Besuchverbot in WG-Zimmer?

Folgende Situation:

Im Mietvertrag steht eine Klausel, die es dem Mieter untersagt Besuch zum Übernachten zu empfangen. 
Dies kann laut Mietvertrag nur nach vorheriger Ankündigung geschehen und soll mit 19€ pro Nacht verrechnet werden.
Mir ist bekannt, dass dies bei „normalen“ Mietverträgen unrechtens wäre, da ein Besuch bis zu 6 Wochen bleiben darf. 

Allerdings steht bei diesem Vertrag „Mietvertrag über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist“ oben drüber und er ist auf 6 Monate befristet.
Dadurch sind ja gesonderte Regelungen zwecks Kündigungsfrist zulässig. 
Aber kann dadurch der Vermieter dem Mieter auch verbieten, Besuch zu empfangen bzw. dafür Geld verlangen?

zur Wohnsituation:
Das WG-Zimmer befindet sich in einer Wohnung im 3. Stock.
Die anderen Zimmer der WG werden auch vermietet.
Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss des Hauses.
Im Sommer wird die Wohnung anscheinend Urlaubern als Pension angeboten, also man zahlt pro Nacht.

Danke im Voraus!

Folgende Situation:

Im Mietvertrag steht eine Klausel, die es dem Mieter untersagt
Besuch zum Übernachten zu empfangen. 
Dies kann laut Mietvertrag nur nach vorheriger Ankündigung
geschehen und soll mit 19€ pro Nacht verrechnet werden.
Mir ist bekannt, dass dies bei „normalen“ Mietverträgen
unrechtens wäre, da ein Besuch bis zu 6 Wochen bleiben darf. 

Der Empfang von Besuch gehört zum normalen Gebrauch von Wohnraum, ein etwaiges Verbot oder gar die Forderung von Entgelt für die Genehmigung sind demnach sittenwidrig und unwirksam. Das gilt auch bei möbliertem Wohnraum.

In einem individuellen Mietvertrag muss man sich tatsächlich an das halten, was man übereinstimmend vereinbart hat. In einem Formularmietvertrag hält diese Klausel einer Inhaltskontrolle n. § 307 BGB nicht stand und wäre unwirksam.

G imager

Und woher weiß ich, ob der Mietvertrag nun individuell ist oder nicht?
Ist nicht jeder Mietvertrag irgendwie individuell?
Und selbst dann kann doch der Vermieter da nicht einfach reinschreiben, was er will oder?