Auf dem Grundstück des vermieteten 2-Parteien-Hauses stehen 2 Garagen des Vermieters, die er selbst nutzt. Er selbst wohnt nicht im Haus. Muss er den Winterdienst mit übernehmen? Die Mietparteien haben einen Standardmietvertrag, der den Winterdiens beinhaltet. Ausserdem gibt es keine Hausordnung, die den Winterdienst regelt. Wer muss eine solche erstellen?
Vielen Dank im voraus!
Man kann den Winterdienst so regeln, dass nur einer alles machen muss oder der aus dem Erdgeschoss nur Mittwochs oder nur jeweils am 7.Januar. Wenn es nicht geregelt ist, ist der Eigentümer verantwortlich.
vnA