Hallo,
ja, wie der Titel schon sagt…falsche Baufirma ausgesucht…
NEIN, keine ausländische Firma oder ungelernte…
Eine Flensburger Firma, gelernte Maurer und der Bauleiter ist Maurermeister mit 25 Jahren Erfahrung (seine Aussage)…sind so 6-8 Beschäftigte…
Die Erdgeschossdecke sollte 18cm dich sein…natürlich inkl. entsprechenden Baustahlmatten…(hoffe mal, die sind ordnungsgemäss drinnen)
Leider war wohl der Zollstock defekt oder so…jedenfalls hat der Statiker heute viele Baumängel (Dachstuhl, Innenmauerwerk, tragende Wände vergessen)) festgestellt…u.a. auch, dass die EG-Decke zwischen 13cm und 16cm „dick“ anstelle der 18cm dick ist.
Wenn ich gerichtlich vorgehe, werden die, wie wohl oft praktiziert, pleite machen und keinen Pfennig/Cent bezahlen…denn eigentlich müsste alles inkl. Decke, OG-Mauerwerrk und Dachstuhl abgerissen und neu aufgebaut werden.
---->jezt meine Frage:
Gibt es eine sinnvolle und erschwinglichere Möglichkeit, die Decke auf ihr Sollmass von 18cm zu bringen?
(Ja klar, mehr Estrich *lach*…nein, ich meine ernsthaft verstärken))
Danke und Gruß
Frank
PS
Ich werde alles daran setzen, dass diese Sch…Firma meine Baustelle nicht mehr betritt und Pfusch durch erneuten Pfusch versucht auszubügeln…die haben wahrscheinlich nicht 1 Seite der rund
130 Seiten Statik gelesen :o(
Hallo Frank,
shit happens, mein Bedauern ist dir sicher.
Wenn ich das richtig lese bist du noch im Bau. Ist auf der Betondecke (die ist übrigens nicht aus Estrich) schon weiter gearbeitet worden? Also Dämmung, Sperren und Estrich? Ansonsten könnte man vieleicht noch aufbetonieren. Ob das dann sich richtig „schubfest“ mit dem betshenden Beton verbindet kann ich nicht sagen. Mag sein, dass man da auch was „spezielles“ machen muss, um das zu erreichen. Frag mal den Statiker.
Allerdings geht das natürlich zu lasten der Raumhöhe, falls die nicht noch Luft hat.
Andererseits kann man unter der Decke auch Sanierungen vornehmen. Allerdings wird das nicht billig. Ich habe mal (bei Brücken …) gesehen, dass von „außen“ Verstärkungen angebracht wurden. „Hängt“ dann aber auch im Raum. Je nach Bauhöhe auch nicht schön.
Eine andere Lösung könnten Unterzüge sein, die man bei größeren Decken „mittig“ unter die Decke setzt. Wo muss der Statiker sich dann überlegen. Alternativ Überzüge mit Verankerung (wenn das geht…) nach unten. Dann liegt der Zug auf der Decke. Wenn das im Dachraum stört das kaum oder wenn im oberen Geschoss eine Wand hinkommt, kann man den darin verstecken.
Lange rede kurzer Sinn: Es gibt Mögliochkeiten. Alle nicht schön, teuer und nur mit dem Statiker sinnvoll zu klären.
P.S.: Deine Hoffnung, dass die Matten drinn sind teile ich. Ansonsten kannst du die Decken direkt erneuern. Kann ich mir aber nicht vorstellen. Da würde sich der Maurer wohl auch selbst nicht auf die Decke trauen.
biba
Dirk.Pegasus
Hallo Frank,
Dirk hatte Dir schon wertvolle Informationen gegeben.
Nach meiner Ansicht ist dieses von Dir angesprochene Problemfeld übrigens „ein Kaliber“, wo allgemeine Antworten in einem allgemeinen Forum mit Vorsicht zu genießen sind und wahrscheinlich weder effektiv noch von Erfolg gekrönt sein werden.
