Beteiligung an d. Kosten der Krankenhausbehandlung

Hallo an alle,

im Februar 2000 hatte ich einen Skiunfall in der Schweiz und mußte dort gleich vor Ort operiert werden.

Heute, nach 2,5 Jahren, will meine gesetzliche Krankenkasse, das ich mich an den Kosten beteilige. Ich habe damals in der Schweiz schon etwas gezahlt, finde jedoch meine Quittung nicht mehr. Da ich die ganzen Krankenkosten aus diesem Urlaub im steuerlich bereits als aussergewöhnliche Belastungen abgerechnet habe, bin ich über diese verspätete Abrechnung nicht gerade begeistert.

Meine Hoffnung wäre, dass das ganze schon verjährt ist. Dann muß ich nicht mehr nach meiner Quittung suchen und mir keine Gedanken über die steuerliche Korrektur machen.

Kennt sich da jemand aus?

Gruß
Uli

Hi,
verjähren ist erst am Jahresende des übernächsten Jahres drin, also 31.12.2002. Insofern wird das nix…

Gruß,
Micha

Auslandsreise-KV?
Hallo Uli,

hattest du evtl. eine Auslandsreise-KV?

Gruß
Marco

Hallo Marco,

ich hatte damals eine Auslandskrankenversicherung. Kann ich zwei Jahre danach weitere Kosten einreichen?
Weisst du auch wie die Sache steuerlich ist? Kann ich nachträglich die Kosten auch steuerlich anrechnen lassen, wenn ich bereits den Einkommenssteuerjahresausgleich gemacht habe??? Wann ja, wie mache ich das?

Gruß
Uli

Hallo Uli,

hattest du evtl. eine Auslandsreise-KV?

Gruß
Marco

Hallo Uli,

ich hatte damals eine Auslandskrankenversicherung. Kann ich
zwei Jahre danach weitere Kosten einreichen?

Hattest du damals schon Kosten eingereicht? Ich würde sie dann einfach einreichen. Mit dem Hinweis von damals und dass diese Kosten dir erst jetzt zugetragen wurden.
Dann bekommst du entweder das Geld oder aber eine Ablehnung. Ich würde eher auf Geld tippen.

Weisst du auch wie die Sache steuerlich ist?

Da Steuerberater für soetwas Geld bekommen, darf ich hier und überhaupt auch generell keine Auskunft dazu geben.

Aber vielleicht kannst du es dir ja auch selber überlegen. :smile:

Kann ich
nachträglich die Kosten auch steuerlich anrechnen lassen, wenn
ich bereits den Einkommenssteuerjahresausgleich gemacht
habe???

Wann sind dir denn diese außergewöhnlichen Belastungen entstanden?

Wann ja, wie mache ich das?

Wie gibst du sonst soetwas an?

Gruß
MArco

Hallo Uli!

im Februar 2000 hatte ich einen Skiunfall in der Schweiz und
mußte dort gleich vor Ort operiert werden.Heute, nach 2,5
Jahren, will meine gesetzliche Krankenkasse,das ich mich an den
Kosten beteilige.

Ist zwar etwas verspätet, aber das dürfen die machen.

Ich habe damals in der Schweiz schon etwas gezahlt, finde
jedoch meine Quittung nicht mehr. Da ich die ganzen
Krankenkosten aus diesem Urlaub im steuerlich bereits als
aussergewöhnliche Belastungen abgerechnet habe, bin ich über
diese verspätete Abrechnung nicht gerade begeistert.

Du solltest die Quittungen auf jeden Fall suchen! Zur Not ruf in dem Krankenhaus an. Die können Dir Deine Bar- oder Scheckzahlung nochmals bestätigen.

Meine Hoffnung wäre, dass das ganze schon verjährt ist.

Nein!

… mir keine Gedanken über die steuerliche Korrektur machen.

Musst du leider schon tun!

Also, am günstigsten für dich ist Folgendes: Finde die Kosten, die du gezahlt hast raus, lasse dir von Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung bestätigen, was die gezahlt haben. Reich das ganze bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein. Vielleicht musstest du ja auch frühzeitig wegen Deiner OP zurück? alles angeben. In der Regel bekommst du die 100% Differenz zwischen den Rechnungsbeträgen und dem, was die GKV erstattet hat, zurück. Zumal du ja offensichtlich stationär warst. Und dem Finanzamt legst du lediglich eine Abrechnung der Auslandreisekrankenversicherung vor. Bitte Sie um Berücksichtigung für das entsprechende Kalenderjahr. Machen die in der Regel ohne Probleme! Hatte ich selbst mal.

und: Du stehst Dich auf jeden Fall finanziell besser, wenn die
Auslandreisekrankenversicherung den Teil übernimmt - als die
steuerliche Geltendmachung!!

Gruß Ute
alias whitewaters_w

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