Besuchsrecht Kinder

Hallo liebe Leute,

jemand hat 2 Kinder. Diese beiden Kinder leben bei seiner geschiedenen Frau. Seine Frau hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht und wohnt mit den Kindern 600km von deren leiblichen Vater entfernt. Dieser möchte seine Kinder in den Ferien sehen. Seine Frau bietet dem Vater an, das er die Kinder in den Sommerferien für 2 Wochen zu sich holen kann.
In den Oster- und Herbstferien sollen die Kinder nach dem Willen der Mutter bei ihr bleiben.
Jetzt die wichtige Frage : Wie oft bzw. wie lange stehen dem Vater nach dem Gesetzgeber die Kinder zu ?

Ich danke Euch.

Mit freundlichen Grüssen

Jörg

Hallo Jörg,

Jetzt die wichtige Frage : Wie oft bzw. wie lange stehen dem
Vater nach dem Gesetzgeber die Kinder zu ?

Es gibt KEINE GESETZLICHE Regelung über die Dauer oder die Art des Umgangs. Du hast zwar ein Recht auf Umgang, wie der Umgang dann im einzelnen ausgestaltet wird, ist Sache der (beiden) Sorgeberechtigten.

Wiki erklärt´s mal wieder am besten (finde ich):
http://de.wikipedia.org/wiki/Umgangsrecht

Sollte es Probleme geben, wendet man sich an das Jugendamt in dem Bezirk in dem die Kinder leben, das Jugendamt versucht dann, zu vermitteln.

grüsse
dragonkidd

Danke. owt.
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Hallo,

es ist richtig, dass es keine gesetzliche Regelung für die Feiertage, Ferien und sonstigen Feste (Geburtstage usw.) gibt. Die Richter sehen es aber üblicherweise so (nennt sich dann gefestigte Rechtsprechung), dass die Kinder alle zwei Wochen übers Wochenende und die halben Sommerferien, sowie den zweiten Tag bei den hohen Feiertagen beim anderen Elternteil sind.

Allerdings habe ich selber schon, als Beistand bei Gericht erlebt, dass Väter, die wegen der Entfernung die „übliche“ Regelung nicht praktizieren können, eine erweiterte Ferienregelung dem Vater zugesprochen wird. Etwa so: die halben Oster- und die halben Weihnachtsferien zusätzlich zu den halben Sommerferien. Oft wird dann abgewechselt, in einem Jahr der eine Elternteil die erste Hälfte, im anderen Jahr der andere Elternteil und dann weiter im Wechsel.

Ich würde aber nicht sofort zum Gericht rennen, sondern erst den obigen Vorschlag (nachweislich) schriftlich der Mutter unterbreiten. Reagiert sie nicht (oder ablehnend), kannst Du über das Jugendamt eine Vermittlung versuchen. Geh zu Deinem Jugendamt und schildere dort die Situation und bitte diese, dass sie beim Jugendamt am Wohnort der Kinder um Amtshilfe bitten.

Hat das auch keinen ERfolg, mit den Nachweisen Deiner vorgerichtlichen Bemühungen zu einem Anwalt und dort Klage beim Gericht einreichen. Geht eigentlich auch ohne Anwalt, aber für „ungeübte“ endet das dann schnell im Aus.

Die Umgangsregelung die von der Mutter vorgeschlagen wurde, würde einer Entfremdung der Kinder vom Vater vorschub leisten.

Spezielle Hilfe für Umgangsprobleme findest Du auch unter www.vafk.de/forum.htm

Gruß
Ingrid

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