Bedeutet, dass der von Dir zu beschreitende Weg nun klar ist.
a) der Statiker prüft den IST-Zustand, er kann übrigens anhand von Bautagebüchern und Lieferscheinen durchaus erkennen, ob der notwendige Stahl geliefert/verbaut wurde.
b) der Statiker entscheidet, ob die Standsicherheit derzeit gewährleistet ist, ob Einschränkungen in der Tragfähigkeit herrschen. Ein Sachverständiger der Betontechnologie entscheidet, welche unterstützenden Maßnahmen ergriffen werden können oder müssen.
Das könnten durchaus jene Maßnahmen sein, von welchen Dirk berichtete!
c) Wenn jetzt „Hand angelegt wird“ am mangelhaften Gewerk, ist der Verursacher aus seiner Pflicht entlassen. Möglicherweise von Dir unbeabsichtigt! Denn er hat nicht nur die Pflicht, sondern auch das Recht zur Nachbesserung.
d) Deine Vermutung, dass der verantwortliche Unternehmer „die Hand heben würde“, wenn er mit der Mängelrüge konfrontiert wird, darf keinesfalls dahin führen, dass nun garnichts unternommen wird. Der Weg ist vorgezeichnet, und Du musst ihn auch gehen.
Ich schlage vor, hier einen Rechtsbeistand zur linken Seite zu nehmen, und auf der rechten Seite eine fachliche Unterstützung (durch Sachverständige).
Nur so (und nicht durch hyperaktive Eigeninitiative) kann gerettet werden, was zu retten ist. Technisch, wirtschaftlich und auch juristisch!
–…--…–…
Mfg Klaus
Moin,
eine Entscheidung kann nur der aufstellende Statiker treffen. Mit Kontrolle der Lieferscheine und Kernbohrungen kann der Einbau der Bewehrung und ihre richtige Lage kontrolliert werden.
Mit Stützen, Unter- und Überzügen lässt sich manches machen. Inwieweit der Statiker mitspielt, wenn nur die Durchbiegung das zulässige Maß übersteigt, kann nur er entscheiden.
vnA
Hallo Klaus,
a) der Statiker prüft den IST-Zustand, er kann übrigens anhand
von Bautagebüchern und Lieferscheinen durchaus erkennen, ob
der notwendige Stahl geliefert/verbaut wurde.
Aber auch nur, wenn in Bautagebuch der Istzustand und nicht der Sollzustand eingetragen wurde und kein Schwund auf der Baustelle aufgetreten ist, weil man Material auf andere Baustellen verschoben hat (Schwarzarbeit).
MfG Peter(TOO)
Hallo Frank,
wenn es eines Statikers bedarf, um festzustellen, dass (Zitat) „tragende Wände fehlen“ - hat die Baufirma denn völlig sich selbst überlassen herumpfuschen können, ohne dass zwischendurch ein Archtitekt odgl. denen auf die Finger geschaut hätte? Warst Du (oder ein von Dir Beauftragter) zwischendurch nie auf der baustelle, um den Fortgang der Arbeiten zu „kontrollieren“?
Neben der Erkenntnis „falsche Baufirma“ muss man wohl auch von „mangelhaftem Baumanagement“ ausgehen.
Ich denke, dass Du letztlich nicht umhin kommen wirst, die Pfusch-Firma in Regress zu nehmen, da der von Dir beschriebene Pfusch elementar ist - es geht also nicht um kosmetische Nachbesserungen.
Ich würde von kompetenter Seite Angebote oder Kostenvoranschläge für eine (wenn überhaupt mögliche) Sanierung einholen und dann versuchen, mit der Pfusch-Firma einen wie auch immer gearteten Vergleich bezügl. Regress zu erzielen.
Morgen!
Deine Antworten sind sicher richtig aber auch mit vorsicht zu
genießen.
c) Wenn jetzt „Hand angelegt wird“ am mangelhaften Gewerk, ist
der Verursacher aus seiner Pflicht entlassen. Möglicherweise
von Dir unbeabsichtigt! Denn er hat nicht nur die Pflicht,
sondern auch das Recht zur Nachbesserung.
Ich schlage vor, hier einen Rechtsbeistand zur linken Seite zu
nehmen, und auf der rechten Seite eine fachliche Unterstützung
(durch Sachverständige).
Genauso wie beschrieben habe ich das bei meinem Haus gemacht.
