Beteiligung an Hardwareausschreibung trotz Dienstleisungsvertrag?

Hallo,

kann eine Firma, die bereits einen Dienstleistungsvertrag über die Wartung der Hardware in Firma XYZ hat, sich auch an einer Ausschreibung der Fa. XYZ für Hardware beteiligen?
Ich habe gehört das der Dienstleistungsnehmer bevorteilt ist (aufgrund seiner Kenntnisse vor Ort) und somit eine Wettbewerbsverzerrung auftreten kann.
Wie seht ihr das?

Gibt es eigentlich noch die Regelung das man das Angebot des günstigsten und des teuersten Anbieters streicht (VOL)? Wenn ja, wo findet man dazu etwas?

VG, Thomas

Hallo Thomas,
die Frage ist etwas seltsam: Firmen müssen eigentlich nicht ausschreiben, es sei denn, dass sie in kommunaler Hand sind.
Ansonsten muss die Firma (öffentlicher Auftraggeber?) dafür sorgen, dass das Ganze dem Vergaberecht entspricht. Per Se ist kein Unternehmen auszuschließen, auch keines, das derzeit tätig ist. Dann müssten ja z.B. alle Unternehmen, die Abfälle im Kreis XY abfahren, ausgeschlossen werden, weil sie das Abfuhrgebiet kennen.

Das mit dem Steichen von Angeboten ist Quatsch, das hat es nie als vergaberechtliche Regel (VOL oder GWB) gegeben.

Viel Spaß beim Mitbieten!
DK