Besuchsrecht/Vaterpflicht

Hallo,

folgende Situation:
Vor 2 Jahren kam meine Tochter zur Welt. Sie war ein - wenn mans so nennen will - „klassischer Verhütungsfehler“ und ungeplant. Entgegen den ersten Wunsch des Vaters habe ich mich damals für das Kind entschieden, und ihm die Wahl offengelassen, ob er sich mit kümmern möchte oder nicht. Ich habe ihm auch gesagt, wenn er sich für uns entscheidet, dann mit allen Rechten & Pflichten.
Er entschied sich nach ewig langer Warterei für uns und direkt zur Vaterschaftsanerkennung (habe ihm auch einen Vaterschaftstest angeboten) habe ich das gemeinsame Sorgerecht unterschrieben.

Danach fingen die Probleme an.
Er wollte „Unterhalt nach Bedarf“ bezahlen und war der Meinung, dass sie momentan ja nur Windeln verbrauchen würde. 6 Monate lang bin ich ihm hinterhergelaufen und letztenendes hat er erst Unterhalt bezahlt, als das JA ihm einen Brief schrieb.
Schliesslich gab es eine Vereinbarung, dass er mir ggü. Unterhalt bezahlt - für 1,5 Jahre. Die anderen 1,5 Jahre würde ich übernehmen. (Also meiner Arbeit nachgehen.) Die Kosten für die Kinderbetreuung wollten wir uns teilen. Natürlich funktionierte auch das nicht, wie es geplant war und mittlerweile geht der ganze Kindesunterhalt für die Kinderbetreuung drauf.

Schliesslich war es so, dass er seine Tochter die ersten 1,5 Jahre überhaupt nicht nahm. Er erklärte es, dass ich ja noch stillen würde und es deshalb nicht geht.
Dann habe ich abgestillt und Anfang des Jahres forderte ich dann auch eine regelmässige Besuchspflicht für ihn. (Da er Gott und der Welt erzählt, was für ein toller Vater er ist, dachte ich, könnte er das ja seiner Tochter mal beweisen.)
Die treibende Kraft war seine neue Freundin und wir vereinbarten für alle 3 Wochen pro Sonntag drei Stunden.

Natürlich lief auch das nicht so, wie wir alle es uns vorgestellt haben. Letztenendes sah er sie seit dem 1.1. für 12 Stunden. Zeitweilig vergingen zwischen zwei Treffen zwischen 3 und 8 Wochen.

Nun ist es so, dass es sich eingebürgert hat, dass der Herr anruft, seine Tochter bestellt und mein Partner und ich sollen dann bitte springen und Zeit haben. (Ja er beschwerte sich tatsächlich, dass ich auf kurze Anfragen zu unflexibel sei … *ankopflang*)
Der Kindsvater (KV) erklärt dies, dass er ja arbeiten müsse und deshalb nur sporadisch Zeit habe.
Ich selbst heisse es nicht gut, dass seine Tochter ihn nur unregelmässig sieht oder gar - wie eine Pizza - bestellt wird.
Er selbst arbeitet als Unternehmensberater und war das schon, als ich mit ihm zusammen war. Damals gab es fast immer freie Sonntage (Ab Donnerstag abend ist er immer in der Stadt - bis Montags morgens.)
Nun ist es auch schon häufiger passiert, dass er erklärte, dass er arbeiten müsse - und ich ihm dann auf Veranstaltungen über den Weg lief, die mit seiner Arbeit so überhaupt nichts zu tun haben.
Er geht samstags abends dann auch gerne weg und muss sonntag dann natürlich ausschlafen.

