Beteiligung in ESt-Erkl./Bescheid nicht erfasst

Das Finanzamt hat dieses Jahr sehr früh zur Abgabe der Einkommensteuererklärung aufgefordert. Einige Einkünfte aus Beteiligungen konnten bis zur Abgabe nicht erklärt werden, da keine Mitteilungen der Gesellschaften vorlagen. In der Erklärung wurde das Fehlen angezeigt - Gesellschaft, zuständiges Finanzamt, Steuernummer. Jetzt liegt der Einkommensteuerbescheid vor - ohne die fehlenden Beteiligungseinkünfte.

Zwischenzeitlich liegt für eine Beteiligung die Einkommensmitteilung vor.

Ist das Finanzamt zu benachrichtigen oder kommt das Finanzamt von Amts wegen automatisch zum geänderten Einkommensteuerbescheid? - Also Abwarten oder Mitteilung an das Finanzamt?

Das Finanzamt hat dieses Jahr sehr früh zur Abgabe der
Einkommensteuererklärung aufgefordert.

Die normale gesetzliche Frist zur Abgabe der Einkommensteuererklärung 2010 war der 31.05.2011.

Ist das Finanzamt zu benachrichtigen oder kommt das Finanzamt
von Amts wegen automatisch zum geänderten
Einkommensteuerbescheid? - Also Abwarten oder Mitteilung an
das Finanzamt?

Das Finanzamt wird die Beteiligungseinkünfte von Amts wegen in die Einkommensteuerveranlagung 2010 einarbeiten. Für diese Bescheidänderung hat es bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist Zeit. Im vorliegenden Fall ist der Ablauf der Festsetzungsfrist voraussichtlich am 31.12.2015.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Das Finanzamt wird die Beteiligungseinkünfte von Amts wegen in
die Einkommensteuerveranlagung 2010 einarbeiten. Für diese
Bescheidänderung hat es bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist
Zeit.

m.e. liegt hier ablaufhemmung vor, wenn ein grundlagenbescheid ergeht…

gruß inder

Das Finanzamt wird die Beteiligungseinkünfte von Amts wegen in
die Einkommensteuerveranlagung 2010 einarbeiten. Für diese
Bescheidänderung hat es bis zum Ablauf der Festsetzungsfrist
Zeit.

m.e. liegt hier ablaufhemmung vor, wenn ein grundlagenbescheid
ergeht…

Hallo Inder,

ja, das stimmt. Diese Ablaufhemmung beträgt 2 Jahre ab Bekanntgabe des Grundlagenbescheides. Der GlB wurde 2011 bekanntgegeben, somit wirkt die Ablaufhemmung bis (irgendwann im Jahr) 2013.

Die Festsetzungsfrist für den Folgebescheid (ESt 2010) beginnt am 01.01.2012 (Einkommensteuererklärung wurde 2011 eingereicht) und endet am 31.12.2015.

Die Festsetzungsfrist des Folgebescheides ist somit länger als es die Ablaufhemmung des GlB bestimmt.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald