Besuchsrechte des Vaters eines unehelichen Kindes

Guten Tag, ich habe hier im Forum einiges durchgelesen, habe meinen Fall aber nicht wirklich gefunden.

Ein 26 jähriger Mann hat eine uneheliche Tochter die mittlerweile 3,5 Jahre alt ist. Als er Vater wurde war er mit der Mutter zusammen. Sie hat aber das alleinige Sorgerecht. Und er zahlt immer brav seinen Unterhalt.

Seit etwas mehr als einem Jahr sind die getrennt. Es war bis jetzt kein Problem dass er das Kind sehen konnte. Jetzt hat sie aber einen neuen Freund und auf einmal möchte sie ihm vorschreiben dass er das Kind nur ein mal pro Woche und zwar immer unter ihrer Aufsicht sehen darf.

Sie und ihr Freund wohnen zwar (noch) nicht zusammen, aber es ist dennoch nicht angenehm für ihn bei seiner Ex, bzw in ihrer Gegenwart zu sein. Die verstehen sich seit der Trennung nicht mehr gut. Es ist für sie ausgeschlossen dass er das Kind auch mal allein sehen darf.

Erschwerend kommt noch hinzu dass er in München und sie in Stuttgart wohnen. Es war mal geplant dass sie zusammen nach München ziehen, er sollte vor und sie wollte nachkommen, dazwischen wars aber aus. D.h. er hat sowieso nur am Wochenende die Möglichkeit. Er ist aber auch mindestens 3 Wochenenden im Monat in Stuttgart da er sein Kind auch sehen will. Er liebt seine Tochter und sie liebt ihn, wenn er mit seiner Tochter telefoniert fragt sie immer danach wann sie ihren Papa wiedersieht.

Jetzt die Frage, hat er irgendeine rechtliche Chance es durchzusetzen das Kind wenigstens ein Tag am Wochenende ohne die Aufsicht ihrer Mutter zu sehen? Er sieht leider keine andere Möglichkeit und die Mutter gibt nicht nach. Er hat sein Kind immer geliebt und es gut behandelt, ist berufstätig, zahlt sein Unterhalt und ist nicht vorbestraft, falls das eine Rolle spielt.

Hallo,

Punkt 1: Ich finde es immer etwas seltsam, wenn jemand für einen anderen fragt. Sollte es um Dich selbst gehen, dann sag das doch bitte. Fühlt sich für mich immer etwas seltsam an, das so zu lesen.

Punkt 2:Ich denke, Du solltest Dich beim Jugendamt erkundigen, die haben Beratungsstellen für sowas. Das heißt nicht, dass man den Ex-Partner mit Dreck bewirft, führt aber vielleicht dazu, dass es gar nicht erst soweit kommt. Ich habe zum Beispiel genau das gegenteilige Problem. Mein Ex kümmert sich so gut wie gar nicht um unsere Kinder. Dieses Jahr haben sie erst ein Wochenende bei ihm verbracht. Ich habe den freundlichen jungen Mann bei der Jugend-und Eltern-Beratung besucht und bin mit einem Haufen Informationen, Vorschlägen und Anregungen nach Hause gegangen. Ich werde mein glück ein letztes mal auf eigene Faust versuchen und wenn sich dann nichts ändert, wird mein Ex mal zu einem Gespräch eingeladen.

Ich finde auch Kinder deren Eltern sich getrennt haben, haben ein Recht auf Mutter und Vater und sie brauchen das auch. Extremfälle natürlich ausgenommen. Ursachen für das Verhalten der Mutter kann es viele geben.

Vielleicht hilft ja dieser link hier weiter:

http://www.bke-beratung.de/

Viel Glück, alles Liebe und Gute,
Conny

Es geht um einen selbst, aber im Rechtsforum darf man nicht in der ich Form schreiben, deswegen kommts so rüber.

Danke für den Tip mit dem Jungendamt, hab ich mir auch überlegt nachdem ich hier so ähnliche Fälle gefunden hab.

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Hallo,

meine Tochter ist auch nicht ehelich und sieht oder spricht ihren Vater, wann immer sie es will.

Es ist gesetzlich so geregelt, dass das Kind ein Recht auf Umgang mit Verwandten ersten Grades hat (also auch Oma und Opa), es sei denn, es sprechen schwerwiegende Dinge dagegen (Kindeswohlgefährdung).

Auch ein nichteheliches Kind darf also seinen Vater sehen und das nicht nur im Beisein der Mutter.

Wir waren damals beim Jugendamt, um uns bei solchen Dingen beraten zu lassen, obwohl wir nicht zerstritten waren. Denn das Kind sollte nicht leiden.

Ich würde unbedingt die Beratung in Anspruch nehmen.

Gruß und viel Glück!

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siehe auch: FAQ 1129
FAQ:1129