Hallo zusammen,
haben Großeltern ein Recht darauf, regelmäßig ihre Enkelkinder zu sehen oder zu besuchen?
Vielen Dank schonmal!
Andreas
Hallo zusammen,
haben Großeltern ein Recht darauf, regelmäßig ihre Enkelkinder zu sehen oder zu besuchen?
Vielen Dank schonmal!
Andreas
Hallo Andreas,
nach § 1685 I BGB haben Großeltern ein Recht auf Umgang mit dem Kind, wenn dieser dem „Wohle des Kindes“ dient.
Für das Umgangsrecht Dritter wird - im Gegensatz zu den Eltern - nicht von vornherein vermutet, dass das Umgangsrecht mit Ihnen zum Wohl des Kindes gehört.
Das „Recht“ der Großeltern hängt vielmehr von dem positiven Nachweis ab, dass der Umgang mit Ihnen jeweils dem Kindeswohl dient.
MfG
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Hallo zusammen,
die rein formalrechtliche Seite wurde ja genannt. In der Praxis gibt es allerdings nur wenig Chancen der Großeltern von sich aus ein solches Umgangsrecht zu erwirken, wenn sich die Eltern querstellen. Sieht man sich mal die Kommentierung im Palandt an, so gibt es auch kaum Rechtsprechung zu diesem Thema.
Eher kann man ein solches Umgangsrecht dadurch erreichen, dass ein Elternteil dieses gegen den anderen Elternteil durchdrückt, also wenn z.B. nach einer Scheidung der eine Elternteil nicht mehr möchte, dass die Kinder zu den Eltern des anderen Elternteils Bezug haben.
Gruß vom Wiz
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Hallo,
Danke erstmal für Euere Antworten!
Das „Wohle des Kindes“ ist ein ziemlich schwammiger Begriff, ist wohl auch sehr Auslegungssache. Mich hat v.A. interessiert, ob Großeltern das Umgangsrecht gerichtlich erzwingen können, wenn die Eltern beide bedenken haben (z.B. schweres Versagen der Großeltern bei der Erziehung der eigenen Kinder, Scheidungsprobleme, Lebensstil etc.).
Das „Recht“ der Großeltern hängt vielmehr von dem positiven
Nachweis ab, dass der Umgang mit Ihnen jeweils dem Kindeswohl
dient.
Wie könnte der denn erbracht werden?
Viele Grüße
Andreas
Selbst den Umgang mit dem leiblichen Vater per Gericht durchzusetzen, ist so gut wie unmöglich, wenn die Mutter nicht mitspielt. Wobei es eine gewisse Rolle spielt, ob ihr verheiratet wart oder nicht. Den Gang zum Jugendamt kannst du dir sparen, dort wird bestenfalls mit den Achseln gezuckt, wenn du nach Hilfe fragst. Der einzige Weg ist, der Mutter unemotional klarzumachen, dass sie dem Kind nichts Gutes tut, wenn sie den Umgang mit Vater und Großeltern vereitelt. Und da drück ich dir ganz fest die Daumen!