Danke erst mal Marco!! 
So ganz richtig haben wir uns aber noch nicht verstanden.
Es kommt ganz auf das Risiko drauf an… entscheidend ist,
wieviel Kapazitäten (Deckungssummen) der Versicherer für eine
bestimmte Art von Risiko dem Markt zur Verfügung stellt bzw.
im Speziellen diesem singulären Risiko zur Verfügung stellt.
Diese Risikoaffinität wiederum hängt davon ab, wieviel
Sicherungen und Schutzvorrichtungen das Risiko aufweist.
Ist schon klar, wir haben da vor allem Feuerpolicen bzw. größere verbundene Gebäudeversicherungen (frage mich jetzt nicht nach den VS, aber die Prämien sind natürlich entsprechend hoch).
Nun meine erste Frage: Wie werden die beiden unterschiedlichen
Formen jeweils genannt? (ich habe dafür Begriffe, die scheinen
mir aber willkürlich und wir sind jedes Mal am überlegen
welche nun wie heißt.)
Die Versicherungen, die beteiligte Versicherer beinhalten und
bei der es keine führende Gesellschaft gibt, werden meiner
Meinung nach als Beteiligungsversicherungen bzw.
Beteiligungsgeschäft bezeichnet.
Die Versicherungen, die hingegen vom Makler oder vom
Versicherungsnehmer zusammengestückelt werden, werden meiner
Meinung nach als Mitversicherer bzw. Mitversicherungen
bezeichnet.
Letzteres machen wir nicht, es geht schon um die ‚richtigen‘ Beteiligungen. Da gibt es beim Maklerinkasso die zwei Varianten.
Ich wollte, um niemanden zu verwirren die mir bekannten Begriffe nicht nennen. Echte und unechte Beteiligung soll das genannt werden. Mich stört das unecht, denn es sind natürlich immer echte Beteiligungen, außerdem kann man keinen logischen Bezug herstellen.
Der Hintergrund meiner Frage ist, daß wir doch ein neues Vertragsverwaltungsprogramm eingeführt haben und es nun an mir ist, den Mitarbeitern die Handhabung zu erläutern…was gehört in welches Feld.
Wie um alles in der Welt erklärt man aber einleuchtend die Unterschiede . Da hätte ich gern mal gewußt, ob es einen besseren Begriff für die Unterescheidung gibt.
Wir legen dem VN natürlich immer nur eine Rechnung. I.d.R. kriegen wir dazu auch nur eine Rechnung, diese von der führenden Gesellschaft (in den meisten Fällen trägt die auch das höhere Risiko, wir haben aber auch 50/50 Bet.). Deren Name dieser Gesellschaft steht also auf der Police und den Dokumenten.
Nur bei der Abrechnung der Prämie teilen manche Versicherer. Während ich aus Sicht der Buchhaltung bei einigen Beteiligungen nicht mal mitbekomme wer beteiligt ist, weil sich die führende um die Weitergabe der Prämie kümmert, müssen bei anderen Verträgen (häufig wenn Victoria als beteiligte auftritt) die Gesellschaften getrennt bedient werden. Die führende Gesellschaft fordert vom Makler quasi nur den eigenen Anteil, die beteiligten Gesellschaften buchen unter eigenen Versicherungsnummern ebenfalls Forderungen.
Das muß ich in meinem Programm aber sauber trennen, damit das Geld am Ende auch da hingeht, wo die Forderung besteht.
Mein nächste Frage, wie werden solche Vorgänge abgewickelt,
wenn der VN direkt an die Gesellschaft bezahlt, ich kann mir
nicht vorstellen, daß die Kunden dann an zwei Gesellschaften
abrechnen.
Warum sollte der VN direkt an die Gesellschaft zahlen, wenn er
nur eine Rechnung des Maklers erhält? Anderenfalls haben wir
ein Direktinkasso.
LOL…ja natürlich, ich meine ja, wie solches wohl im DI läuft. Der Makler macht ja alles möglich…
.
Ganz neu ist für mich die Variante, daß eine beteiligte
Gesellschaft sogar eigene Beitragsrechnungen schickt. Wie
sieht es da so aus, mit dem was draußen ‚üblich‘ ist?
Mhh… komische Gesellschaft
Habt ihr eure Leute nicht im
Griff?
Denen würde ich was erzählen… direkt an meine
Kunden die Rechnungen verschicken, wenn Maklerinkasso
vereinbart ist.
Das kommt schon immer mal vor, vor allem seit die Gesellschaften sich wie wild vereinigen, Callcenter bilden und das zu Lasten von qualifizierten Mitarbeitern. 
Sag mir nicht, ihr habt damit keine Probleme.
Aber das war gar nicht gemeint, die Rechnung ging schon über uns. Ich meine nur, daß ich dieser Tage eine Beitragsrechnung vorliegen hatte, wo ich auf den ersten Blick keinen Vertrag hatte…es war dann die Rechung zu einer anteiligen Beteiligung. Bisher kannte ich es eben nur, daß die Buchungen im Maklerkonto seperat erfolgten. Jetzt müssen wir erst mal warten, was uns die führende Gesellschaft für eine Rechnung anbietet. Ich vermute ja beinahe schon, daß der Rechnungsdruck bei der Gesellschaft unterdrückt werden müßte und vielleicht nur wieder einer der Sachbearbeiter dort gepennt hat.
Gibt es Absprachen oder was ist hier los? 
Wenn Maklerinkasso vereinbart ist, dann bekommt der Makler die
Rechnung und der faktoriert dann wiederum.
Aber klar, machen wir ja auch.
Gruß Maid 