Beteiligungen (Sach)

Schönen Guten Freitag…:smile:

Heute habe ich mal eine Fachfrage. Vor allem bei großen Sachverträgen (Feuer z.B.) sind häufig mehrere Versicherer an einem Vertrag beteiligt.

Jetzt gibt es da zwei unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten (beim Vertreterinkasso!):

  1. Es gibt eine führende Gesellschaft, über diese wird der gesamte Beitrag voll erhoben. Es wird auch an diese Gesellschaft abgerechnet.
    Die beteiligungen sind nur in den Dokumenten erwähnt, die beteiligten Gesellchaftern erhalten ihr Geld über die führende abgerechnet.

  2. Es gibt zwar eine führende Gesellschaft, die beteiligten Gesellschaften erhalten aber ihre Abrechnungsbeträge direkt überwiesen und buchen auch entsprechend Forderungen.

In beiden Varianten gibt es für den VN nur EIN Dokument bzw. nur eine Beitragsrechnung.

Nun meine erste Frage: Wie werden die beiden unterschiedlichen Formen jeweils genannt? (ich habe dafür Begriffe, die scheinen mir aber willkürlich und wir sind jedes Mal am überlegen welche nun wie heißt.)

Mein nächste Frage, wie werden solche Vorgänge abgewickelt, wenn der VN direkt an die Gesellschaft bezahlt, ich kann mir nicht vorstellen, daß die Kunden dann an zwei Gesellschaften abrechnen.

Ganz neu ist für mich die Variante, daß eine beteiligte Gesellschaft sogar eigene Beitragsrechnungen schickt. Wie sieht es da so aus, mit dem was draußen ‚üblich‘ ist?

Wäre super, jemand hat da die eine oder andere Kenntnis darüber.

Liebe Grüße,
Maid :smile:

Servus Maid,

na dann kann ich mal versuchen etwas Licht ins Dunkel zu bringen. :smile:

Heute habe ich mal eine Fachfrage. Vor allem bei großen
Sachverträgen (Feuer z.B.) sind häufig mehrere Versicherer an
einem Vertrag beteiligt.

Es kommt ganz auf das Risiko drauf an… entscheidend ist, wieviel Kapazitäten (Deckungssummen) der Versicherer für eine bestimmte Art von Risiko dem Markt zur Verfügung stellt bzw. im Speziellen diesem singulären Risiko zur Verfügung stellt.
Diese Risikoaffinität wiederum hängt davon ab, wieviel Sicherungen und Schutzvorrichtungen das Risiko aufweist.

Jetzt gibt es da zwei unterschiedliche Abrechnungsmodalitäten
(beim Vertreterinkasso!):

  1. Es gibt eine führende Gesellschaft, über diese wird der
    gesamte Beitrag voll erhoben. Es wird auch an diese
    Gesellschaft abgerechnet.
    Die beteiligungen sind nur in den Dokumenten erwähnt, die
    beteiligten Gesellchaftern erhalten ihr Geld über die führende
    abgerechnet.

  2. Es gibt zwar eine führende Gesellschaft, die beteiligten
    Gesellschaften erhalten aber ihre Abrechnungsbeträge direkt
    überwiesen und buchen auch entsprechend Forderungen.

In beiden Varianten gibt es für den VN nur EIN Dokument bzw.
nur eine Beitragsrechnung.

Nun meine erste Frage: Wie werden die beiden unterschiedlichen
Formen jeweils genannt? (ich habe dafür Begriffe, die scheinen
mir aber willkürlich und wir sind jedes Mal am überlegen
welche nun wie heißt.)

Die Versicherungen, die beteiligte Versicherer beinhalten und bei der es keine führende Gesellschaft gibt, werden meiner Meinung nach als Beteiligungsversicherungen bzw. Beteiligungsgeschäft bezeichnet.
Die Versicherungen, die hingegen vom Makler oder vom Versicherungsnehmer zusammengestückelt werden, werden meiner Meinung nach als Mitversicherer bzw. Mitversicherungen bezeichnet.
Die führende Gesellschaft erhält in aller Regel von den beteiligten Versicherern eine Geschäftsgebühr bzw. auch neudeutsch „Fee“ genannt und deckt damit die Mehrkosten der Verwaltung ab. Viele Versicherer in der führenden Rolle stellen aber wiederum keine Fee in Rechnung, sodass die beteiligten Versicherer keine Sondergebühren zahlen.

