Folgende Situation:
Im Mietvertrag steht eine Klausel, die es dem Mieter untersagt Besuch zum Übernachten zu empfangen.
Dies kann laut Mietvertrag nur nach vorheriger Ankündigung geschehen und soll mit 19€ pro Nacht verrechnet werden.
Mir ist bekannt, dass dies bei „normalen“ Mietverträgen unrechtens wäre, da ein Besuch bis zu 6 Wochen bleiben darf.
Allerdings steht bei diesem Vertrag „Mietvertrag über Wohnraum, der nur zum vorübergehenden Gebrauch vermietet ist“ oben drüber und er ist auf 6 Monate befristet.
Dadurch sind ja gesonderte Regelungen zwecks Kündigungsfrist zulässig.
Aber kann dadurch der Vermieter dem Mieter auch verbieten, Besuch zu empfangen bzw. dafür Geld verlangen?
zur Wohnsituation:
Das WG-Zimmer befindet sich in einer Wohnung im 3. Stock.
Die anderen Zimmer der WG werden auch vermietet.
Der Vermieter wohnt im Erdgeschoss des Hauses.
Im Sommer wird die Wohnung anscheinend Urlaubern als Pension angeboten, also man zahlt pro Nacht.
Danke im Voraus!