Beteiligung von GmbH auszahlen lassen?

Hallo Freunde,
ich brauch mal wieder Eure Hilfe. Der Sachverhalt ist nicht ganz einfach deshalb kurz stichpunktartig zusammengefasst:

  • Es gibt einen Laden Z (GmbH)
  • Dieser gehört der Mutter M zu 51%
  • die restlichen 49 % gehören der Tochter A
  • Würde die Mutter K nun sterben so würde sich ihr Anteil von 51%zu je 1/3 auf die 3 Töchter A B und C verteilen durch das Erbe
  • A hätte also 66% - B und C hätten 17%
  • Geschäftsführer des Ladens ist aktuell die A
  • GuV wird jedes Jahr so hingedeichselt dass dass kein Gewinn rauskommt.
  1. Frage: Was können B und C tun um am „Gewinn“ beteiligt zu werden. Es gibt zwar laut GuV keinen Gewinn aber nur, weil die Verluste bewusst so hoch gehalten werden?

  2. Frage: Können sich B und C auszahlen lassen(17%) wenn ja nach was richtet sich die Höhe der Auszahlung?

  3. Haben B und C das Recht sich Bücher und Bilanzen zeigen zu lassen?

Ich brauch keine Paragraphen aus denen die Rechte und Pflichten hervorgehen. Es geht mir einfach nur um die eventuellen Möglichkeiten die bestehen. Problem ist halt einfach dass B und C nicht an dem Geschäft profitieren die A jedoch schon (Firmenwägen usw).

Falls es das falsche Brett ist -> Sorry, dann bitte einfach verschieben. Danke und Viele Grüße

Markus

Hi,

der Geschäftsführer ist allen Gesellschaftern gegenüber Rechenschaft schuldigt.
Des Weiteren haben die Gesellschafter nicht nur das Recht sondern auch die Pflicht die Richtigkeit der Bücher zu prüfen.

Bilanzen werden oft mittels Verlustvorträgen auf einem Niveau gehalten, das keinen oder nur einen sehr geringen Gewinn ausweist, damit möglichst wenige oder sogar gar keine Steuern bezahlt werden müssen.

Hinsichtlich der Auszahlung: Die Auszahlung von Geschäftsanteilen ist normalerweise a) im Gesellschaftervertrag geregelt und b) von dem aktuellen Wert der Gesellschaft abhängig. Den genauen Wert einer Gesellschaft kann der Laie nicht beurteilen, hier sollte ein Fachmann hinzu gezogen werden (z.B. der Steuerberater).

Gruss