Wird dieser Service nur kostenpflichtig angeboten und wollen die beteiligten Versicherer diese nicht bezahlen, so muss der Makler bzw. der Kunde diese Mehrkosten der Verwaltung tragen, wenn sonst eine Deckungslücke entsteht.
Häufig angewandt wird die Art der Mitversicherung jedoch bei Sonderkonzepten des Maklers, wie z.B. die sogenannte Viel-Schutz-Police, FKP, Unternehmenspolice, Bilanzschutzpolice etc.
Dabei erhält der Makler eine fixe Courtage und hat selber Zeichnungsvollmachten und hat darin bereits diese Mehraufwendungen einkalkuliert.

Mein nächste Frage, wie werden solche Vorgänge abgewickelt,
wenn der VN direkt an die Gesellschaft bezahlt, ich kann mir
nicht vorstellen, daß die Kunden dann an zwei Gesellschaften
abrechnen.

Warum sollte der VN direkt an die Gesellschaft zahlen, wenn er nur eine Rechnung des Maklers erhält? Anderenfalls haben wir ein Direktinkasso.
Sollte jedoch der VN direkt an den VR bezahlen, so hat der Makler zwei Möglichkeiten: a) Rückbuchung des zuviel gezahlten Beitrages bei der Gesellschaft veranlassen oder aber b) eine direkte Buchung an den anderen Versicherer veranlassen mit einer entsprechenden Bestätigung der Gesellschaft. Ich würde tendenziell a) befürworten.

Ganz neu ist für mich die Variante, daß eine beteiligte
Gesellschaft sogar eigene Beitragsrechnungen schickt. Wie
sieht es da so aus, mit dem was draußen ‚üblich‘ ist?

Mhh… komische Gesellschaft :smile: Habt ihr eure Leute nicht im Griff? :smile: Denen würde ich was erzählen… direkt an meine Kunden die Rechnungen verschicken, wenn Maklerinkasso vereinbart ist. Gibt es Absprachen oder was ist hier los? :smile:
Wenn Maklerinkasso vereinbart ist, dann bekommt der Makler die Rechnung und der faktoriert dann wiederum.

Und eigentlich ist die Vorgehensweise bei Mitversicherern glaub auch anders. Der Makler stellt dem Versicherer eine Rechnung aus und teilt diesem mit, dass er Ansprüche auf Betrag x hat und dieser bucht dann direkt auf dem Courtagekonto gegen.

Wäre super, jemand hat da die eine oder andere Kenntnis
darüber.

Gruß
Marco

Danke erst mal Marco!! :smile:
So ganz richtig haben wir uns aber noch nicht verstanden.

Es kommt ganz auf das Risiko drauf an… entscheidend ist,
wieviel Kapazitäten (Deckungssummen) der Versicherer für eine
bestimmte Art von Risiko dem Markt zur Verfügung stellt bzw.
im Speziellen diesem singulären Risiko zur Verfügung stellt.
Diese Risikoaffinität wiederum hängt davon ab, wieviel
Sicherungen und Schutzvorrichtungen das Risiko aufweist.

Ist schon klar, wir haben da vor allem Feuerpolicen bzw. größere verbundene Gebäudeversicherungen (frage mich jetzt nicht nach den VS, aber die Prämien sind natürlich entsprechend hoch).

Nun meine erste Frage: Wie werden die beiden unterschiedlichen
Formen jeweils genannt? (ich habe dafür Begriffe, die scheinen
mir aber willkürlich und wir sind jedes Mal am überlegen
welche nun wie heißt.)

Die Versicherungen, die beteiligte Versicherer beinhalten und
bei der es keine führende Gesellschaft gibt, werden meiner
Meinung nach als Beteiligungsversicherungen bzw.
Beteiligungsgeschäft bezeichnet.
Die Versicherungen, die hingegen vom Makler oder vom
Versicherungsnehmer zusammengestückelt werden, werden meiner
Meinung nach als Mitversicherer bzw. Mitversicherungen
bezeichnet.

