mich würde interessieren, wie die Beteiligungen bei Gründung einer GmbH geregelt werden. Z.B. wenn von 3 Gründern nur 2 das Eigenkapital mitbringen und der 3 nur seine Arbeitskraft ???
mich würde interessieren, wie die Beteiligungen bei Gründung
einer GmbH geregelt werden. Z.B. wenn von 3 Gründern nur 2 das
Eigenkapital mitbringen und der 3 nur seine Arbeitskraft ???
Für Marktübliche Zahlen wäre ich dankbar.
„Marktueblich“ gibt es da m.E. nicht.
Bei einer GmbH kann man die Beteiligungen m.W. auch ueber das Einbringen von Know How regeln. Die Einlage bei GmbHs betraegt normalerweise 25.000 Eur, in manchen Faellen 12.500 Eur.
Wenn es daran schon scheitert, sprich man bei drei Gesellschaftern nicht 8.000 oder gar nur 4.000 Eur einbringen kann, sollte man sich eine solche Beteiligung m.E. ohnehin ueberlegen. Ueblicherweise muessen die Gesellschafter einer GmbH, welche dann auch wirklich etwas erreichen soll, weit mehr als das Stammkapital einlegen, um das UNternehmen ueberhaupt starten zu koennen.
Allerdings weiss ich natuerlich nicht, worum es konkret geht.
Zunaechst einmal wuerde ich mir ueberlegen, welcher Gesellschafter wieviele Anteile am Unternehmen halten soll. Dabei gilt es zu bedenken, dass ein einzelner Gesellschafter mit 50+ Prozent Anteilen eigentlich machen kann, was er will, die anderen Gesellschafter also ueberstimmen kann. Dies wiederum kann durch Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag gesteuert werden.
Dann kommt man ja leicht zum Teil an der Gesamteinlage, welchen jeder Gesellschafter beizusteuern hat. Die Leistung der EInlage kann auch gestundet werden.
Sucht Euch einen guten Wirtschaftsanwalt, der Euch bei der Ausgestaltung vernuenftig beraten kann und Euch auch die Kosten und Verantwortlichkeiten aufzeigt, welche eine solche Gruendung einer Kapitalgesellschaft mit sich bringt. Alles andere waere m.E. fahrlaessig.