Beteiligung BR

Hallo Experten,

eine Frage…
Wann und wie muss der Betriebsrat bei Umzügen beteiligt werden.

Folgender fiktiver Fall.
Es gibt ein Firmengelände mit mehreren Gebäude darauf. Alle gehören einem Arbeitgeber. Nun beschließt der Arbeitgeber im Zuge eines neuen Raumnutzungskonzeptes den Umzug mehrer Mitarbeiter.

Im Prinzip bleibt alles beim alten nur eben in neuen Räumlichkeiten. Also Mitarbeiter A zieht um von Gebäude a in c usw.

Welche Rechte ergeben sich daraus für den BR?
Mitbestimmung nach §87, §99 oder nur Info nach §90.

Wer kann mir die Frage beantworten…?

Herzlichen Dank
Rudi

Hallo,

zuerst mal Information gem. § 90, möglichst bereits mit (ggfs. vorläufiger) Gefährdungsbeurteilung gem. § 5 ArbSchG.
Sieht der BR besondere Belastungen, kann er Mitbestimmung gem. § 91 verlangen.

Einzelne AN können BR-Mitbestimmung noch zusätzlich durch eine Beschwerde gem. § 85 auslösen.

Die §§ 87 und 99 sind bei bloßem Umzug auf dem Betriebsgelände grundsätzlich nicht anwendbar.

&Tschüß
Wolfgang