Betr. AV durch Pensionskasse

Hallo,

bin gerade gefragt worden, ob ein Arbeitnehmer der unter der Beitragsbemessungsgrenze von 62400 EUR verdient, trotzdem 2496 EUR (4% der BBMG) begünstigt einzahlen kann, oder gilt in diesem Fall 4% des Bruttoeinkommens ?

Danke für Eure Antwort

Wolfgang

Hallo Wolfgang,
es gilt für alle Arbeitnehmer die gleiche Regelung:
4% der Beitragsbemessungsgrenze. Auch eine Friseurin die nur 1300 € Bruttoeinkomen im Monat hat könnte bis 4% der BBG Beiträge steuermindernd einzahlen.

Mit freundlichen Grüßen

Volker