Hallo Uli!
im Februar 2000 hatte ich einen Skiunfall in der Schweiz und
mußte dort gleich vor Ort operiert werden.Heute, nach 2,5
Jahren, will meine gesetzliche Krankenkasse,das ich mich an den
Kosten beteilige.
Ist zwar etwas verspätet, aber das dürfen die machen.
Ich habe damals in der Schweiz schon etwas gezahlt, finde
jedoch meine Quittung nicht mehr. Da ich die ganzen
Krankenkosten aus diesem Urlaub im steuerlich bereits als
aussergewöhnliche Belastungen abgerechnet habe, bin ich über
diese verspätete Abrechnung nicht gerade begeistert.
Du solltest die Quittungen auf jeden Fall suchen! Zur Not ruf in dem Krankenhaus an. Die können Dir Deine Bar- oder Scheckzahlung nochmals bestätigen.
Meine Hoffnung wäre, dass das ganze schon verjährt ist.
Nein!
… mir keine Gedanken über die steuerliche Korrektur machen.
Musst du leider schon tun!
Also, am günstigsten für dich ist Folgendes: Finde die Kosten, die du gezahlt hast raus, lasse dir von Deiner Gesetzlichen Krankenversicherung bestätigen, was die gezahlt haben. Reich das ganze bei der Auslandsreisekrankenversicherung ein. Vielleicht musstest du ja auch frühzeitig wegen Deiner OP zurück? alles angeben. In der Regel bekommst du die 100% Differenz zwischen den Rechnungsbeträgen und dem, was die GKV erstattet hat, zurück. Zumal du ja offensichtlich stationär warst. Und dem Finanzamt legst du lediglich eine Abrechnung der Auslandreisekrankenversicherung vor. Bitte Sie um Berücksichtigung für das entsprechende Kalenderjahr. Machen die in der Regel ohne Probleme! Hatte ich selbst mal.
und: Du stehst Dich auf jeden Fall finanziell besser, wenn die
Auslandreisekrankenversicherung den Teil übernimmt - als die
steuerliche Geltendmachung!!
Gruß Ute
alias whitewaters_w
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