Besuchsrecht ohne sorgerecht

Mein Freund ist Vater eines 4 ½ jährigen Sohnes. Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter.
Kurz vor der Geburt des Kindes sind beide Elterteile gemeinsam nach Regensburg gezogen um sich dort selbstständig zu machen. Beide Elternteile stammen aus Mainz wo sie auch vorher zusammen gewohnt haben. Das Kind ist in Regensburg geboren. Ca. 1 Jahr nach der Geburt hat sich die Mutter von meinem Freund getrennt. Sie wohnt bis heute mit dem Kind in Regensburg. Nach der Trennung ist mein Freund wieder in seine alte Heimat zurückgezogen. Vater und Kind trennen heute ca. 500 km. Die Trennung liegt jetzt 3 ½ Jahre zurück. Besuchsrecht hat mein Freund nur, wenn er nach Regensburg fährt. Mit nach Mainz nehmen, darf er das Kind nicht. Seinen Unterhaltszahlungen kommt er regelmäßig nach. Hinzukommen allerdings Hotel- und Benzinkosten alle 3-4 Wochen für ein Besuchswochenende. Mein Freund würde gerne seinen Sohn in den Ferien mal zu sich nachhause holen, das verbietet allerdings die Mutter. Auch an Feiertagen darf er sein Kind nicht holen, geschweige denn sehen. Darf die Mutter meinem Freund verbieten, sein Kind mit in sein soziales Umfeld zu nehmen? Übrigens wohnt die ganze Familie der Kindsmutter (Mutter, Vater, Opa, Oma, Schwester etc) in Mainz. Wenn die Mutter ihre Familie in Mainz besucht, verschweigt sie es meinem Freund.
Was kann mein Freund dagegen tun? Mein Freund versucht immer wieder vernünftig mit der Mutter zu reden, doch sie blockt jedes mal ab.

Hallo!!

Sie müssen sich da bei meiner Auswahl vertan haben. Ich habe in diesem Bereich überhaupt keine Ahnung.

Mein Freund ist Vater eines 4 ½ jährigen Sohnes. Das alleinige Sorgerecht hat die Mutter.

Kann leider nicht weiterhelfen

Es tut mir leid, da weiß ich keine Antwort.

Hallo,

in der Rechtssprechung ist es so, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit dem Vater hat. Dies ist unabhängig vom Sorgerecht.
Hier liegt nach deinen Schilderungen ein Fall vor, der sich offensichtlich nicht im Einvernehmen mit der Mutter klären lässt. Sie scheint ja auch keine Gründe für die Umgangsverweigerung zu benennen. In dem Fall sollte er das örtlich zuständige Jugendamt in Regensburg ansprechen und um Unterstützung bitten. Der Schritt ist wichtig! Leider ist es in Deutschland so, dass er vom Jugendamt nicht unbedingt die geforderte Unterstützung bekommt. Dennoch. Vielleicht klappt es. Mitarbeiter des Jugendamtes müssen auch oft überzeugt werden. Nicht abschrecken lassen, evtl. einen Zeugen oder Beistand mitnehmen zum Gespräch. Recht zügig würde ich dann einen Antrag bei Gericht auf Umgang mit dem Sohn stellen. Die Verfahren vor dem Familiengericht können auch ohne Anwalt geführt werden. In dem Antrag sollte ausführlich dargestellt werden, wie er sich den Umgang vorstellt: WE-Regelung, Ferienregelung, Feiertage, Geburtstage usw. Es muss auch dargestellt werden, welche Bemühungen er außergerichtlich unternommen hat.
Das alles möglichst zügig. Das Gericht wird sich fragen, warum er damit jahrelang gewartet hat. Es ist wichtig, dass er seine Verantwortung als Vater klar darstellt und wahrnimmt.
Letztendlich muss er sich aber selbst eine Strategie überlegen, was er selbst für sinnvoll erachtet. Kooperation mit der Mutter, Kompromisse eingehen usw. werden von den Vätern immer mehr eingefordert als von den Müttern. Evtl. sich an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden.
Er kann sich auch bei einem Väterverein Rat holen.
Z.B. www.vafk.de

Alles Gute

Michael

Hallo,

vielen Dank für die Hilfe. Ein Termin beim Jugendamt werden wir dann erst mal anstreben.

