Besuchsrecht in Mietrecht

Hallo

Wenn der Sohn seine Leiblichen Eltern und Geschwister in seine Wohnung aufnimmt wo genug Platz ist ( 100 qm) zählt dann auch noch nur die Gesetzlichen 6 Wochen Besuchsrecht ? 
Oder zählt das Festgelegte 6 wochen Besuchsrecht nicht ?

LG und Danke für Antworten

Hallo,
grundsätzlich darf man seine *nächsten* Verwandten (in etwa die theoretisch hauptsächlich Unterhaltsberechtigten, also Kinder, Eltern und Ehepartner) in eine Mietwohnung dauerhaft mit aufnehmen, wenn dadurch keine Überbelegung eintritt und kein wichtiger Grund für den Vermieter vorliegt, dies zu verweigern (zB Straftaten gegen den Vermieter o.ä.).

Allerdings richtet sich das auch noch nach dem Grundsatz des Treu und Glaubens des BGB, soll heissen: erst den Sohn vorschicken und dann nur wenige Tage oder Wochen nach Vertragsbeginn noch plötzlich drei andere aus dem Hut zu zaubern, wäre - wenngleich schwer zu beweisen - einem angenehmen und vor allem langen Vertragsverlauf nicht unbedingt zuträglich.

Gruß vom
Schnabel

Hallo,

seine direkten Verwandten darf man auch länger als 6 Wochen in einer Mietwohnung aufnehmen,sofern dadurch keine
Überbelegung
eintritt.

Immer müssen die Vermieterinteressen durch die Überbelegung erheblich beeinträchtigt sein ( BVerfG Beschluß vom 18. Oktober 1993, Az: 1 BvR 1335/93). Das ist dann z. B. der Fall, wenn die bauliche Substanz unter der Überbelegung leidet.
Die Richtschnur sei, dass sich höchstens zwei Personen ein Zimmer teilen und für jeden Bewohner im Alter von über sechs Jahren in der Wohnung mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen sollten.

Hallo Schnabeltasse, Danke für deine Antwort, also eine Straftat liegt nicht vor weder gegen den Vermieter noch gegen sonst jemanden. Und wie erwänt hier sind gut 100qm

Mein Sohn wohnt seid 2 Jahren in der Wohnung, wir sind in die Richtung gekommen da

  1. Ich hier eine sehr gute Uni Klinik gefunden habe, grade auf meine Art von Krebs
    und
  2. mein Mann hier am 01.11.2014 eine neue Arbeitsstelle

nur wissen wir alle wie der Wohnungsmarkt momentan aussieht, und falls wir es nicht schaffen in 6 Wochen eine eigene Behinderten Gerechte Wohnung zu finden , daher kam meine Frage

Lg

Hallo Frank Mueller, Danke für deine Antwort, also eine Straftat liegt nicht vor weder gegen den Vermieter noch gegen sonst jemanden. Und wie erwänt hier sind gut 100qm

Mein Sohn wohnt seid 2 Jahren in der Wohnung, wir sind in die Richtung gekommen da

  1. Ich hier eine sehr gute Uni Klinik gefunden habe, grade auf meine Art von Krebs
    und
  2. mein Mann hier am 01.11.2014 eine neue Arbeitsstelle

nur wissen wir alle wie der Wohnungsmarkt momentan aussieht, und falls wir es nicht schaffen in 6 Wochen eine eigene Behinderten Gerechte Wohnung zu finden , daher kam meine Frage

Lg

Eine Straftat liegt hier ohnehin nicht vor, allenfalls ein Verstoß gegen den Mietvertrag, und das ist eine zivilrechtliche Angelegenheit.