Hallo,
kann eine Firma, die bereits einen Dienstleistungsvertrag über die Wartung der Hardware in Firma XYZ hat, sich auch an einer Ausschreibung der Fa. XYZ für Hardware beteiligen?
Ich habe gehört das der Dienstleistungsnehmer bevorteilt ist (aufgrund seiner Kenntnisse vor Ort) und somit eine Wettbewerbsverzerrung auftreten kann.
Wie seht ihr das?
Gibt es eigentlich noch die Regelung das man das Angebot des günstigsten und des teuersten Anbieters streicht (VOL)? Wenn ja, wo findet man dazu etwas?
VG, Thomas