Besuchsrechte des Vaters eines unehelichen Kindes

Guten Tag, ich habe hier im Forum einiges durchgelesen, habe meinen Fall aber nicht wirklich gefunden.

Ein 26 jähriger Mann hat eine uneheliche Tochter die mittlerweile 3,5 Jahre alt ist. Als er Vater wurde war er mit der Mutter zusammen. Sie hat aber das alleinige Sorgerecht. Und er zahlt immer brav seinen Unterhalt.

Seit etwas mehr als einem Jahr sind die getrennt. Es war bis jetzt kein Problem dass er das Kind sehen konnte. Jetzt hat sie aber einen neuen Freund und auf einmal möchte sie ihm vorschreiben dass er das Kind nur ein mal pro Woche und zwar immer unter ihrer Aufsicht sehen darf.

Sie und ihr Freund wohnen zwar (noch) nicht zusammen, aber es ist dennoch nicht angenehm für ihn bei seiner Ex, bzw in ihrer Gegenwart zu sein. Die verstehen sich seit der Trennung nicht mehr gut. Es ist für sie ausgeschlossen dass er das Kind auch mal allein sehen darf.

Erschwerend kommt noch hinzu dass er in München und sie in Stuttgart wohnen. Es war mal geplant dass sie zusammen nach München ziehen, er sollte vor und sie wollte nachkommen, dazwischen wars aber aus. D.h. er hat sowieso nur am Wochenende die Möglichkeit. Er ist aber auch mindestens 3 Wochenenden im Monat in Stuttgart da er sein Kind auch sehen will. Er liebt seine Tochter und sie liebt ihn, wenn er mit seiner Tochter telefoniert fragt sie immer danach wann sie ihren Papa wiedersieht.

Jetzt die Frage, hat er irgendeine rechtliche Chance es durchzusetzen das Kind wenigstens ein Tag am Wochenende ohne die Aufsicht ihrer Mutter zu sehen? Er sieht leider keine andere Möglichkeit und die Mutter gibt nicht nach. Er hat sein Kind immer geliebt und es gut behandelt, ist berufstätig, zahlt sein Unterhalt und ist nicht vorbestraft, falls das eine Rolle spielt.

Hallo,

da hilft nur eines: Wehren, wehren, wehren.

Mach Druck von Anfang an. Du hast zwar nicht viele, aber dennoch einige Rechte.

Lass Dir von der Mutter nicht auf der Nase herumtanzen. Nicht nur Du, sondern auch Dein Kind hat das RECHT und die PFLICHT auf Umgang miteinander. Die Gestaltung des Umgangs ist DEINE Sache und
wird nicht durch die Mutter bestimmt. Selbstverständlich hast Du das Recht auf Umgang mit Deinem Kind alleine.

  1. Termin Jugendamt, am besten mit der Mutter zusammen. zuständig ist das JuAmt am Wohnort des Kindes.

  2. Rechtsanwalt, denn das Jugendamt spricht mehr oder weniger nur Empfehlungen aus, durch das Familiengericht wirds verbindlich.

Viel Erfolg!

Gruß
Didi

Hallo,

der Vater hat ein Umgangsrecht und zwar egal ob er das Sorgerecht hat oder nicht.

Wenn es keine konkrete Kindeswohlgefährdung gibt, kann die Mutter für die Zeit des Umgangs nicht bestimmen, wie und wo der Umgang stattfindet.

Das Recht auf Umgang hat im Übrigen auch das Kind mit dem Vater.

Das Kind soll den Vater in einer möglichst entspannten und normalen Situation erleben. Die ist sicher nicht gegeben, wenn die getrenntlebende Mutter dabei ist.

Richter urteilen heutzutage ziemlich rigoros für das Umgangsrecht.

Mein Tipp wäre, sofort das Jugendamt am Wohnort des Kindes informieren und um Vermittlung bitten. Die laden dann die Mutter und führen mit ihr ein Gespräch.

Sie wird dann mit ziemlicher Sicherheit irgendwelche Argumente dahingehend bringen, dass das Kind nach den Umgängen immer so aufgekratzt/müde/depemiert uvm. ist. Auch äußern urplötzlich die Mütter häufig irgendwelche schlimme Befürchtungen, was der Vater mit dem Kind (weil er ein Mann ist) gemacht haben könnte.

Kommt das Jugendamt nicht weiter, dann vor dem Amtsgericht eine Klage auf Umgang incl. einstweiliger Anordnung einreichen.

Alles muss schnell gehen, weil sonst das Kind entfremdet ist und der Umgang dann mit einer neutralen Institution (z. B. Kinderschutzbund) wieder angebahnt wird.

Tipps und Hilfe bekommst Du auch von Vätervereinen, wie z. B. bei www.vafk.de oder www.papacom.com oder www.vatersein.de . Der VAfK hat in Stuttgart eine aktive Gruppe und kann Dich unterstützen, da er am Besten die Verhältnisse vor dem örtlichen Jugendamt bzw. Gericht kennt.

Er hat recht gute Chancen sein Kind (nach einer gewissen Anfangsphase) alle zwei Wochen ein ganzes Wochenende (ohne Begleitung der Mutter) zu sehen.

Gruß
Ingrid