Besuchsrecht vor einer gerichtlichen Scheidung?

Hallo,

eine Ehe ist in die Brüche gegangen und die Mutter entschließt sich kurzerhand, ohne das eine rechtsgültige Scheidung besteht, durch einen nicht angekündigten Umzug die ehelichen Kinder dem Vater zu entziehen.

Darf sie das, ohne dem Vater überhaupt den neuen Aufenthaltsort der Kinder mitzuteilen?

Es ist gerichtlich also noch nicht entschieden, wer das Sorgerecht erhält, bzw wie es mit dem Besuchsrecht aussieht, da es bis zur Scheidung noch ein paar Monate dauern wird.

LG
Markus

Wenn ich richtig informiert bin, darf auch bei geteiltem Sorgerecht der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht (also bei getrennten Eltern der Elternteil, bei dem die Kinder vorwiegend leben) auch mit den Kindern umziehen, allerdings nur innerhalb Deutschlands. Dass der andere Elterteil aber wissen muss, wo der neue Wohnort ist, müsste aber selbstverständlich sein, schließlich hat er das unbestrittene Besuchs- Umgangs- und auch das Sorgerecht.
Ich hoffe, ich konnte helfen, alles Gute!!!

Hallo,

Wenn ich richtig informiert bin, darf auch bei geteiltem
Sorgerecht der Elternteil mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht
(also bei getrennten Eltern der Elternteil, bei dem die Kinder
vorwiegend leben) auch mit den Kindern umziehen, allerdings
nur innerhalb Deutschlands.

Tja, bisher haben doch die Kinder bei GEMEINSAMEN (geteiltes ist wenn nur noch ein Elternteil das Sorgerecht hat) bei beiden Eltern gewohnt. Jeder Elternteil darf also innerhalb von Deutschland mit den Kindern zu einem (dem anderen Elternteil) unbekannten Ort verschwinden - wenn ich Deinen Ausführungen glauben soll.

Ansonsten frage ich mich, wie Du darauf kommst, dass das Gericht schon das Aufenthaltsbestimmungsrecht festgelegt hat? Steht nämlich nicht im Posting.

Falls die Kinder bisher im beiderseitigen Einvernehmen von der Mutter betreut wurden, hatten sie bei der Mutter den Lebensmittelpunkt. Berechtigt aber nicht in eine größere oder unbekannte Entfernung abzutauchen.

Ich hoffe, ich konnte helfen, alles Gute!!!

bezweifle ich.

Aber trotzdem Gruß
Ingrid

Hallo,

eine Ehe ist in die Brüche gegangen und die Mutter entschließt
sich kurzerhand, ohne das eine rechtsgültige Scheidung
besteht, durch einen nicht angekündigten Umzug die ehelichen
Kinder dem Vater zu entziehen.

Kann strafrechtlich Kindesentziehung sein. Der Vater sollte sich aber eine Strafanzeige sehr gut überlegen, da sie selten bis nie seine Position beim Familiengericht verbessert, dafür dort regelmäßig verschlechtert.

Darf sie das, ohne dem Vater überhaupt den neuen
Aufenthaltsort der Kinder mitzuteilen?

Dürfen tut sie nicht, getan hat sie es scheinbar trotzdem. Wobei sie kann hinziehen wohin sie will, aber bei den Kindern sie das anders aus.

Jetzt heißt es für den Vater, dass er ganz schnell gegensteuern muss:

Zum Einwohnermeldeamt und dort der Ummeldung der KINDER widersprechen. Dort nach der Wohnadresse der Kinder fragen.

Falls die Kinder schon die Schule besuchen auch bei der bisherigen Schule (evtl. auch Kindergarten) der Ummeldung widersprechen. Nachweis über das gemeinsame Sorgerecht mitnehmen. Evtl. bekommt man auch bei diesen Einrichtungen die neue Adresse.

Der Vater sollte schnellstens zu seinem Anwalt gehen und mit diesem gerichtliche Schritte auf Rückführung der Kinder einleiten. Wenn die Kinder zulange am bisherigen neuen Wphnort sind, werden sie selten bis nie von Gerichten aus dieser neuen Umgebung herausgerissen.

Viel hängt ab vom Alter der Kinder.

Es ist gerichtlich also noch nicht entschieden, wer das
Sorgerecht erhält, bzw wie es mit dem Besuchsrecht aussieht,
da es bis zur Scheidung noch ein paar Monate dauern wird.

Wurde ein Sorgerechtsantrag gestellt? Wer macht denn sowas?

Gruß
Ingrid