Herr X hat sich vor einigen Monaten für eine andere Frau von seiner Familie getrennt. Da ihn sein schlechtes Gewissen gegenüber seinem Kind (3 Jahre) plagt, kann er nur schwer mit der aktuellen Situation umgehen. Viele gefühlsmäßige Probleme würden verschwinden, wenn er die Treffen mit seinem Sohn zumindest teilweise mit seiner neuen Freundin teilen könnte. Die Mutter des Kindes will nicht, dass der Junge mit der neuen Freundin in Kontakt kommt. Herr X befürchtet, dass wenn er das dennoch durchsetzen wollte, am Ende Gerichte darüber entscheiden, wie oft er seinen Sohn sehen darf. Er kennt die gesetzliche Regelung „2-wöchentliches Besuchsrecht“. Das wäre ihm zu wenig.
Aktuell besteht die Vereinbarung, dass Herr X mit seinem Sohn einmal wöchentlich abends + zusätzlich jedes Wochenende einen ganzen Tag verbringen darf. Diese Regelung funktioniert sehr gut.
Besteht denn unter den gegebenen Umständen tatsächlich die Gefahr, dass ein Gericht nur aufgrund der Tatsache, dass die Mutter des Kindes nicht mit dem Kontakt zwischen Kind und neuer Freundin einverstanden ist, eine bestehende und gut funktionierende Regelung auf ein 14tägiges Besuchsrecht reduziert? Heutzutage wissen doch Gerichte um diese Macht der Frauen und würden doch im Interesse des Kindes handeln, oder? Wie ist die Rechtslage und wie hoch sind die Chancen, die bestehende Besuchsregelung (2 mal wöchentlich) - für den Fall dass es zu einer gerichtlichen Einigung kommen muß - bestehen bleibt?
Hallo
Ich würde die eigendliche Rechtslage einfach erstmal ausblenden, denn die hilft dir, egal wie sie aussieht nicht weiter.
Die Ablehnung der „Neuen“ durch die Kindesmutter ist emotional bedingt. ( Haß, Eifersucht o.Ä.)
Das Ganze ist ja auch noch recht frischund daher präsent.
( ich kann der Ex des Herrn X auch nachfühlen )
Wenn du versuchst das das Kind gegen den Willen der Mutter mit der Neuen zusammen zu bringen, ist es gut möglich, das die Mutter mauert, und du guckst in die Röhre.
Dann kannst du zwar eine Gerichtliche Klärung herbeifühen( Ausgang ungewiss).
Aber dann kann es sein das des Kind seinen Papa kaum noch kennt, wenn der Rchter entscheidet.
So richtig erstrebenswert ist das dann auch nicht, oder?
Und die Hoffnung das Gerichte „gerechtigkeit“ sprechen, solltest du vergessen, dort wird recht gesprochen. Das hat nicht immer was miteinander zu tun.
Und vor Gericht und auf hoher See…
Da ist Mutter von Kind doch wesendlich besser einzuschätzen.
Und der Umgang mit dem Schlechten Gewissen hätte sich Herr X vielleicht vorher überlegen sollen.
Warum sollen Andere nun ein bestimmtes Verhalten zeigen damit es Herrn X besser geht?
Das wollte Herr X jetzt nicht hören…
Aber Herr x sollte das was er Verzapft selber ausbaden.
Mit freundlicehn Grüßen
uwe
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