Besuchsrecht von geistlichen in Haftanstalten etc

Hallo miteinander,

folgendes Szenario stellt sich dar:
XY ist Priester und bekommt einen Anruf dass ein Mitglied seiner Gemeinschaft in eine geschlossene psychiatrische Einrichtung eingewiesen wurde oder inhaftiert worden ist.

Im einem früheren Fall ist Pfarrer XY durch die Gefängnisleitung informiert worden, dass ein inhaftierter ein Gespräch wünscht, so dass keine Probleme hinsichtlich des Besucherrechts und des nicht beaufsichtigten Gesprächs im Sinne von § 53.1 StPO gab.

Nun stellt sich Pfarrer XY zu seinem neuesten Fall die Frage, ob er einen gesetzlichen Anspruch auf die Erteilung der Besuchserlaubnis hat. Das Recht auf ein unbeaufsichtigtes Gespräch dürfte sich aus § 53 Abs. 1 StPO und § 383 Abs 1.4 ZPO sowie Art. 9 des Reichskonkordats ergeben.

Die Frage: Hat Pfarrer XY einen gesetzlichen Anspruch auf die Erteilung einer Besuchserlaubnis, hier sei der Hinweis angebracht, dass in der besprochenen psychiatrischen Einrichtung kein Geistlicher der Konfession des einsitzenden beschäftigt ist und dass Pfarrer XY einer anerkannten Religionsgemeinschaft im Sinne einer KdöR angehört.

Wo muss Pfarrer XY seinen Besuch anmelden und muss er dabei eine Sichtung seiner persönlichen -vertraulichen- Unterlagen die sich in seiner Aktentasche befinden dulden?

Ist das anzuwendende Recht dem von Anwälten und anderen Vertrauenspersonen gleichzusetzen?

Vielen Dank
LG
Daniel

Hallo,

in deinen Rechtsquellen nennst du lediglich die Möglichkeiten, der Auskunftsverweigerung, die aber noch kein eigenständiges Besuchrecht begründen.
Um zu wissen, ob und wieviel Besuch empfangen werden darf, müsste zunächst ersteinmal feststehen, warum der Betreffende einsitzt. Es gibt himmelweite Unterschiede z.B. zwischen Straf- und Untersuchungshaft.
Lediglich die Rechtsanwälte habe ein BesuchsRECHT (und das auch nur in der den Einsitzenden betrrffenden Sache), andere Personen nur eingeschränkt, insbesondere kann eine Besuchsüberwachung angeordnet werden. Letztlich entscheidet der Staatsanwalt, ob besucht werden darf oder nicht.
Hier mal ein Link:
http://www.justizvollzug-bayern.de/JV/Aufgaben/Wegwe…

Gruss

Iru