Gut - ich habe für all diese Dinger absolut kein Verständnis mehr, denn auch ich möchte meine Wochenenden mit meinem Partner planen. Aus diesem Grund habe ich ihm geschrieben, dass er sie jeden 3. Sonntag im Monat für 3 Stunden bekommt. (Die 3 Stunden sind übrigens eine Idee seiner Freundin und nicht auf meinem Mist gewachsen. Seine Freundin meint nämlich, dass er auf keinen Fall mehr als 3 Stunden Zeit für seine Tochter hat.)
Ich bekam auf diese e-mail keine Antwort - natürlich nicht. Nur ein Nachfragen, was genau das bedeutet. Es war auch nicht so, dass er abgelehnt hat - er hat einfach nichts dazu geschrieben. (Ein guter Trick, denn so kann er sagen: Wieso - ich hab doch nicht zugestimmt.)
Ich werte aber sein stillschweigen jetzt einfach mal als zustimmung.)
Nach der e-mail hatte er seine Tochter wieder und danach kam gleich eine e-mail, er hätte sie gerne am WE wieder und zwei Wochen später nochmal (damit wäre sie an 3 von 4 WE bei ihm gewesen.) - immer nur für 3 Stunden.
Ich habe ihm eine Ablehung geschrieben und ihm gesagt, dass er sie erst wieder am 20. Juli haben kann.

Mein Plan ist, mir die Vereinbarung nun 6 Monate anzusehen und dann zu schauen, wie er sich daran hält, um dann die Abstände entweder zu verlängern oder zu verkürzen. (Wenn er zB. sehr häufig absagt und im Schnitt nur alle 8 Wochen kommt, dann brauche ich doch nicht alle 4 Wochen einplanen.)

Nun meine Frage: Ist das denn rechtens? Oder muss ich mich seinen „Orderungswünschen“ fügen?

Zum gemeinsamen Sorgerecht:
Genauso unzuverlässig wie mit den Besuchen ist er natürlich auch mit diesem. Momentan gehts um einen Kindergartenplatz - er bildet sich ein, dass seine Tochter in einen Kindergarten in seiner Nähe geht, ich bilde mir ein, dass meine Tochter durchaus in einen Kindergarten in meiner Nähe gehen kann - da ICH ja die betreuende Person bin.
Er argumentiert mit: Ich möchte sie ja auch mal abholen.
Ich argumentiere mit: Du wirst sie höchstens einmal abholen, wenn überhaupt. Ich bin die betreuende Person und ich muss täglich da hin. Hinzu ists für unsere Tochter besser, wenn der Weg kurz ist.

Nun hätte ich gerne - nach all den Strapazen - das alleinige Sorgerecht wieder. Welche Chancen gäbe es da?
(Er trinkt regelmässig - manchmal weit über den Durst. Er raucht Kette und er nimmt Drogen. Diese Dinge da mitreinzuziehen kündigen aber eine Schlammschlacht an. Und ich weiss auch nicht, inwieweit das noch aktuell ist oder ob sich da was dran geändert hat.

Welche Möglichkeiten habe ich generell?
Wie sieht es aus, wenn er Besuchswochenenden verschieben will?
Wie sieht es aus mit der Übernachtungsverpflichtung meiner Tochter ggü ihrem Vater? (Sie kennt ihn kaum, weint wenn sie ihn sieht - ich will sie da mit ihren 2 Jahren nicht übernachten lassen. Ich weiss aber auch - dass er als Trotzreaktion - so reagieren wird, indem er sein „ganzes Wochenende“ einfordern wird. Auch wenn er sich nicht dran halten wird …)
Hat irgendjemand noch ne Idee, was ich machen kann? Ich werde mich auf keinen Fall mehr seiner willkür unterwerfen. Denn auch ich habe ein Leben!

Alles Liebe und Danke für rechtliche als auch private Nähkästchen Tipps.

Nala

Hallo

(Er trinkt regelmässig - manchmal weit über den Durst. Er
raucht Kette und er nimmt Drogen.
(Sie kennt ihn kaum, weint wenn sie
ihn sieht -

Wieso willst du das überhaupt, dass deine Tochter da hingeht?
Oder habe ich da was nicht verstanden?

Welche Möglichkeiten habe ich generell?
Wie sieht es aus, wenn er Besuchswochenenden verschieben will?

Der Vater ist verpflichtet, sich an Vereinbarungen zu halten. Wenn er sie nicht hält, bist du nicht verpflichtet, das auszubügeln.

Wie sieht es aus mit der Übernachtungsverpflichtung meiner
Tochter ggü ihrem Vater?