Ein kleiner Bericht zur Realität:
Nach 6 (in Worten sechs) Monaten hatte das Gericht nun endlich
ein Beweissicherungsverfahren angeordnet und den Gutachter bestellt.
Dieser kam schon 4 Wochen später und hielt alle Mängel ind Bild und
Gutachten fest.
Daraufhin konnte ich dann die geeigneten Maßnahmen zu
Mängelbeseitigung einleiten. Nahezu gleichzeit erging die Klage gegen
den Bauträger zur übernahme der Kosten.
Dieser meldete dann Insolvenz an und zu guter letzt durfte ich
Sachverständigen, Gericht, Rechtsanwalt, verzögerten Einzug und
Nachbesserung selbst zahlen. Selbstverständlich habe ich seit über
10 Jahren einen Titel, sogar persönlich, gegen den Bauträger aber
wie war das mit dem nackten Mann und den Taschen.
Ich rate daher zur Vorsicht, in meinem Fall hat mich das Ganze etwa
das dreifache gekostet als die reine Mängelbeseitigung.
Gruß
Stefan
Hallo Tom,
Du hast natürlich Recht, die Baufirmen müssen kontrolliert werden. Trotzdem finde ich das nicht normal. Wer kontrolliert den Herstellungsprozess meines Autos, meiner Bohrmaschine, …
Normalerweise muss eine Fachfirma auch allein in der Lage sein, Qualitätsarbeit abzuliefern. Den Grund sehe ich nicht nur in der mangelhaften Bauüberwachung wie hier im speziellen Fall. Der Hauptgrund sind wohl eher die 10-20 Angebote, die mitunter eingeholt werden. Anschließend bekommt dann der billigste und eben nicht der beste Anbieter den Zuschlag, obwohl zumindest einem Fachmann klar wäre, dass es für das Geld gar nicht funktionieren kann. Das dann die kleinste Nachbesserung zum Konkurs der Firma führt ist die nächste Folge.
Es gibt Versicherungspolicen, mit denen man so einen Bau auf Fertigstellung im Konkursfall versichern kann. Falls der Bau so versichert ist, würde ich zurückbauen und eine neue Decke einbauen lassen, aber absolut waagerecht, ansonsten auch ein drittes Mal.
Falls alles nichts hilft, würde ich den Statiker nachrechnen lassen, inwieweit die Decke evtl in ihrer Tragfähigkeit noch ausreichen ist. Evtl kann ein zusätzlicher Träger als Unterzug eingebaut werden (sieht als Holzbalken getarnt nicht unbedingt übel aus). Diesen „Schönheitsfehler“ lässt man sich dann durch entsprechenden Abzug (z.B. Einbehalt der Schlußrechnung) königlich vergüten.
Aber zuerst mal schriftliche Mängelanzeige und gleichzeitig die Baufirma schriftlich in Terminverzug setzen. Für den Abzug der länger zu zahlenden Miete für die bisherige Wohnung von den Baukosten ist das wichtig. Anwalt beauftragen und die zu erwartenden längeren Mietkosten gleich von den nächsten Rechnungen vorab abziehen lassen.
Gruß
schubtil
Hallo Peter,
das ist natürlich ghrundsätzlich richtig, was Du beschreibst.
Doch ein Bautagebuch ist ein Dokument. Dieses zu fälschen - nun, es gehört mehr dazu, als nur Leichtfertigkeit. Kriminelle Energie nämlich.
Und die sollte man keinem Bauleiter unterstellen.
Gruß: Klaus
Hallo Klaus,
das ist natürlich ghrundsätzlich richtig, was Du beschreibst.
Doch ein Bautagebuch ist ein Dokument. Dieses zu fälschen -
nun, es gehört mehr dazu, als nur Leichtfertigkeit. Kriminelle
Energie nämlich.
Und die sollte man keinem Bauleiter unterstellen.
Wenn selbst tragende Wände „vergessen“ werden, frage ich mich ob das auch nur Leichtfertigkeit ist …
Ein zu dünne Decke kann ich noch verstehen. Man hat sich verrechnet und zu wenig Beton bestellt …
Auch eine Wand, kann mal um 1m versetzt stehen, ist auch schnell geschehen …
Hier kommt aber ein bisschen viel zusammen.