Letzteres machen wir nicht, es geht schon um die ‚richtigen‘ Beteiligungen. Da gibt es beim Maklerinkasso die zwei Varianten.

Ich wollte, um niemanden zu verwirren die mir bekannten Begriffe nicht nennen. Echte und unechte Beteiligung soll das genannt werden. Mich stört das unecht, denn es sind natürlich immer echte Beteiligungen, außerdem kann man keinen logischen Bezug herstellen.
Der Hintergrund meiner Frage ist, daß wir doch ein neues Vertragsverwaltungsprogramm eingeführt haben und es nun an mir ist, den Mitarbeitern die Handhabung zu erläutern…was gehört in welches Feld.:wink: Wie um alles in der Welt erklärt man aber einleuchtend die Unterschiede . Da hätte ich gern mal gewußt, ob es einen besseren Begriff für die Unterescheidung gibt.

Wir legen dem VN natürlich immer nur eine Rechnung. I.d.R. kriegen wir dazu auch nur eine Rechnung, diese von der führenden Gesellschaft (in den meisten Fällen trägt die auch das höhere Risiko, wir haben aber auch 50/50 Bet.). Deren Name dieser Gesellschaft steht also auf der Police und den Dokumenten.

Nur bei der Abrechnung der Prämie teilen manche Versicherer. Während ich aus Sicht der Buchhaltung bei einigen Beteiligungen nicht mal mitbekomme wer beteiligt ist, weil sich die führende um die Weitergabe der Prämie kümmert, müssen bei anderen Verträgen (häufig wenn Victoria als beteiligte auftritt) die Gesellschaften getrennt bedient werden. Die führende Gesellschaft fordert vom Makler quasi nur den eigenen Anteil, die beteiligten Gesellschaften buchen unter eigenen Versicherungsnummern ebenfalls Forderungen.

Das muß ich in meinem Programm aber sauber trennen, damit das Geld am Ende auch da hingeht, wo die Forderung besteht.

Mein nächste Frage, wie werden solche Vorgänge abgewickelt,
wenn der VN direkt an die Gesellschaft bezahlt, ich kann mir
nicht vorstellen, daß die Kunden dann an zwei Gesellschaften
abrechnen.

Warum sollte der VN direkt an die Gesellschaft zahlen, wenn er
nur eine Rechnung des Maklers erhält? Anderenfalls haben wir
ein Direktinkasso.

LOL…ja natürlich, ich meine ja, wie solches wohl im DI läuft. Der Makler macht ja alles möglich…:wink:.

Ganz neu ist für mich die Variante, daß eine beteiligte
Gesellschaft sogar eigene Beitragsrechnungen schickt. Wie
sieht es da so aus, mit dem was draußen ‚üblich‘ ist?

Mhh… komische Gesellschaft :smile: Habt ihr eure Leute nicht im
Griff? :smile: Denen würde ich was erzählen… direkt an meine
Kunden die Rechnungen verschicken, wenn Maklerinkasso
vereinbart ist.

Das kommt schon immer mal vor, vor allem seit die Gesellschaften sich wie wild vereinigen, Callcenter bilden und das zu Lasten von qualifizierten Mitarbeitern. :wink:
Sag mir nicht, ihr habt damit keine Probleme.

Aber das war gar nicht gemeint, die Rechnung ging schon über uns. Ich meine nur, daß ich dieser Tage eine Beitragsrechnung vorliegen hatte, wo ich auf den ersten Blick keinen Vertrag hatte…es war dann die Rechung zu einer anteiligen Beteiligung. Bisher kannte ich es eben nur, daß die Buchungen im Maklerkonto seperat erfolgten. Jetzt müssen wir erst mal warten, was uns die führende Gesellschaft für eine Rechnung anbietet. Ich vermute ja beinahe schon, daß der Rechnungsdruck bei der Gesellschaft unterdrückt werden müßte und vielleicht nur wieder einer der Sachbearbeiter dort gepennt hat.

Gibt es Absprachen oder was ist hier los? :smile:
Wenn Maklerinkasso vereinbart ist, dann bekommt der Makler die
Rechnung und der faktoriert dann wiederum.

Aber klar, machen wir ja auch.

Gruß Maid :smile:

Servus Maid,

So ganz richtig haben wir uns aber noch nicht verstanden.

