und 4 Tagen gegenüber dem Ausweichwochenende), ob er den kleinen stattdessen eine Woche früher nehmen könne. [Das wäre das Wochenende direkt nach dem Geburtstag gewesen, so dass wir davon ausgingen, es könne für ihn ebenfalls von Interesse sein]

Mehrfache Nachfragen an den 2 folgenden Tagen ergaben, er könne es nicht sagen und melde sich später. Er hat sich nicht gemeldet, hat auch am geplanten Wochenende das Kind nicht holen wollen und auch dies liegt nun eine Woche zurück.

Da das Verhalten weder uns noch dem Kind Sicherheit gibt und das Kind kein Interesse bekundet, seinen Vater zu sehen (Teils stand es den Terminen in der Vergangenheit bereits skeptisch gegenüber und musste von M überredet werden, zu V zu gehen), stellt sich die Frage, welche Lösungsansätze Ihr seht.

Für Eure Antworten danke ich schon jetzt.

Der Zauberer Tim :wink:

Hallo Tim,

deine Schilderungen kennen ich zu genügen.
Kann Euch raten, wendet euch mal,anden Kinderschutzbund.
Dort gibt es, den sogenannten betreuten Umgang, um Vater/Mutter
und Kind, sich wieder annähern zu lassen.
Dort kann auch besprochen werden, ob und wie, in Zukunft, der Kontakt aussehen soll, oder wird.
Dort wird auch die Konsiquenz, der nicht Einhaltung besprochen. Eine Aussetzung, ohne eine Absprache, würde ich auch im Sinne des Kindes nicht machen, Es sollte immer die möglichkeit haben, seinen Vater zu sehen, wenn es will.
Anderen falls, muss das Kind, vor den Augen des Vaters sagen, Papa, ich will nicht mit, das er keine möglichkeit hat zu sagen, da steckt die Mutter da hinter.
Lasst euch dort mal beraten, das lohnt sich auf jeden Fall.
Es gibt nur mega lange Wartezeiten.

Joel

hallo tim,
alles sehr konfus. besonders für das kind. und alleine das sollte ausschlaggebend sein. es wird dem kind nicht gut gehen mit einem solchen durcheinander und schon gar nicht, wenn es zur schule kommt.
macht dem vater das klar.
absprachen müssen eingehalten werden. hält er sich nicht dran, droht mit konsequenzen und zwar dauerhaft!
falls schwierigkeiten bei terminabsprachen entstehen, sofort dem jugendamt melden. so seit ihr auf der sicheren seite falls eine neue schlammschlacht droht.
nicht schön aber wenns hilft…
noch eins: absprachen am besten vor zeugen treffen
schreibt euch das auf. was, wann und mit wem abgesprochen wurde.
ich drück euch die daumen das es besser wird
seute

Was soll man dazu sagen.

Auf einer Seite ist es wichtig für das Kind den leiblichen Vater zu haben. Also würde ich den Kontakt nicht abrechen lassen. Auf der anderen Seite ist die Unzuverlässigkeit des V. nicht gerade sehr nett dem Kind gegenüber.Wäre es denkbar die Kontakte so zu halten das immer jmd. Zuverlässiges (Du beschreibst V. als eher unzuverlässig)dabei wäre. Ich glaube die Mutter hätte dann auch ein paar ruhigere Stunden.
Gruß