MfG Peter(TOO)
Hi Schubtil
. . . Den Grund sehe ich nicht
nur in der mangelhaften Bauüberwachung wie hier im speziellen
Fall. Der Hauptgrund sind wohl eher die 10-20 Angebote, die
mitunter eingeholt werden. Anschließend bekommt dann der
billigste und eben nicht der beste Anbieter den Zuschlag,
obwohl zumindest einem Fachmann klar wäre, dass es für das
Geld gar nicht funktionieren kann. Das dann die kleinste
Nachbesserung zum Konkurs der Firma führt ist die nächste
Folge.
diese Informationen waren mir nicht bekant - woher hast Du die?
Hallo peter,
ich schrieb diese meine Anmerkung zum BAUTAGEBUCH.
Nicht aber zur Ausführung oder ggf. zur Planung!
-.-.-.-.-.-
Gruß: Klaus
verstehe ich nicht…
Hallo Frank!
Da kommt eine Menge auf einmal. Ich frage mich, ob der Statiker die Bewehrung und Schalung der Decke abgenommen hat?
Hat er die fehlenden tragenden Wände nicht bemerkt?
fragende Grüsse
Ulli
kurzen Prozess
Hallo,
mit den Statiker Rücksprache halten und dann kurzen Prozess.
Alle mangelhaften Bauteile durch die Schlamperfirma zurückbauen lassen und einmal neu. Kosten trägt die Firma.
Und auf keine Diskussionen einlassen.
Christian
Hallo,
Hast Du mit einem Architekten gebaut oder ohne?
Gruß:
Manni
Eine Architektin hat die Pläne gezeichnet, danach habe ich eine Statik von einem BauIng anfertigen lassen. Bauleiter ist der Maurermeister der ausführenden Firma.
Ja, denke mal, theoretisch machbar…aber wie gesagt,
Zack ist die Firma Pleite und der Drops ist für mich gelutscht…
ist wohl leider öfters gängige Praxis…
Ich habe erfahren, dass die Firma das Baumaterial immer vor Lieferung in bar bezahlt hat (wahrscheinlich von meinem Geld)…wenn es nicht mal für die Einrichtung eines Baukontos bei dem örtlichen Baustoffhändler reicht…( evtl. schufamäßig)…dann wird es wohl eng…
Der Statiker wurde in keiner Bauphase von der Firma oder dem Bauleiter zu Rate gezogen…
Habe erfahren, dass man es machen muss (sonst Ordnugswidrigkeit)…
nun ist es dafür wohl zu spät um etwas zu verhindern…
Sicherlich habe ich auch Mitverantwortung.
Ich bin davon asugegangen, dass alles korrekt abläuft…der Bauleiter hat (angeblich) 25 Jahre Bauerfahrung.
Da es sich um ein Komplettangebot für die Erstellung eines geschlossenen Rohbaus gehandelt hat, kann man (wer des Lesens mächtig ist) nicht wirklich solche Fehler machen.
Auf meine laienhaften Einwände während der letzten Wochen wurde stets mit Antworten reagiert, die mir als Laien eingeleuchtet haben.
Ich bin erst über die ganze Sache gestolpert, als ich mich intensiv mit der Statik auseinandergesetzt habe.
Ich befürchte, die haben die ganze Statik nicht einmal vernünftig gelesen…
Nur kurz:
ich habe von 15 ortsansässigen Firmen Ende letzten Jahres ein Angebot für den geschlossenen Rohbau erfragt. Mit beiligenden Bauzeichnungen usw.
Sage und schreibe 2 Firmen haben sich gemeldet und mich informiert, dass sie zeitlich nicht können. Der Rest hat weder angerufen noch PIEP gesagt.
Nach 8 Wochen Wartezeit habe ich Januar 2009 eine Anfrage in myhammer gestellt. Dort haben 2 Firmen (die besagte aus Flensburg und eine aus Hamburg) Interesse bekundet. nach Vorlage des Angeboptes waren sie rund 3-4000 Euro im Preis auseinander.
Es schien für mich also durchaus möglich, dass man für die knapp 100.000Euro den Rohbau hingestellt bekommt.
Im nachhinein wurde mir gesagt, dass diese Summe für den Rohbau sogar zu hoch gewesen ist…na Klasse…