Beteiligungen Kapitalgesellschaften

Hallo,

folgende Frage stellt sich für mich:

es ist eine X-UG entstanden, welche Gesellschafter A-UG, B-GmbH, C-UG und D-GmbH hat.

Diese Gesellschaft (X-UG) hält Anteile einer neuen Gesellschaft (Y-UG) zu 97%.

Da Gesellschafter A (der A-UG - Anteil 100%) der A-UG ausscheiden möchte, stellt sich folgende Frage:

Kann die Y-UG die Anteile des A übernehmen?

Vielen lieben Dank,für eine rasche Antwort.

Hallo!

Kann die Y-UG die Anteile des A übernehmen?

Ja. Daraus ergeben sich verworren anmutende Eigentumsverhältnisse, aber rechtlich sehe ich keine Hindernisse.

Gruß
Wolfgang