Die Kinder (8J + 12 J) leben bei der Mutter. Gibt es für den Vater gesetzlich geregelte Besuchszeiten oder Richtlinien?
Hallo,
der Gesetzgeber hat festgelegt, dass der getrenntlebende Elternteil (das kann auch eine Mutter sein) und die Kinder Kontakt haben müssen. Dieser Elternteil hat ein Umgangsrecht und sogar eine Umgangspflicht. Auch ist dieser Elternteil kein Besucher oder wird nicht besucht, sondern es handelt sich um das ganz normale und natürliche und wichtige Recht von Beiden, dass sie miteinander Umgang haben.
Wie oft das stattfinden soll steht nicht im Gesetz. Das hängt vom Einzelfall ab. Wenn Elternteil und Kinder sehr weit auseinder leben, kann oft der UMGANG nicht so häufig stattfinden wie normalerweise möglich, weil die Fahrtzeiten und -kosten nicht immer gewuppt werden können.
Wie oft und lange der Umgang in anderen Fällen stattfindet,hängt von vielen Faktoren ab: z. B. Arbeitszeit des Umgangselternteiles, finanzielle Möglichkeiten und wie bis zur Trennung die Kontakte waren und auch, wie oft die Kinder können bzw. wollen oder dieser Elternteil z. B. seine Spezialkenntnisse in Mathe als „Nachhilfe“ mit einbringen kann. Das kann soweit gehen, dass die Kinder die Zeit nahezu hälftig mit jedem Elternteil verbringen.
Gruß
Ingrid