Besuchsrecht im Privathaushalt

Ich wohne bei meinem Opa im Eigentumshaus, es gibt zwei Wohneinheiten und nur einen Eingang. Jetzt bin ich wieder mit meiner Ex-freundin zusammen und sie kommt mich besuchen. Aber mein Opa hat ihr jetzt hausverbot erteilt. Ist dieses rechtskräftig oder nicht.
Man findet aber nur seiten mit Mietrecht und ich bezahle lediglich die Nebenkoosten zu einem minimalen anteil.

Hallo!

ein Mieter kann grundsätzlich Besuch von wem auch immer empfangen. Egal ob es dem Vermieter gefällt oder nicht. Die wenigen Ausnahmen braucht man hier nicht besprechen.

Nur hier ist man ja gar kein Mieter.
Man ist Mitglied einer Familie. Und das Hausrecht hat da grundsätzlich der Hausbesitzer.

MfG
duck313