Das muss sie nicht. Da gab es schon mal einen Thread zum Thema, da wird dir bestimmt noch jemand das entsprechende Gesetz verlinken.

Nun hätte ich gerne - nach all den Strapazen - das alleinige
Sorgerecht wieder. Welche Chancen gäbe es da?

Ich würde dir raten, eine Beistandschaft beim Jugendamt zu beantragen, falls du noch keine hast, und dich vielleicht von einem Anwalt beraten zu lassen, um das alleinige Sorgerecht zu bekommen.

Aber vielleicht kriegst du hier ja noch bessere Tipps.

Viele Grüße
Simsy

Hallo Natascha,

ich würde auf jeden Fall versuchen, das alleinige Sorgerecht zu beantragen. Wart ihr denn überhaupt noch zusammen, als das Baby geboren wurde? Ich finde, wenn ihr schon während der Geburt getrennt gelebt habt und du allein mit der Kleinen dein Leben bestreiten musst, brauchst du auch das alleinige Sorgerecht.

Der Unterhalt und das Besuchsrecht muss unbedingt ordentlich geklärt werden. Du wirst sonst nur Rennerei und Ärger haben. Wenn er sein Besuchsrecht nicht wahrnimmt, dann hat er Pech. Ich glaube nicht, dass du verpflichtet bist, es auszubügeln, indem du dann deine Pläne umwerfen musst.

Das Kind braucht Regelmäßigkeit und ihr müsst euch auf die Besuchszeiten verlassen können. Jetzt versteht die Kleine das noch nicht. Aber irgendwann wird sie fragen, wann Papa kommt und sie freut sich dann auf den Termin … und er kommt nicht.

Im Übrigen brauchst du nicht drauf eingehen, wo er denn gern das Kind im Kindergarten hätte. Als Mutter, bei der das Kind lebt, darfst du alltägliche Entscheidungen selbst entscheiden.

Ich würde auf jeden Fall an deiner Stelle zum Jugendamt und mit den Mitarbeitern dort zwischen dir und deinem Ex vermitteln. Wie gesagt Unterhalt (mit Titel!!!) klären lassen, Besuchsrecht klären (am besten auch schriftlich) und dort werden sie ihm schon erzählen, wer Entscheidungen wie Kita etc. tätigen darf.

Lass ihn schriftlich einladen vom Jugendamt. Wenn er nicht erscheint, nochmal eine schriftliche Einladung. Du wärst auf jeden Fall der bemühte aktive Part.

Ich musste damals auch das Besuchsrecht einfordern, weil es genauso war wie bei dir. Wir haben uns scheiden lassen und haben das gemeinsame Sorgerecht. Die Kinder sehen ihren Papa auch nur 3-4 Mal im Jahr, dann aber für mehrere Tage, weil wir 200 km weg wohnen.

Damals wohnten wir aber noch in einer Stadt und er hat sie immer nur genommen, wenn er Bock hatte. Wir haben öfter mit Koffern auf ihn gewartet und er kam nicht um die Kinder abzuholen.

Ich hab dann mal beim Jugendamt einen Termin gemacht, weil ich eine feste Regelung wollte, an die er sich auch hält.
Wir haben dann alle Möglichkeiten gemeinsam durchgearbeitet mit den Mitarbeitern. Und es hat gefruchtet. Man muss sich einfach nur ein Stück weit entgegenkommen und daran denken, was für das Kind das Beste ist.

Du wirst dich noch eine Weile rumärgern müssen. Vielleicht solltest du, wenn alles nichts nützt, nicht unbedingt dein Besuchsrecht einfordern bei ihm. Es bringt nichts für das Kind, wenn er sozusagen gezwungen wird, sein eigenes Kind zu nehmen. Dann belasst es lieber dabei.

Irgendwann wird der Punkt mal kommen, an dem sich dein Kind selbst eine Meinung bilden kann.

Liebe Grüße Herzblume!

Hallo,

zur Sache hab ich nicht viel zu sagen, aber ein paar Korrekturen
will ich mir dann doch nicht verkneifen:

Ich glaube nicht, dass du verpflichtet bist, es auszubügeln,
indem du dann deine Pläne umwerfen musst.

