Hallo Frank!
Der Pfusch am Bau wurde durch eine fehlende Bauaufsicht geradezu provoziert. Wenn die Ausführenden sich selbst kontrollieren, kann man es auch lassen. Eine Bauaufsicht, die den Namen verdient, hält übrigens nicht nur den Zollstock an die fertige Decke. Bevor alles mit Beton zugedeckt wird, muss sich der Aufsichtführende die Bewehrung ansehen und freigeben. Je nach Konstruktionsweise des Hauses sieht er sich an, ob die Deckenkonstruktion thermisch von der Außenhülle getrennt wurde und achtet darauf, dass während der Ausführung (also während des Schüttens) an der thermischen Entkopplung nichts kaputt gemacht wird. Vom angelieferten Beton sollte eine Probe genommen und als Würfel ausgehärtet werden.
Viel Pfusch am Bau wird durch nachfolgende Arbeitsschritte verdeckt. Die Möglichkeiten, so gut wie irreparablen Pfusch zu bauen, beginnen schon, bevor die Kellersohle geschüttet wird mit der Untersuchung des Baugrunds auf Tragfähigkeit und der Feststellung des Grundwasserspiegels. Wenn man das alles der bauausführenden Firma überlässt (oder einfach bleiben lässt), handelt man sich mit hoher Wahrscheinlichkeit Pfusch ein, der in hohen Kosten und nervenaufreibenden Auseinandersetzungen endet. Deshalb führt kein Weg an laufender Kontrolle während der Bauausführung vorbei. Der/die Aufsichtführende muss vom Bauausführenden unabhängig und natürlich sachkundig sein.
Der Architekt oder Bauing. achtet darauf, dass bestimmte Bauschritte erst nach seiner Freigabe des vorherigen Schritts durchgeführt werden. Dabei kann es während mancher Bauphasen passieren, dass der Aufsichtführende dauernd anwesend sein muss. Auf keinen Fall reicht es, den Rohbau nach Fertigstellung zu begutachten.
Es ist offensichtlich landläufig usus, den bauaufsichtführenden Ing. zu sparen. Seine Rechnung für ein komplettes EFH-Vorhaben wird immerhin im 5stelligen Bereich liegen. Aber jeder Fehler z. B. an mangelhafter Abdichtung der Kellersohle, an mangelhaft ausgeführter (und hinterher mit Beton verdeckter) thermischer Isolierung oder unsachgemäß ausgeführten Armierungen wird weit teurer.
Ob sich der Fehler der zu dünnen Geschossdecke nachträglich heilen lässt, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Wenn solch haarsträubender Fehler auftaucht, würde ich auch damit rechnen, dass die Armierung in falscher Höhe (oder gar nicht oder zu schwach) eingebaut wurde. Wenn dem ausführenden Unternehmen kein wirklich überzeugender Nachweis gelingt, dass die Armierung korrekt ausgeführt wurde, die verwendete Betonqualität stimmt und nachträgliches Verstärken zu sauberem Kraftschluss mit der zu dünnen Decke führt, kann die Lösung nur Abriss heißen.
Deine Bedenken, dass die Baufirma in die Insolvenz geht oder die Sache in die Länge zieht, sind möglicherweise berechtigt. Der Schaden wird aber nur noch größer, wenn man mit einem gravierenden Mangel an derart entscheidender Stelle einfach weiterbaut. Das geht gar nicht. Im übrigen muss sich der Bauherr eine Mitschuld an der Situation anrechnen lassen. Eine Bauausführung ohne laufende Kontrolle ist ein - wenn auch verbreitetes - Unding!
Gruß
Wolfgang