Beteiligung des Lebenspartners an Eigentumswohnung

Liebe Experten,
meine Freundin hat vor 6 Jahren eine ETW gekauft, welche sie - nachdem wir in eine grössere Mietwohnung zusammengezogen sind - seit 4 Jahren fremdvermietet. Damals hat sie ein Darlehen abgeschlossen auf 10 Jahre (läuft also 2016 aus). Jetzt findet ein Mieterwechsel statt und es müssen dringend Renovationsarbeiten in der Wohnung gemacht werden, die meine Freundin nicht bar bezahlen kann. Bei einem Verkauf zum jetzigen Zeitpunkt müsste sie eine Vorfälligkeitsentschädigung bezahlen und den Gewinn versteuern, da die 10 Jahre „Spekulationsfrist“ noch nicht um sind. Ich habe kürzlich eine Erbschaft gemacht und möchte/könnte mich an der ETW beteiligen und die Renovationskosten bezahlen. Somit wäre mein Geld angelegt und meiner Freundin auch geholfen. Wie können wir diese Beteiligung vertraglich regeln, damit wir beide abgesichert sind? Ich habe was gelesen von einer GbR (ohne Eintrag oder Änderung im Grundbuch), kenne mich damit aber überhaupt nicht aus. Könnte man vielleicht einfach einen „Beteiligungsvertrag“ aufsetzen, indem alles geregelt ist? Macht sowas ein Notar oder Steuerberater? Vielen Dank schon mal für Eure Antwort!

Hallo
mit der Gründung der GbR würde ich vorsichtig sein da eine GbR gegeneinader für alle rechtsgeschäfte haftet. Besser ist wenn Ihr zum Notar geht und Sie notariell einen Anteil der Wohnung abtritt für das Darlehen oder die Investiton welche Du Ihr gibst. Dies könnt Ihr aber nur mit einem Notar klären.

Viele Grüße

Olaf

Hallo,

dafür bin ich nicht der richtige Ansprechpartner.
Gruß,
Andreas

Hallo, also ich würde besser einen Steuerberater befragen und wenn der nichts weiß dann einen Notar. Je nach Höhe würde ich evtl. einen Eintrag ins Grundbuch vornehmen lassen. Aber alles in allem kostet es Geld und nicht wenig. Aber mehr kann ich dazu nicht sagen. Gruß Uli

Ich rate zum Vertrag durch Anwalt. juliuszwo

Hallo Olaf,

vielen Dank für Deine interessante Antwort. Ich denke, wir werden meine Investition/Darlehen durch einen Notar vertraglich regeln und die ETW läuft aber weiter zu 100% auf meine Freundin. Zumal bei einer Beteiligung dann wahrscheinlich auch die Spekulationsfrist von 10 Jahren wieder neu beginnen würde(?). Vielleicht kann man dort ja auch regeln, dass ich im Falle eines Verkaufs die Hälfte des Gewinnes oder eben auch die Hälfte des Verlustes übernehmen würde.

Viele Grüße
Karin

Gewähren Sie der Freundin ein verzinsliches Darlehen, welches Sie durch ein nachrangiges Grundpfandrecht absichern. Der Notar hält entsprechende Grundschuldbestellungsurkunden mit Darlehensvereinbarungnen bereit. Nach Ablauf der 10-jahresfrist können Sie dann immer noch eine Regelung hinsichtlich des Eigentums an der Wohnung treffen, indem Sie z.B. einen Anteil käuflich erwerben und in diesem Beteiligungsverhältnis die Restschuld, die Ihnen dann noch zusteht, zur teilweisen Aufrechung mit dem Kaufpreis Ihres Anteils erklären.