Besuchsregelung bei gemeinsamem Sorgerecht

Hallo,

ich stelle mal die Frage hier im Recht-Forum, da wohl alles auf eine rechtliche Auseinandersetzung hinausläuft.

Die Fakten:
Mein Lebensgefährte ist seit 1 1/2 Jahren geschieden (war eine ganz böse Trennung), es wurde das gemeinsame Sorgerecht vereinbart sowie eine Besuchsregelung, die besagte, daß die beiden Jungs (im August/Sept. 8 und 10 J.) alle 14 Tage zu uns kommen, bei Feiertagen (Ostern/Weihnachten) 1 Tag (wurde immer individuell vereinbart) sowie in den Sommerferien ein paar Tage am Stück (10-14 Tage). Diese Besuchsregelung gibt es nicht schriftlich (das Sorgerecht natürlich schon, war Bestandteil des Scheidungsurteils), wobei ich das gemeinsame Sorgerecht so kenne, daß das Elternteil, wo die Kinder nicht leben, jederzeit das Recht hat, sie zu sehen/besuchen, wenn nichts Gravierendes dagegenspricht.
Wir haben die Kinder jetzt seit einigen Monaten nicht mehr gesehen, vorrangig, weil die Mutter der Kinder kein Interesse daran hat, daß die Jungs ihren Vater sehen. (Das letzte Mal, als mein Lebensgefährte die beiden abholen wollte, wurde er so wieder nach Hause geschickt.) Wir können uns nicht vorstellen, daß das von den beiden Kindern ausgeht, sie waren immer sehr gern bei uns, haben mich auch gut akzeptiert, lieben ihren Vater und waren oft genug den Tränen nah, wenn es nach dem Wochenende wieder zurückging.

Antwort der Scheidungsanwältin war: „Ja, es gibt da im Gesetz eine Lücke, es heißt zwar, sie darf Ihnen die Kinder nicht vorenthalten, es ist aber keine Strafe vorgesehen, wenn sie es tut. Und sie kann sich ja immer ‚gravierende‘ Gründe ausdenken.“ Anfragen ans Jugendamt blieben erfolglos. Zwei Antworten als Beispiel: „Sie kennen ja Ihre Ex-Frau, sie ist schon zu den letzten Terminen nicht gekommen, was sollen wir da machen.“ „Ja, das Verhalten ist unmöglich, tut uns auch leid, aber wir haben keine Handhabe. Nur, wenn Sie klagen, können wir eingreifen.“

Meine Frage: bleibt uns wirklich nur eine Klage, um die Kinder wieder zu sehen oder was für Wege gibt es noch? Wie können wir die Sache am besten angehen? Ich meine, sollten die Kinder ihren Vater wirklich nicht mehr sehen wollen, muß man da vielleicht anders 'rangehen, aber wir WISSEN es ja einfach nicht, weil es keinerlei Kontakt mehr zu ihnen gibt.
Eine Anmerkung noch: Die Ex-Frau meines Partners lebt mit den Kindern und Ihrem Lebengefährten etwa 85 km von uns entfernt, d.h. einfach mal eben so hinfahren und anklopfen, was los ist, geht nicht so gut, abgesehen davon, daß sie nicht aufmachen würde. Auf Briefe, Faxe wird nicht reagiert, bei Anrufen wird aufgelegt.

Für jeden Tip wären wir sehr dankbar.

Borja

Hallo Borja,

mein Aus-dem-Bauch-heraus-Tipp: Klagen! So schnell wie möglich. Denn unter Umständen läuft die Zeit gegen euch…

Viel Glück,
Jana

Hallo,
wenn die Besuchsregelung nicht funktioniert und Vermittlungsversuche von Jugendamt (und ggf. von Beratungsstellen) alle erfolglos blieben:

leider (!) hilft dann nur Klage auf Regelung des Umgangs einreichen, und zwar so schnell wie möglich.
Bin selber Gutachterin in solchen Verfahren - es dauert nochmal, ehe da was passiert, also evt. mit der Anwältin besprechen, ob ein Antrag auf einstweilige Anordnung sinnvoll wäre. Denn: Ganz egal, was die Eltern miteinander auszutragen haben; irgendwie sollten die Kinder doch beide regelmäßig sehen können, und einige Monate sind ja wohl schon mehr als krass.

Im übrigen würde ich die Anwältin wechseln, wenn diese so eine pessimistische Haltung in dieser frage hat. Gerichte entscheiden heute in der Mehrzahl durchaus kinderfreundlicher!

hbx

Hallo!

Hallo,
wenn die Besuchsregelung nicht funktioniert und
Vermittlungsversuche von Jugendamt (und ggf. von
Beratungsstellen) alle erfolglos blieben:

leider (!) hilft dann nur Klage auf Regelung des Umgangs
einreichen, und zwar so schnell wie möglich.

Tja, wir hatten es befürchtet. Uns steht nach dem Scheidungsstreß, 4 Ordnern voll Anwaltskorrespondenz, schlaflosen Nächten und satten Rechnungen von über 10.000 € zwar nicht so der Sinn nach Klagen, aber ich denke, Ihr habt recht.

Bin selber Gutachterin in solchen Verfahren - es dauert
nochmal, ehe da was passiert, also evt. mit der Anwältin
besprechen, ob ein Antrag auf einstweilige Anordnung sinnvoll
wäre. Denn: Ganz egal, was die Eltern miteinander auszutragen
haben; irgendwie sollten die Kinder doch beide regelmäßig
sehen können, und einige Monate sind ja wohl schon mehr als
krass.

Das ist absolut wahr.

Im übrigen würde ich die Anwältin wechseln, wenn diese so eine
pessimistische Haltung in dieser frage hat. Gerichte
entscheiden heute in der Mehrzahl durchaus kinderfreundlicher!

hbx

Auch hierüber denken wir bereits nach. Familienanwälte kann man ja einfach finden, aber wie findet man gute Familienanwälte?

Auf jeden Fall Danke für Eure Infos

Liebe Grüße
Anja

gute anwälte …
… findet man meist nur über mund zu mund propaganda. qualifikationen sind kaum ein kriterium, erfahrung auch nicht.

wenn ihr geschiedenen eltern kennt, fragt die nach ihren anwälten und wie zufrieden sie waren.
beratungsstellen und jugendämter KENNEN zwar in der regel die guten und engagierten anwälte, dürfen sie aber (aus wettbewerbsgründen) nicht weitersagen.
wenn es in eurer gegend einen e.V. gibt, der sich mit väterrechten etc. beschäftigt, fragt dort nach - die inhaltlichen auskünfte derartiger vereine sind zwar öfter mal inhaltlich sehr überzogen - aber im anwaltswesen kennen sie sich meist gut aus.
hbx