Besuchsrecht

Ich bin seit Kurzem geschieden und habe zwei Kinder, die bei ihrer Mutter leben (gemeinsames Sorgerecht). Wir haben uns darauf geeinigt, daß ich die Kinder jedes zweite Wochende und etwa die Hälfte der Schulferien bei mir habe.

Nun ist meine Ex mit ihrem neuen Partner (Scheidungsgrund) zusammengezogen. Da ich zu ihm ein gestörtes Verhältnis habe (u. a. Lug und Trug), bat ich meine Frau, mir mitzuteilen, unter welchen Bedingungen ich meine Kinder in ihrem neuen Zuhause besuchen könne. Darauf antwortete sie nur, daß müsse ich mit ihrem Neuen ausmachen. Ich habe aber kein Interesse an dem geringsten Kontakt zu dem Herren.

Habe ich das Recht, die Kinderzimmer meiner Kinder dort (zusammen mit ihnen) z. B. bei Anwesenheit meiner Ex zu betreten?

Hallo Thomas,

grundsätzlich darf man fremde Wohnungen nur betreten, wenn die Wohnungsinhaber es wünschen. Du hast keinerlei Recht, Dich in der Wohnung Deiner geschiedenen Frau und ihrem Partner gegen deren Willen aufzuhalten.

Bei der Wahrnehmung des gemeinsamen Sorgerechtes kommt ihr mit Rechtsstandpunkten überhaupt nicht weiter. Schon gar nicht mit dem Begleichen alter Rechnungen. Und danach sieht es aus, wenn Dich die Mutter Deiner Kinder an ihren neuen Lebenspartner verweist oder wenn Du irgendwelche Zutrittsrechte vermutest.
So kann man Nadelstiche austeilen, aber kein gemeinsames Sorgerecht wahrnehmen. Gemeinsames Sorgerecht sollte nicht damit verwechselt werden, daß sich die Kinder mal beim einen, mal beim anderen Elternteil aufhalten, vielmehr beinhaltet es Gespräch und Einigkeit über alle alltäglichen und grundsätzlichen Fragen bezüglich der Kinder. Das kann man nicht in der Haustür stehend verwirklichen, auch nicht mit Gerichtsbeschlüssen und dem Pochen auf Rechten. Vielmehr ist ein unbefangener Umgang miteinander ohne offene Rechnungen die Grundvoraussetzung. Wenn diese Voraussetzung nicht vorhanden ist, kannst Du die Kinder nur gelegentlich abholen, wenn sie es wollen. Nur mit Sorgerecht hat das alles nichts zu tun.

Gruß
Wolfgang

Ich kann mich der vorangehenden Stellungnahme nur anschließen. Du solltest Dich schon mal mit dem Gedanken vertraut machen, daß Du kein aber auch überhaupt kein Recht hast. Es wird das ablaufen, was Deine Exfrau will oder was als ihr Wille dargestellt wird. Du kannst bitten und eventuell auch betteln aber dann ist Schluß.
Sollten die Fronten zwischen allen beteiligten nicht lückenlos geklärt sein, dann verzichte lieber auf den Umgang, denn es wird immer wider über die Kinder zum Krach kommen und das führt zur entgültigen Verhärtung der Fronten. Also kläre erst die anderen Probleme und wende dich dann Deinen Kindern zu.
bodo

Habe ich das Recht, die Kinderzimmer meiner Kinder dort
(zusammen mit ihnen) z. B. bei Anwesenheit meiner Ex zu
betreten?

Wenn ich Dich jetzt richtig verstanden habe, geht es nicht um das Recht, Deine Kinder zu sehen, denn Du schreibst ja sie sind jedes zweite WE bei Dir, sondern darum, ob Du das Recht hast, sie zusätzlich zu Hause zu besuchen.

Ich denke ein Recht, das man einklagen könnte, gibt es nicht. Es liegt im Ermessen der Wohnungsinhaber. So wie Du selber die Spannungen zwischen Dir und der Mutter Deiner Kinder samt Partner beschreibst, denke ich, es ist besser, wenn Du auf ein solches Anliegen verzichtest. Stell Dir vor, Du lebtest mit einer neuen Partnerin zusammen und Deine Ex käme regelmäßig zu Euch. Ich denke, man kann menschlich nachvollziehen, daß so etwas zu großen Problemen führen kann. Meist hat auch mindest ein Beteiligter die Trennung nicht richtig verarbeitet und so werden ständig Wunden aufgerissen, weil ja einer sozusagen immer wieder in den Privat-Bereich des anderen eindringt. Solche Spannungen würden auch Deine Kinder spüren und darunter leiden.
Was ich aber für durchaus fair halte ist, wenn das Elternteil, bei dem die Kinder nicht ständig leben, zumindest gelegentlich mal die Kinderzimmer zu sehen bekommt, einfach um sich das unmittelbare Lebensumfeld der Kinder vorstellen zu können.
Du schreibst leider nicht, wie alt Deine Kinder sind, so das ich Dir jetzt keine gezielten Ratschläge geben kann, wie man mit der Situation noch umgehen könnte.

Gruß Heike

hallo,

deinen frust kann ich verstehen wenn der neue der scheidungsgrund ist.

das du mit ihm nichts z schaffen haben möchtest kann ich auch verstehen.
aber ich denke das es nur im interesse aller sein kann, wenn ihr euch einfach mal an einen tisch setzt.
dir scheint was an deinen kindern zu liegen, das finde ich klasse.
selbst wenn du die trennung noch nicht verarbeitet hast ist es wichtig das du den kontakt zu deinen kindern pflegst.
deine probleme mit der situation haben damit nchts zu schaffen.
für die kinder ist es trotz allem wichtig das sie dich regelmässig sehen können.
verarbeiten musst du eben alles in der zeit die du nicht mit ihnen zusammen bist.

erzwingen kannst du ein besuchsrecht in der wohnung aber nicht.
wenn du ab und an sehen möchtest wie sie leben solltest du dich um ein zumindest belangloses verhalten bemühen, schon der kinder wegen.
den neuen mann deiner ex solltest du einfach akzeptieren, ihn abzulehnen wird dir nur kummer bereiten und schlechte gefühle hinterlassen.
ausserdem müssen deine kinder auch mit ihm leben, wenn du ihn sosehr ablehnst werden sie es merken und du verwirrst sie damit.

setzt euch zusammen, redet darüber wie ihr euch die zukunft vorstellt und wie die dinge geregelt werden sollen, mit der zeit wird auch der schmerz verblassen.

dazu noch angemerkt, der neue kann wohl wenig dazu, gelogen und betrogen hat deine frau, ihn deswegen abzulehnen trifft den falschen im bunde.

dennoch, frohe feiertage

sonja

empfehlenswerte seiten für alle väter
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da kann man auch hilfe bekommen…

gruß

norbert