Hallo Experten,
eine Frage…
Wann und wie muss der Betriebsrat bei Umzügen beteiligt werden.
Folgender fiktiver Fall.
Es gibt ein Firmengelände mit mehreren Gebäude darauf. Alle gehören einem Arbeitgeber. Nun beschließt der Arbeitgeber im Zuge eines neuen Raumnutzungskonzeptes den Umzug mehrer Mitarbeiter.
Im Prinzip bleibt alles beim alten nur eben in neuen Räumlichkeiten. Also Mitarbeiter A zieht um von Gebäude a in c usw.
Welche Rechte ergeben sich daraus für den BR?
Mitbestimmung nach §87, §99 oder nur Info nach §90.
Wer kann mir die Frage beantworten…?
Herzlichen Dank
Rudi