Das Finanzamt hat dieses Jahr sehr früh zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert. Einige Einkünfte aus Beteiligungen konnten bis zur Abgabe nicht erklärt werden, da keine Mitteilungen der Gesellschaften vorlagen. In der Erklärung wurde das Fehlen angezeigt - Gesellschaft, zuständiges Finanzamt, Steuernummer. Jetzt liegt der Einkommensteuerbescheid vor - ohne die fehlenden Beteiligungseinkünfte.
Zwischenzeitlich liegt für eine Beteiligung die Einkommensmitteilung vor.
Ist das Finanzamt zu benachrichtigen oder kommt das Finanzamt von Amts wegen automatisch zum geänderten Einkommensteuerbescheid? - Also Abwarten oder Mitteilung an das Finanzamt?