LG

Yvonne

Hallo,

es ist sehr schwierig etwas zu tun, wenn man kein Sorgerecht hat.(Obwohl auch mit Soregerecht, das Recht nicht immer zu haben ist)
Die Mutter hat außer dem alleinigem Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Generell hat der Elternteil ohne Sorgerecht, das Recht, sich regelmäßig über die geistigen und körperlichen Entwicklung seines Kindes zu informieren. Dazu gehört z.B. auch die Einsicht in Zeugnisse oder ärztliche Befunde. Wie gesagt, der Nichtsorge-berechtigte hat Rechte, die aber insbesondere in Deutschland, mit Füßen getreten werden.
Nach meiner Erfahrung, führt das Recht in diesem Falle nur über die Mutter. Wenn die nicht will, dann ist auch nicht viel zu machen.
Die Mutter entscheidet gänzlich für Ihr Kind.
Und die große Entfernung zwischen Vater und Kind macht es der Kindesmutter noch leichter.
Ich kann nur eins raten, immer am Kind bleiben, irgendwann kommt die Zeit, wo das Kind selbst entscheiden kann. Die Frage ist nur, ob Ihr Freund das durchhalten kann.
Leider kann ich Ihnen keine Supertips in diesem Fall geben.
Ich wünsche jedenfalls, dass Sie und Ihr Freund die Kraft finden durchzuhalten.
Liebe Grüße
Eva

Hallo,

ich weiß nicht, warum ich als Experte gewählt wurde, vielleicht unter dem Stichwort „Vater“!?
Zufälligerweise ist meine Frau in diesem Bereich tätig und schreibt dazu die folgenden Zeilen. Wir hoffen, damit helfen zu können.

Das Sorgerecht umfasst die rechtliche Vertretung. Es gibt unterschiedliche
Sorgerechtsbereiche, z.B. finanzielle Sorge, Gesundheitsorge, Konfession
etc. So müssen die Elternteile gemeinsam entscheiden, auf welche Schule das
Kind gehen soll, ob eine Operation durchgeführt wird, wie Ersparnisse
angelegt werden sollen etc. Besteht eine gemeinsame Sorge, müssen die Eltern
gemeinsam ihr Einverständnis erteilen.

Das Besuchsrecht ist ein Recht des Kindes. Ein Kind entsteht bekanntlicher
Maßen aus Vater und Mutter. Das wissen Kinder. Das Besuchsrecht soll dazu
dienen, dass das Kind sehen kann, wer der andere Elternteil ist, wie es dem
Elternteil bei dem es nicht lebt, geht, was sie verbindet etc. Eltern sollen
erfahren, wie es dem Kind geht, welche Entwicklung es macht etc. Es dient
der Beziehung und Bindung zwischen Elternteil und Kind.

Eine Vermischung: Wer zahlt hat ein Recht das Kind zu sehen oder anders, wer
nicht zahlt darf sein Kind nicht sehen, ist nicht rechtens. Das Besuchsrecht
bezieht sich auf die Neugier und Beziehung zwischen Elternteil und Kind.

Die Ausgestaltung des Besuchsrechts können Eltern alleine miteinander
treffen. Wenn es ihnen einvernehmlich nicht möglich ist, dann können sie
sich Hilfe und Unterstützung holen. Erziehungsberatungsstellen, Jugendämter
oder Mediatoren können angesprochen werden. Scheitert auch dies kann das
Gericht angerufen werden, um ein Besuchsrecht einzufordern.

Die Entscheidungen der Gerichte sind unterschiedlich. Viele verweisen
erstmal auf Beratungsstellen.
Die Ausgestaltung des Besuchskontakts ist immer auch vom Alter des Kindes
abhängig. Kleine/junge Kinder brauchen Kontakte in kurzen Abständen, weil
sie selbst ein anderes Zeitempfinden haben. Bei Säuglingen wäre für die
Beziehung und den Bindungaufbau mehrfach in der Woche, für ungefähr 2
Stunden gut.
Besuchskontakte sind auch abhängig davon, ob ein Kind mit dem nun getrennten
Elternteil einen Alltag vor der Trennung erlebt hat und dadurch Beziehung
bereits vorhanden war.
Die Kosten für die Umsetzung des Besuchsrechts bleiben meines Wissen beim
Umgangsberechtigten Elternteil.

Sind Eltern getrennt, müssen sie ihrem Expartner nicht mitteilen, wann sie
wo sind - auch wenn sie in der Stadt sind, in der auch der Vater wohnt.

In vielen Fällen liegen der Verweigerung und der Verhinderung des
Besuchskontaktes Gründe aus der vergangenen Partnerschaft zu Grunde.

Beim Umgang/Besuch ist es üblich, dass die Kinder an ihrem üblichen
Aufenthaltsort die „Hauptfeiertage“ verbringen. So bleiben die meisten
Kinder Heiligabend bei an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort und gehen am
ersten oder zweiten Weihnachtstag zu am anderen Elternteil. Ostern das
gleiche - aber auch hier können Eltern andere Verabredungen treffen und zu
Gerichte unterschiedliche Entscheidungen kommen, z.B. im Wechsel.

Das Besuchsrecht sollte in kindgerechten Schritten ausgebaut werden, z.B.
erstmal eine Übernachtung etc.

Sorgerecht bei der Mutter heißt, dass rechtlich nicht viel auszurichten ist. Meine Ex war mit unseren drei Kindern nach Südafrika ausgewandert und hat sie nach 7 Jahren der Verwahrlosung auf den Flieger zu mir gesetzt, da sie ihnen nicht mehr Herr wurde. Ich musste sie fremdplazieren lassen, so schwer geschädigt sind sie.

Dennoch merken sie (die Kinder) langsam, dass ich immer hätte da sein wollen und sehen meine Bemühungen (inkl. Sorgerechtsstreit über lange Zeit, dein ich verlor).

Daher: Bemühen ist nicht vergebens, es wird der Tag kommen, an dem die Kinder es sehen werden.
Viel Kraft.

Hallo,

tut mir leid, die falsche Auswahl habe ich wohl versehentlich getroffen. Bin hier noch neu und kenne die Seite noch nicht so genau.

Trotzdem vielen Dank an Ihre Frau! Das hat mir schon sehr weitergeholfen.

LG

Hallo,

trotzdem vielen Dank für Ihre Antwort.
Auch wenn Regensburg die einzige Lösung bleibt, wird er das in Kauf nehmen. Wichtig ist ihm, dass er sein Kind überhaupt sehen kann.

LG

Yvonne

Helfen Sie Ihrem Freund, seinen Traum zu verwirklichen. Bleiben Sie dicht am Kind, wenn es fällt, dann muss er dasein um es aufzufangen. Mit diesen Worten habe ich meinen Sohn angespornt, als seine Ex-Freundin weggezogen ist ( allerdings nicht so weit entfewrnt). Da war sein Sohn 1,5 Jahre. nach 2 Jahren ging ein Traum in Erfüllung. Die Kindesmutter stimmte dem Umzug zum Vater zu. Seit August 2009 wohnt er bei Papa und am Woend geht er zur Mama.
In diesem Fall haben aber beide Elternteile das Sorgerecht.
Ich wünsche Ihnen alles Gute.
L.Gr Eva

Hallo,

wenn ein vernünftiges Gespräch nichts bringt, würde ich an seiner Stelle einen Gerichtsbeschluss erwirken.
Ich bin slber jetzt schon einige Zeit niocht mehr auf dem allerneuesten Stand.
Bitte wende dich doch mit deiner Frage mal an den Väteraufbruch
http://www.vafk.de
Dort gibt es ein tolles Forum, auch wir haben dort Hilfe erfahren!
Vielleicht gibt es auch dort „Betten für Väter“, Unterkünfte werden untereinander kostenlos zur Verfügung gestellt um den Kontakt zu den Kids nicht zu verlieren.
Ich wünsche euch viel Glück!!!
Liebe Grüße
Christine
Viel Glück!

Hallo aus Hamburg,

die bisherigen Antworten treffen genau den Kern des Problems.

Da die gesetzlichen Regelungen sowie die üblichen Spielchen der Jugendämter und Familiengerichte nur unzureichend sind, muss man selbst die Initiative ergreifen.

Es geht nur um eine intensive Wahrnehmung der Umgangskontakte, auch wenn es immer wieder Rückschläge gibt. Das ist völlig normal und muss ausgehalten werden.

Wichtig ist die regelmäßige Zahlung des Unterhalts und gewissenhafte Dokumentation aller Ereignisse in einem gesonderten Kalender, damit für den Fall einer ernsthaften Auseinandersetzung Nachweise vorliegen.

Für das Kind sind die kleinen Störfälle eigentlich nicht so schlimm, denn das Kind wünscht sich die Kontakte zu beiden Elternteilen. Am Ende wird das Kind nur beurteilen, ob der Vater zuverlässig war und ob er sich souverän um das Kind gekümmert hat.

Mit zunehmendem Alter regelt sich die Sache dann automatisch, weil auch das Kind selbst mitentscheidet. Dann bekommt die Mutter Druck vom Kind und will den Vater öfter sehen. Das ist doch viel besser, oder?

Mein Rat:
Der Vater soll sich geduldig zeigen und sein Temperament zügeln. Zumindest darf er das Kind sehen!

Mich erreichen täglich Zuschriften von Vätern, die ihre Kinder überhaupt nicht sehen können und völlig verzweifelt sind. Oft geschieht diese Schikane trotz vorliegender Sorge- und Umgangsrechtsentscheidung. Und man kann fast nichts dagegen tun, weil die Ämter untätig bleiben.

Geduld zahlt sich aus, auch wenn man als Vater zutiefst verletzt ist und lieber etwas unternehmen würde.

Wenn du weitere Fragen hast, melde dich direkt bei mir, weil ich diese Dinge nicht öffentlich im Forum abhandeln möchte.

[email protected]

Hallo aus Mainz,

vielen herzlichen Dank. Das ist jetzt auch der Weg den mein Freund gehen wird.

Gruß Y. Wolf