Das sicher nicht, aber das Gegenteil kann es ja nun auch nicht sein.

Im Übrigen brauchst du nicht drauf eingehen, wo er denn gern
das Kind im Kindergarten hätte. Als Mutter, bei der das Kind
lebt, darfst du alltägliche Entscheidungen selbst entscheiden.

Die Entscheidung, welchen Kindergarten ein Kind besucht, ist keineswegs
„alltäglich“, sondern hat schon eine erhebliche Tragweite - sollte
sie zumindest. Bei gemeinsamem Sorgerecht ist das nichts, was Muttern
mal eben gegen den Willen des Vaters entscheidet. Dieses Aussage von Dir
ist also schlichtweg *falsch*.

werden sie ihm schon erzählen, wer Entscheidungen wie Kita
etc. tätigen darf.

Das entscheidet nicht das Jugendamt, sondern im Zweifel ein Richter. Man
sollte es jedoch nicht soweit kommen lassen, finde ich. Im übrigen wird
auch das Jugendamt, wenn es etwas von seiner Arbeit versteht, genau das
erzählen - dass nämlich Schulwahl und auch schon Kindergartenbesuch
einvernehmlich und gemeinsam entschieden werden. Punkt.

Du wirst dich noch eine Weile rumärgern müssen. Vielleicht
solltest du, wenn alles nichts nützt, nicht unbedingt dein
Besuchsrecht einfordern bei ihm.

Die Mutter hat kein Recht darauf, dass der Vater sein Kind besucht. Nur
das Kind hat dieses Recht.

Insgesamt ist der Tenor Deiner Antwort imho unangemessen einseitig und
konfliktfördernd, nicht deeskalierend und nicht gerade von großer Sachkunde
gezeichnet.

Gruß,

Malte

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Hallo Malte,

meine recht einseitige Meinung darf durchaus Diskussionen anstoßen. Wir sprechen hier nicht nur von Rechten, denn dann wäre die Frage von Natascha im Rechtsbrett gestellt worden.

Der Vater hat nicht nur Sorgerecht, sondern auch SORGEPFLICHT. Das Jugendamt erlebt mit Sicherheit nicht oft Fälle, in denen die Mutter darum kämpfen muss, dass der Vater seine Kinder besucht. Das Gegenteil ist hier meistens der Fall.

Zu den alltäglichen Dingen: hier geht es um den Standort der Kita, nicht um eine Entscheidung, in welche Schulform es eingeschult werden soll (z.B. ob Montessorischule oder normale Grundschule).

Ich bin vor einigen Jahren in ein anders Bundesland gezogen und hab folglich meine Kinder in Kitas und Schulen geschickt, die ich für richtig hielt. Hätte mir mein Exmann das verbieten können? Hätte er verbieten können, dass die Kinder mit mir mitziehen? Wohl kaum.

(Okay, wie es richterlich ausgesehen hätte, weiß ich nicht.)

Mir scheint es laut dem Post von Natascha, dass der Ex in erster Linie seine Interessen vertritt.

Mein Ex-Mann ist Koch und arbeitet überwiegend am Wochenende. Von daher ist es logisch, dass er an den Wochenenden schlecht seine Kinder nehmen kann. Aber man kann Alternativen schaffen. Und wenn beide Elternteile das nicht hinbekommen, kann das Jugendamt weiterhelfen.

p.s. Ich bin hiermit der Bitte von Natascha, ruhig auch aus dem eigenen Nähkästchen zu plaudern nachgekommen. Also bitte nicht auf rechtliche Richtigkeit prüfen.

LG Herzblume

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Hi,

Zu den alltäglichen Dingen: hier geht es um den Standort der
Kita, nicht um eine Entscheidung, in welche Schulform es
eingeschult werden soll (z.B. ob Montessorischule oder normale
Grundschule).

das ändert nichts. AUch Kindergärten sind unterschiedlich ausgerichtet.

Ich bin vor einigen Jahren in ein anders Bundesland gezogen
und hab folglich meine Kinder in Kitas und Schulen geschickt,
die ich für richtig hielt. Hätte mir mein Exmann das verbieten
können? Hätte er verbieten können, dass die Kinder mit mir
mitziehen? Wohl kaum.

