Beteiligung KG

hallo,

nehmen wir mal an, ein beteiligter einer KG bekommt für seine einkommensteuererklärung vom StB der KG folgende werte:

  • anteil an den laufenden einkünften einschließlich zinsen -31.383,00
  • in obigen einkünften nicht enthaltener steuerfreier teil
    der einkünfte, für die das teileinkünfteverfahren gilt 1.969,00
  • anzurechnende kapitalertragsteuer 2.742,85
  • anzurechnender solidaritätszuschlag 150,84

würden euch diese werte „reichen“ um die G und KAP richtig auszufüllen ?

gruß inder

danke

Mir würde es reichen. Auf was willst Du hinaus?

Gruß

Jörg

Mir würde es reichen. Auf was willst Du hinaus?

Gruß

Jörg

hätte evtl. vorher mal in die formulare gucken sollen… mir reicht es jetzt auch.

ich war der meinung, dass im hinblick auf das teileinkünfteverfahren noch werte benötigt würden.

die 1.969,00 haben bei der berechnung keine auswirkungen !?

gruß inder

Hm, zum ausfüllen der Formulare reicht eigentlich die StNr der KG…
Und für die Berechnung fehlt der Anteil am GewSt-MB.

die 1.969,00 haben bei der berechnung keine auswirkungen !?

doch, auf die Kirchensteuer.

Für die Kirchensteuer gilt nämlich nicht das Halb- bzw. Teileinkünfteverfahren, daher ist dieser Wert in Zeile 13 der Anlage G einzutragen.