Beteilung von Sohn an Fixkosten

Liebe/-r Experte/-in,

ich weiß nicht, ob Sie mir folgendem Problem weiterhelfen können: Eine Bekannte von mir steht aufgrund körperlicher Behinderung unter Betreuung. Sie bekommt Grundsicherung und Kindergeld für ihren inzwischen volljährigen Sohn, der in der Wohnung mit lebt (zusammen rund 800 € mtl.). Der Sohn lebt von ALG II von rund 400 € mtl. Sie erhält also Grundsicherung und Kindergeld, der Sohn ALG II.

Meine Bekannte hat u. a. Probleme mit ihrem Sohn derart, dass er nicht bereit ist sich an den fixen Kosten für Miete, Nebenkosten, Strom von rund 550 € mtl. zu beteiligen. Ihr bleiben folglich nur etwa 250 € im Monat für Essen/Trinken/Kleidung; der Sohn hat seine 400 € sozusagen „zur freien Verfügung“. Bei einer hälftigen Aufteilung der fixen Kosten müsste er unter Einrechnung des Kindergeldes von 184 € mtl. etwa 100 € mtl. an seine Mutter abgeben. Was er aber wie dargestellt freiwillig nicht macht.

Meine Frage hierzu: Welche Möglichkeiten hat sie, damit wenigstens 100 € mtl. vom Sohn auf dem Konto meiner Bekannten fließen?

Vielen Dank im voraus für die Hilfe.

Robert

Hallo!
Was sagt denn der Betreuer dazu?
Ohne viele, nähere Informationen ist das schwierig zu sagen.
Ich würde mich an die Arge wenden und dort
die anteilige Miete einfordern offensichtlich erkennt das Grundsicherungsamt
die volle Miete ja nicht an. Und ansonsten den Sohn mal „zur Brust nehmen“
Und mit Rausschmiss aus der Wohnung drohen.

Hallo Sebastian,

danke für die Antwort. Gespräche mit dem sind reine Zeitverschwendung, macht was er will. Soll auch schon zu Handgreiflichkeiten gekommen sein. Aber das ist wieder anderes Thema. Mir geht es vor allem um die Frage, an wen kann man sich hier wenden.

Robert