Bei gemeinsamem Sorgerecht - sicher. Nun, nicht „verbieten“ in dem Sinn,
wie Du es vielleicht meinst - unzweifelhaft ist ein Umzug der Mutter,
sofern die gemeinsamen Kinder bei ihr leben, mit dem Vater abzuklären.

(Okay, wie es richterlich ausgesehen hätte, weiß ich nicht.)

Wir hatten das Thema hier schon diverse Male.

Mir scheint es laut dem Post von Natascha, dass der Ex in
erster Linie seine Interessen vertritt.

Natürlich erscheint(!) es aus ihrer(!) Beschreibung so. Erwartest Du was
anderes?

Also bitte nicht auf rechtliche Richtigkeit prüfen.

Nur weil Dein Ex auf die Durchsetzung seiner Rechte verzichtet, wird noch
lange nichts Hilfreiches daraus. Wie ich schon schrieb, ist eine einvernehmliche
Lösung immer das Ziel, allerdings führen Irrtümer über die rechtliche Situation
regelmäßig dazu, dass Konflikte erst geschürt werden und sich die eine oder der
andere am Ende schwer umschaut und wünscht, er/sie hätte mal kleinere Brötchen
gebacken.

Das Ignorieren des gemeinsamen Sorgerechts würde ich beispielsweise als Zeichen
dafür werten, dass eine hypothetische Mutter (gilt umgekehrt genauso) offenbar
charakterlich nicht in der Lage ist, an der gemeinschaftlichen Sorge teilzunehmen. Macht keinen guten Eindruck, wenn Muttern dann mal was will, hm?

Also: Erst informieren, dann überlegen was man selbst will, dann mit dem
(Ex-)Partner nach gütlicher Lösung suchen (das bedeutet Entgegenkommen von
BEIDEN Seiten!). Jugendamt, schriftliche Vorladungen u.ä. bei einer schwachen
rechtlichen Sicherheit sind da wohl eher ein schlechter Rat.

Gruß,

Malte

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Hallo ihr beiden,

ich wollte nun nicht, dass ihr beiden aufeinander rumhackt und vor allem kann ich dieses „Postingzerfleddern“ so überhaupt nicht leiden. Aber das scheint der augenblickliche, virtuelle Trend zu sein.

Zurück zu meinem Thema:

Ja, eine einvernehmliche Lösung ist sicherlich die Beste.
Ich erinnere mich ganz dunkel daran, dass wir

  • während der Schwangerschaften etwa 4 Mal
  • nach der Geburt 2 mal
  • nach ca. 9 Monaten noch 1 mal
    zur Mediatorin gegangen sind. Und zwar gemeinsam.

Es gab mehrfach Aussprachen, es wurde mehrfach klar und deutlich von ihm ausgedrückt, dass er „mir eine reinwürgen möchte, indem er die Tochter nicht nimmt“ weil er „sauer ist, dass ich ihn nicht heiraten wollte und ihn verlassen habe.“ (Man muss dazu sagen, dass er ein konservatives Weltbild hat, indem Eltern verheiratet sind, auch wenn es eine unglückliche Ehe ist. Ich habe mich dem entgegen gesetzt, da ich - im Gegensatz zu ihm - sehr glücklich verheiratete Eltern habe.

Während der Schwangerschaft wurde die Zukunft besprochen. Wie das Ablaufen wird, mein Angebot des „alle Rechte, alle Pflichten“ und alles andere unter Dach und Fach gebracht.
Dann kam das Kind und der Herr meinte, nach Unterschriftentätigung: „Unterhalt zahl ich nach Bedarf. Momentan sind das ja nur die Windeln.“
Ich sass dann schliesslich - trotz mehrfacher Aufforderung (und Versprechungen, er würde das bezahlen) - auf dem Trockenen. Nach 6 Monaten ging ich zum Jugendamt und hab eine Beistandschaft beantragt um den Unterhalt einzufordern. Aus Angst vor einer Prüfung zahlte er dann ziemlich zügig.
Auch meinen Unterhalt (wir hatten uns geeinigt, auch den zu teilen - 1,5 Jahre er, 1,5 Jahre ich) musste ich nach einem halben Jahr einklagen. (Und ich hab einen Job, indem ich nicht am Tag nach der Geburt wieder arbeiten konnte - und ja, ich bin selbständig und war demnach auf staatliche Hilfe angewiesen - zumindest die ersten 12 Wochen nach der Geburt - und selbst das musste ich - als Darlehen - wieder zurückzahlen.)
Das funktionierte dann auch - eben nur aus Angst vor einer Prüfung.

