Hallo,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen, in google sagt leider jeder etwas anderes…
und zwar stimmt es das man das bezeiligungsrecht aufteilt in:
1.Mitwirkungsrecht z.b bei kündigumg Einstellung von leitenden angestellten
2.eingeschränktes Mitbestimmungsrecht z.b bei personellen Einzelmaßnahmen, Personalfragebogen
3.gleichberechtigte Mitbestimmung: soziale angelegenheiten
vielen dank für eure Hilfe