Wenn der Chef seine Sekretärin als Trulla bezeichnet, wie kann man dagegen vorgehen? Als Beispiel: Die Sekretärin ist nicht am Platz, bzw. Büro, weil sie einer Kollegin hilft, ein PC-Problem zu lösen. Die Chefin ist auf der Suche nach ihr: es folgt die Aussage: „Trulla, ich habe dich gesucht, sag Bescheid, wo du bist.“ Muss man sich das gefallen lassen?
christina
„Trulla, ich habe dich gesucht, sag
Bescheid, wo du bist.“ Muss man sich das gefallen lassen?
Kommt drauf an, wie dort so der Umgangston und das Klima ist. So ganz ohne Bild und Ton ist es schwer zu beurteilen, ob das ne Beleidgung war/sein sollte oder ein Spaß (der missverstanden wurde?).
Wie hat denn die Sekretärin darauf reagiert?
Wenn der Chef seine Sekretärin als Trulla bezeichnet, wie kann
man dagegen vorgehen?
Strafantrag. Die (vermeintliche) Beleidigung wird auf Antrag verfolgt. Es ist dabei unerheblich ob die Beleidigung privat oder am Arbeitsplatz stattgefunden hat
Als Beispiel: Die Sekretärin ist nicht
am Platz, bzw. Büro, weil sie einer Kollegin hilft, ein
PC-Problem zu lösen. Die Chefin ist auf der Suche nach ihr: es
folgt die Aussage: „Trulla, ich habe dich gesucht, sag
Bescheid, wo du bist.“ Muss man sich das gefallen lassen?
Entscheidend sind nicht die gewählten Worte, sondern die erkennbare Herabsetzung bzw. Miss- und Nichtachtung. Eine Äußerung stellt dann eine Beleidigung dar, wenn sie einen ehrverletzenden Inhalt hat.
Hier spielt auch das Verhältnis zueinander eine Rolle. Wenn man beispielsweise eng befreundet ist, dürfte das eher als Spaß und nicht als ernstgemeinte Beleidigung aufgefasst werden.
Mfg
Man muss sich das natürlich nicht gefallen lassen. Bevor man allerdings irgendwelche schweren Geschütze auffährt, die das Arbeitsklima total vergiften, wie wäre es einfach mal mit der Chefin zu sprechen?
Michael
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Hallo,
das wäre bei einer einmaligen Betitelung sicher zu hoch gegriffen. Auch wenn durch die Bezeichnung „Trulla“ und das Duzen möglicherweise 185 StGB erfüllt ist, wird kein Staatsanwalt hier das öffentliche Interesse bejahen. Er wird die Sekretärin auf den Privatklageweg verweisen. Der ist teuer und das Gericht will einen Kostenvorschuss. Ob die Chefin daraus verurteilt wird, kann bezweifelt werden. Ein gutes Verhältnis ist natürlich dahin.
Arbeitsrechtlich sieht es aber ganz anders aus. Hier kann man z.B. über den Vor-Vorgesetzten gehen (was aber auch das Verhältnis vergiftet) oder z.B. zum Betriebsrat. Ich würde hier tendenziell nicht sagen „ich wurde beleidigt“, sondern „ich wurde diskriminiert“. Die Wortwahl der Chefin geht schon eindeutig in die Richtung Diskriminierung.
Gruss Hans-Jürgen
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