Schliesslich sassen wir wieder bei der Mediatorin - diesmal gings ums Besuchsrecht.
Folgende Situation:
Kind war bereits 1 Jahr alt und ich habe M. gefragt, ob er denn am WE mal auf sie aufpassen könne, damit ich auch mal weggehen kann. Er sagte zu. Ich freute mich, endlich mal ein Abend für mich. Kurz vorher sagte er wieder ab, weil er arbeiten müsse.
Bedauerlich, aber gut.
Ich habe kurzfristig einen Babysitter gebucht und hab geschaut wie ein Autobus, als ich auf die Veranstaltung komme. Und nein - er hat nicht das Gewerbe gewechselt.

Oder - anderes Beispiel:
Ein klassischer Auszug eines Telefongespräches:
„Ich würd sie gern wieder sehen?“ (nachdem etwa 5 Wochen vergangen waren und wir nix mehr von ihm gehört haben)
„Ja klar, kommendes Wochenende kann ich dir anbieten.“
"Ok - ich hol sie um 15 Uhr ab. Sonntag.)
„Gut.“

Samstags davor kommt eine e-mail.
„Hallo. Muss dir leider für morgen absagen.“
Ich rufe an, um die Gründe zu erfahren:
„Ja, ich muss mein Boot herrichten.“

Wisst ihr - ich habs so satt. Diese ständigen Ausreden, dieses ständige verschieben.
Für den 27. wäre noch ein Mediator-Gespräch angesetzt. Er musste es - natürlich - absagen.
Nun hab ich die Nase voll und habe einen Termin bei nem Rechtsanwalt vereinbart.

Ich habs satt, ständig zu planen - Dinge dann wieder umzuplanen - und mein Leben nur nach ihm zu richten, wann der gnädige Herr Zeit hat.

Wisst ihr - ich bin früher MIT Kind quer durch Hamburg gegondelt, damit der gnädige Herr seine Tochter sehen kann. Und zwar mit dem Bus, da ich zu dem Zeitpunkt noch kein Auto hatte.
Er hatte ein Auto. Aber glaubt nicht, er wäre mal gekommen und hätte uns oder seine Tochter abgeholt.
Er hatte bis vor einem Monat noch nichtmal einen Kindersitz und war tatsächlich der Meinung, er könne sein Besuchsrecht bei mir in meiner Wohnung wahrnehmen. Den Zahn hab ich ihm erstmal gezogen - denn das geht gar nicht. Jetzt hat er ENDLICH einen Kindersitz - bisher hab ich meinen immer hergeborgt.
(Das wär übrigens ein Geschenk seiner Mutter (und zwar zur Geburt vor 2 Jahren - sie und die Uroma wollten den Sitz spendieren und wenn wir ihn brauchen, dann sollten sie ihn kaufen. Dummerweise ist die Oma dann gestorben und hat offenbar den Anteil von 100 Euro mit ins Grab genommen - verzeiht meinen Zynismus. Es war danach kein Geld mehr da, um diese teuren Sitz zu zahlen. Also gabs gar nix - und mir platzte die Hutschnur … und ich hab meine Asche dafür auf den Kopf gehauen.)

