Betontreppe nicht gemäß DIN-Norm

Liebe/-r Experte/-in,

Vorgeschichte:
Bei uns soll auf die Betonstufen vom Tischler Trittstufen 4 cm Eiche und die Setzstufen sollen nur weiss gestrichen werden.
Gemäß den dürftigen Vorgaben (Werkplanung) des Architekten sollte die Betontreppe 4 auf 1 geschalt werden. Und obwohl die Stockwerke unterschiedlich hoch sind, hat der Architekt nur eine Treppe mit der Stufenzahl vom EG in das DG erstellt.
Die Betontreppe ist eine Katastrophe. Ich habe gelesen, dass die Treppensteigung gemäß DIN- 18065 maximal 20 cm, aber minimal 14 cm betragen, wobei damit die fertige Höhe = incl. Holzbelag 4cm gemeint sein dürfte (ich hoffe ich habe das richtig verstanden).
Unser Rohbautreppe (ohne Eichenstufen 4 cm Höhe) hat aber jetzt schon Stufenhöhen von 19 cm , 18 cm, … Und die Setzstufen sind anscheinend auch nicht richtig. Legt man vor die Setzstufe eine Wasserwaage, so ergibt sich zum Treppenhausauge hin ein großer Spalt zwischen Wasserwaage und Setzstufe. Leider kann ich kein Bild einbinden.
Problem:
Der Tischler erwartet vom Betonbauer eine ordnungsgemäße Treppe, dass er nur die Holzstufen ausmessen muss und diese dann anbringen kann.
Der Betonbauer behauptet, der Tischler müsse die Treppe jetzt ganz genau ausmessen und ihm genau mitteilen muss, um wieviel jede Stufe (Trittstufe und Setzstufe) angepasst werden muss.
Der Tischler soll also –kostenlos- die Arbeit liefern damit der Betonbauer nachbessern kann.
Der Tischler will –nachvollziehbar – diese Leistung nicht kostenlos erbringen.

Zusatzinformationen:
Wir haben einen Architekten, der gemäß HOAI, Nr. 8 auch mit der Überwachung und Ausführung des Objektes beauftragt war. Dieser hat die Betontreppe nicht beanstandet und wir haben die Rechnung bezahlt.
Wir haben auch noch einen Gutachter eingeschaltet (auch wegen noch anderer Mängel, die der Architekt so abgenommen hatte). Der Gutachter, sagt uns auch, dass der Tischler diese Leistung erbringen muss, weil er sowieso die Treppe ausmessen müsse. Ich kann das nicht nachvollziehen, denn der Tischler will noch nur seine Stufen ausmessen, nicht aber eine Betontreppe, die nicht richtig erstellt wurde, oder?
Wenn ich den Gutachter nach der Verantwortung des Architekten in diesem Zusammenhang frage erhalte ich keine konkrete Antwort darauf. Ich kann die Einwände des Tischlers verstehen.

Fragen: Muss der Tischler wirklich diese Treppe akzeptieren, bzw. muss der die wirklich für den Betonbauer ausmessen?
Oder würde es vollkommen ausreichen, wenn er einfach eine pauschale Behinderungsanzeige schreibt?
Wenn das so weiter geht wird der Tischler, von dem wir gerne die Treppenstufen hätten den Auftrag nicht ausführen. Er sagt, dass er eine solche Treppe noch nicht gesehen hätte.
Bitte um Hilfe und schon einmal Danke vorab.

Guten Tag @Christine,
Sie haben einen bauleitenden Architekten und einen Gutachter und wollen dann noch Rat im Internet. Das passt doch nicht zusammen.
Ihr Architekt hat keine gute Bauleitung gemacht und ihn müssen Sie für den Schaden haftbar machen. Sprechen Sie mit ihm, damit er das Problem mit den Handwerkern klärt und sagen Sie ihm, dass Sie ihm eventl. Kosten vom Architektenhonorar abziehen werden.
Sie haben keinen objektiven Gutachter gewählt. Er schützt einen unfähigen Architektenkollegen. Das darf nicht sein. Sie sollten auch ihm androhen, das Honorar zu kürzen, wenn er nicht ordnungsgemäß für Sie arbeitet.
Gruß aus Hagen in Westfalen
Dipl.-Ing. Werner Kahlki
Architekt und Beratender Bauingenieur
Mitglied der Ing.-Kammer NRW

Sehr geehrter Herr Kahlki,

Danke für Ihre Antwort.
Ich wollte mir meine Vermutung
–> Schutz des unfähigen Architektenkollegen nur
nochmals bestätigen lassen.

Am Kellergeschoss (WU-Keller) mit Dämmung sind auch erhebliche Mängel.
Ich habe auch hier die Vermutung, dass der Architekt das Bauunternehmen (gleiche wie von Betontreppe) deckt.
Da es um sehr viel Geld gehen dürfte, wenn das gesamte Kellerwerk noch zusätzlich abgedichtet und neu gedämmt werden müßte (incl. ausschachten des bereits anfgefüllten Kellers) würde ich mich nicht wundern, wenn hier jmd. bestochen wurde.

Der Gutachter fragte am Anfang, als das erste Gespräch war (und ich anwesend sein konnte) fragte der Gutachter, ob der Keller in einem Stück gegossen wäre oder nach und nach.
Der Architekt behauptete sofort -in einem Stück. Ich habe gezögert und dem Gutachter anschließend anhand der von mir erstellten Bilder nachweisen können,
dass der Keller nicht in einem Stück erstellt wurde.
Bei meiner Rückfrage danach erhielt ich plötzlich vom Gutachter keine konkrete Antwort auf meine Frage.
(Inzwischen hatten sich Gutachter und Architekt ohne mich getroffen).

Nur zur Info. Ich hatte mir über die IHK eine Liste der amtlich bestellten Gutachter/vereidigtgen senden lassen und dieser war hier in unserem Wohnort gemeldet.

Danke jedenfalls, dass Sie mein Bauchgefühl bestätigt haben.

Wenn der Gutachter nicht neutral ist, sofort die Zusammenarbeit beenden und eine Beschwerde an die IHK senden. Ich befürchte, dass Sie einen Anwalt brauchen, der sich mit Bau- und Architktenfragen auskennt.
Bei einem Gerichtsverfahren wird das Gericht einen unabhängigen Gutachter bestimmen, nur der hilft Ihnen weiter.
Gruß Dipl.-Ing. Werner Kahlki

Jeder Handwerker HAT gem VOB B die Vorleistungen zu überprüfen und die Unstimmigkeiten bzw. Bedenken SCHRIFTLICH anzuzeigen. Der das versaemt, hat die Konsequenzen zu tragen.
Unbeschadet davon, hat aber auch der verantwortliche Bauleiter seine Verantwortung.

Grüsse
Molnar