Hallo,
ich stelle mal die Frage hier im Recht-Forum, da wohl alles auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinausläuft.
Die Fakten:
Mein Lebensgefährte ist seit 1 1/2 Jahren geschieden (war eine ganz böse Trennung), es wurde das gemeinsame Sorgerecht vereinbart sowie eine Besuchsregelung, die besagte, daß die beiden Jungs (im August/Sept. 8 und 10 J.) alle 14 Tage zu uns kommen, bei Feiertagen (Ostern/Weihnachten) 1 Tag (wurde immer individuell vereinbart) sowie in den Sommerferien ein paar Tage am Stück (10-14 Tage). Diese Besuchsregelung gibt es nicht schriftlich (das Sorgerecht natürlich schon, war Bestandteil des Scheidungsurteils), wobei ich das gemeinsame Sorgerecht so kenne, daß das Elternteil, wo die Kinder nicht leben, jederzeit das Recht hat, sie zu sehen/besuchen, wenn nichts Gravierendes dagegenspricht.
Wir haben die Kinder jetzt seit einigen Monaten nicht mehr gesehen, vorrangig, weil die Mutter der Kinder kein Interesse daran hat, daß die Jungs ihren Vater sehen. (Das letzte Mal, als mein Lebensgefährte die beiden abholen wollte, wurde er so wieder nach Hause geschickt.) Wir können uns nicht vorstellen, daß das von den beiden Kindern ausgeht, sie waren immer sehr gern bei uns, haben mich auch gut akzeptiert, lieben ihren Vater und waren oft genug den Tränen nah, wenn es nach dem Wochenende wieder zurückging.
Antwort der Scheidungsanwältin war: „Ja, es gibt da im Gesetz eine Lücke, es heißt zwar, sie darf Ihnen die Kinder nicht vorenthalten, es ist aber keine Strafe vorgesehen, wenn sie es tut. Und sie kann sich ja immer ‚gravierende‘ Gründe ausdenken.“ Anfragen ans Jugendamt blieben erfolglos. Zwei Antworten als Beispiel: „Sie kennen ja Ihre Ex-Frau, sie ist schon zu den letzten Terminen nicht gekommen, was sollen wir da machen.“ „Ja, das Verhalten ist unmöglich, tut uns auch leid, aber wir haben keine Handhabe. Nur, wenn Sie klagen, können wir eingreifen.“
Meine Frage: bleibt uns wirklich nur eine Klage, um die Kinder wieder zu sehen oder was für Wege gibt es noch? Wie können wir die Sache am besten angehen? Ich meine, sollten die Kinder ihren Vater wirklich nicht mehr sehen wollen, muß man da vielleicht anders 'rangehen, aber wir WISSEN es ja einfach nicht, weil es keinerlei Kontakt mehr zu ihnen gibt.
Eine Anmerkung noch: Die Ex-Frau meines Partners lebt mit den Kindern und Ihrem Lebengefährten etwa 85 km von uns entfernt, d.h. einfach mal eben so hinfahren und anklopfen, was los ist, geht nicht so gut, abgesehen davon, daß sie nicht aufmachen würde. Auf Briefe, Faxe wird nicht reagiert, bei Anrufen wird aufgelegt.
Für jeden Tip wären wir sehr dankbar.
Borja