Ich bin letztes Jahr - aufgrund unserer Vereinbarung - in ein näheres Stadtviertel gezogen. Näher zu ihm. Würde er mit dem Auto fahren, wäre es ne Strecke von ca. 7 Minuten - bei seinem Fahrstil 5 Minuten. Seine Mutter wohnt noch näher an uns dran - mit dem Bus 2 Stationen. Mit dem Auto 3 Minuten.
Glaubt mal nicht, dass die Herrschaften das nutzen würden. Nein!
Der Mutter sollte ich das Enkelkind bitte vorservieren - und dem gnädigen Herrn wärs auch am liebsten, ich würd sie selber bringen, dableiben und mitbetreuen und sie dann wieder mitnehmen.

Wisst ihr - ich bin ein Mensch - ich halte mich an versprechen. Und deshalb fordere ich es auch ein, dass andere Menschen sich an ihre versprechen halten.

Ja, meine Tochter hat ein Recht, ihren Vater zu sehen.
Aber auch ich als Mutter habe ein Recht, regelmässig zu wissen, wann ich Freizeit habe. Es kann nicht angehen, dass Treffen am Tag vorher wegen Segelbooten abgesagt werden, dass Vereinbarungen mit Lügen beendet werden.
Das schlimme ist: Offenbar stosse ich sogar mit meiner Haltung an Unverständnis.

Es ist ja nun nicht so, dass ich ihm meine Tochter vorenthalte. Im Gegenteil. Ich will ja eine Einigung. Aber nicht nach seinem Guddünken.
Und trotzdem muss ich mir Dinge anhören wie: „Du kannst nicht erwarten, dass er sich um seine Tochter kümmert.“
Wieso nicht? Er erwartet doch auch, dass ich mich um meine Tochter kümmere?
„Natürlich - du bist auch die Mutter.“
„Ja - natürlich. Und er ist der Vater, der ebenso eine verpflichtung hat. Nämlich eine Sorgepflicht.“

Warum sollte ich wichtige Entscheidungen alleine treffen, wenn ich das gesetzlich gar nicht darf? Wenn er mir damit an den Karren gehen kann - und das sogar für sich nutzen könnte? Sorry - aber ich hab da keine Lust, mir die Finger zu verbrennen.

Ich hab ihm schon oft gesagt, wenn er keine Lust hat, dann soll er gehen - ich bin ihm nicht böse und ich werds unserer Tochter so erklären, dass sie das möglichst neutral sieht.
Aber selbst das nimmt er nicht an.

Er ist ein Sonnenscheinpapi. Er kommt, er rühmt sich und er verschwindet wieder im Nirvana - ungreifbar für alle.

Sorry für den langen Post. Aber mir stehts echt unterkante oberlippe.

Liebe Grüsse

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Hallo

Das solltest du auf der Stelle bleiben lassen, ihm alles hinterherzutragen. Schließlich hast du eine Tochter und lebst ihr vor, wie eine Frau sich zur Sklavin und zum Spielball ihres Kindsvaters macht.

Wenn er seine Tochter sehen will, hat er zum vereinbarten Termin zu kommen und sie zu holen und auch zum vereinbarten Termin wieder abzugeben. Das Gleiche gilt für die übrige Verwandtschaft.

Wenn du deiner Tochter was anderes vorlebst, wird sie es später ebenso machen, und das willst du doch bestimmt nicht.

Überleg dir am besten, von wem du dieses Verhalten geerbt hast, und verabschiede dich davon (vom Verhalten), in allem Respekt vor derjenigen Person. (Das ist so eine Methode aus der Familienaufstellung, wie man aus diesen vorgegebenen Bahnen rauskommt).

Viele Grüße
Simsy

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Stop!

Ich habe hier nicht um eine Analyse meines VERGANGENEM Verhaltens angefragt, sondern um die aktuelle und KÜNFTIGE Lösung eines Problems bezüglich des Besuchsrechtes. Ok? (sonst hätte ich sicher im psychotherapeutischen Bereich gepostet :wink: )

Woher auch immer dieses VERGANGENE Verhalten stammt, ist mir herzlich egal. Da es nicht mehr da ist, kann es auch nicht Gegenstand dieser Diskussion sein.

Ich danke nun allen für ihre Antworten. Geholfen haben mir einige Punkte - ich bin mir bewusst, wie ich es nie machen möchte - und das ist ein guter Schritt voran.

Liebe Grüsse
Nala

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