Ich merk das :smile:

Ist schon klar, wir haben da vor allem Feuerpolicen bzw.
größere verbundene Gebäudeversicherungen (frage mich jetzt
nicht nach den VS, aber die Prämien sind natürlich
entsprechend hoch).

Ja, deswegen will das auch keiner alleine zeichnen… ob das allerdings der richtige Risikoträger ist? :smile:
Ich könnte ja jetzt ein bisschen aus dem Nähkästchen plaudern, aber irgendwie haben wir bei unseren Baugesellschaften die Victoria max. in der Beteiligung klemmen. Wobei ich neulich von einer Konstellation erfahren habe, die an sich interessant ist, mir auf den ersten Blick hin aber falsch aussah. Sprich: Ich dachte, da liegt nen Fehler vor, aber nach dem Ausrechnen meiner Lösung konnte ich die nachvollziehen. :smile:

Ich wollte, um niemanden zu verwirren die mir bekannten
Begriffe nicht nennen. Echte und unechte Beteiligung soll das
genannt werden. Mich stört das unecht, denn es sind natürlich
immer echte Beteiligungen, außerdem kann man keinen logischen
Bezug herstellen.

So eine Bezeichnung habe ich auch noch nie gehört. :smile: sind doch keine Vermögensschäden. :smile:

Wir legen dem VN natürlich immer nur eine Rechnung. I.d.R.
kriegen wir dazu auch nur eine Rechnung, diese von der
führenden Gesellschaft (in den meisten Fällen trägt die auch
das höhere Risiko, wir haben aber auch 50/50 Bet.). Deren Name
dieser Gesellschaft steht also auf der Police und den
Dokumenten.

Ja, das ist bei uns auch so…

Nur bei der Abrechnung der Prämie teilen manche Versicherer.
Während ich aus Sicht der Buchhaltung bei einigen
Beteiligungen nicht mal mitbekomme wer beteiligt ist, weil
sich die führende um die Weitergabe der Prämie kümmert, müssen
bei anderen Verträgen (häufig wenn Victoria als beteiligte
auftritt) die Gesellschaften getrennt bedient werden. Die
führende Gesellschaft fordert vom Makler quasi nur den eigenen
Anteil, die beteiligten Gesellschaften buchen unter eigenen
Versicherungsnummern ebenfalls Forderungen.

Ja, wenn eigene Vertragsnummern vorhanden sind, müssen separate Verträge angelegt werden, da die Courtagebuchung ja mittels Zuordnung zu den Vertragsnummern geschieht. Sprich: Ohne Vertragsnummer keine korrekte Buchung.
Es sei denn, zu einem Vertragsrisiko können mehrere Versicherer und Versicherungsnummern angelegt werden. Ingesamt halte ich diese Abrechnung aber für extrem schwerfällig und verwaltungsaufwendig…

Das muß ich in meinem Programm aber sauber trennen, damit das
Geld am Ende auch da hingeht, wo die Forderung besteht.

Eben.

Das kommt schon immer mal vor, vor allem seit die
Gesellschaften sich wie wild vereinigen, Callcenter bilden und
das zu Lasten von qualifizierten Mitarbeitern. :wink:
Sag mir nicht, ihr habt damit keine Probleme.

Also ich spreche eher selten mit dem CC. In der Regel rufe ich meine Ansprechpartner oder deren Vertretungen an.

Und zum Thema „kein Vertrag, kein VN“… dann soll die Gesellschaft das eindeutiger draufschreiben: z.b. Neuvertrag und eine Quote auflisten.
Aber buchen bei euch andere Mitarbeiter die Rechnungen ins System ein, als es Vertragsbetreuer sind? *grübel*
Bei uns gibt nur der Vertragsbetreuer die Verträge frei… und dank der Nachvollziehbarkeit der Akten und einer sauberen Deklaration des Versicherungsnehmers durch den Versicherer kann alles weitere auch von der Vertretung erkannt werden…

oder? :smile:

Gruß
Marco

PS: wobei wir vom eigentlichen Thema abkommen: Also bei uns gibt es diese separaten Abrechnungen meines Wissens nach nur da, wo wir als Assekuradeur auftreten.