Betagter Anspruck?

Hallo,

im § 916, Abs. 2 ZPO steht:

„Die Zulässigkeit des Arrestes wird nicht dadurch ausgeschlossen, dass der Anspruch betagt oder bedingt ist, es sei denn, dass der bedingte Anspruch wegen der entfernten Möglichkeit des Eintritts der Bedingung einen gegenwärtigen Vermögenswert nicht hat“.

Was ist ein „betagter“ Anspruch?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Ansprüche, deren künftige Fälligkeit bereits kalendermäßig feststeht oder deren Fälligkeit durch Kündigung herbeigführt werden kann.

Gruß
Dea

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Hallo!

Betagt ist ein Anspruch, dessen künftige Fälligkeit sich aus dem Kalender oder durch Kündigung ergibt (Thomas/Putzo, ZPO, 25. Aufl. 2003).

Gruß, Franz

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