Habe ich ein recht auf meine enkel wenn es gerichtlich und vom jugentamt festgelegt ist aber nicht zu stande kommt kann ich es gerichtlich einklagen oder bringt mir das nichts bitte um hilfe wer hat auch schon was gehabt danke im voraus
Liebe Frau Kibler,
Sie haben offenbar einen Rechtsanspruch und ein Urteil. Das anzunehmen und durchzusetzen liegt zuerst bei den beiden Parteien. Also reden Sie miteinander.
Lassen Sie sich vom Jugendamt helfen, fragen Sie Ihren Rechtsbeistand; finden Sie einen Moderator - der die beiden Parteien an einen Tisch bringt und für einen Interessenausgleich sorgen kann.
Recht haben und Recht behalten sind zwei verschiedene Dinge!
Mit freundlichen Grüßen
Reiner Janisch