Betr. AV - Steuern bei Auszahlung

Hallo liebe Wissende,

eine Person hatte vor Jahren eine betriebliche Altersvorsorge zusammen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Diese AV wurde komplett vom AG bezahlt. Also auf den Bruttolohn angerechnet, aber nicht versteuert und logischerweise nicht ausgezahlt.

nun ist die Person in Rente gegangen und bezieht Leistungen aus dieser Vorsorge. Nun kam ein Bescheid, das diese Person Steuern auf diese Zahlungen aus dieser Versicherung zahlen müsste.

Ist das so richtig bzw. macht dann diese BAV überhaupt Sinn???

Vielen Dank

Hallo Swordan,

Hallo liebe Wissende,

eine Person hatte vor Jahren eine betriebliche Altersvorsorge
zusammen mit dem Arbeitgeber abgeschlossen. Diese AV wurde
komplett vom AG bezahlt. Also auf den Bruttolohn angerechnet,
aber nicht versteuert und logischerweise nicht ausgezahlt.

Ich vermute, dass es sich hier um eine Arbeitgeberfinanzierte Altersversorgung handelt.

nun ist die Person in Rente gegangen und bezieht Leistungen
aus dieser Vorsorge. Nun kam ein Bescheid, das diese Person
Steuern auf diese Zahlungen aus dieser Versicherung zahlen
müsste.

Richtig, der Arbeitnehmer muss für dieses Einkommen Steuer wie auch Krankenversicherungsbeiträge zahlen.

Ist das so richtig bzw. macht dann diese BAV überhaupt Sinn???

Wenn der AG diese BAV nicht abgeschlossen hätte,
hätte der AN diese Zusatzrente nicht.

Beantworte Dir deine Frage ob dies Sinn macht selbst.

Vielen Dank

Gruß Merger

Ok. Danke für die schnelle Antwort!

Ist das so richtig

Ja. Es werden auch Kranbkenkassenbeiträge (GKV) fällig.

bzw. macht dann diese BAV überhaupt Sinn???

Macht es Sinn arbeiten zu gehen, wenn man von seinem Lohn Steuern zahlen muß ?

Hallo Nordlicht,

die Frage nach dem Sinn der BAV bezieht sich lediglich auf die Variante des Steuern zahlens.

Da diese BAV durch den AG voll bezahlt wird, aber dem AN keine zusätzlichen Steuerzahlungen entstehen (monatlich während der Beitragszahlungszeit), war die Frage, in wie weit es dann Sinn macht, wenn der AN bei Auszahlung, der eigentlich steuerfreien BAV, am Ende doch Steuern bezahlen muss.

mfg

Hallo,

Beitragszahlungszeit), war die Frage, in wie weit es dann Sinn
macht, wenn der AN bei Auszahlung, der eigentlich steuerfreien
BAV, am Ende doch Steuern bezahlen muss.

Ich verstehe die Frage nicht. Der An bekommt vom AG eine Zusatzrente spendiert, die nicht sinnvoll sein soll, weil sie versteuert wird ?

Seit 2005 sind alle Renten steuerpflichtig, diese Frage stellt sich also nicht nur bei einer bAV.

Gruß

Nordlicht

Hallo,

komplett vom AG bezahlt. Also auf den Bruttolohn angerechnet,
aber nicht versteuert und logischerweise nicht ausgezahlt.

wenn die bei der Bildung der AV nicht versteuert wurde, dann wird die Steuer beim Bezug der Rente fällig. Die „(Steuer-)Ersparnis“ errechnet sich daraus, dass man davon ausgeht, dass der Steuersatz im Rentenalter geringer ist als während der Berufstätigkeit.

Grüße

Hallo,

wenn es eine Kapitalzahlung war, sollte sie steuerfrei sein (wenn vor 2005 abgeschlssen).

Wenn es eine Rente ist, ist sie nur mit dem Ertragsteil zu versteuern.

Da sie ja am Anfang wohl steuerfrei war, lohnt sich das also.

Gruss

Barmer

Hallo,

ich gehe davon auss, dass die Beiträge vom Arbeitgeber pauschal versteuert wurden und der Arbeitnehmer davon nichts gemerkt hat. Dafür gilt meine Aussage.

Sollte es sich um eine direkte Pensionszusage des Arbeitgebers handeln, die er nur bei einer Versicherung rückgedeckt hat, ist die Zahlung voll stuerpflichtig.

Steuerfreie Beitragszahlungen an eine Direktversicherung gab es bis 2005 nicht.

Gruss

Barmer

Hallo Nordlicht,

Hallo,

Beitragszahlungszeit), war die Frage, in wie weit es dann Sinn
macht, wenn der AN bei Auszahlung, der eigentlich steuerfreien
BAV, am Ende doch Steuern bezahlen muss.

Ich verstehe die Frage nicht. Der An bekommt vom AG eine
Zusatzrente spendiert, die nicht sinnvoll sein soll, weil sie
versteuert wird ?

Seit 2005 sind alle Renten steuerpflichtig, diese Frage stellt
sich also nicht nur bei einer bAV.

Bei Vertragsabschlüssen vor 2005 waren Rentenzahlungen auch schon steuerpflichtig. Nur bei einer Kapitalauszahlung (Mindestlaufzeit 12 Jahre) fielen keine Steuern an.

Gruß

Nordlicht

Gruß Merger

Hallo Merger,

Bei Vertragsabschlüssen vor 2005 waren Rentenzahlungen auch
schon steuerpflichtig. Nur bei einer Kapitalauszahlung
(Mindestlaufzeit 12 Jahre) fielen keine Steuern an.

ist mir schon klar, ich mach den Job auch schon ein paar Tage. Ich habe mich mit der Jahreszahl nur auf das Alterseinkünftegesetz bezogen.

Gruß

Nordlicht

Ich verstehe die Frage nicht. Der An bekommt vom AG eine
Zusatzrente spendiert, die nicht sinnvoll sein soll, weil sie
versteuert wird ?

Was nützt dem AN eine „kostenlose“/„steuerfreie“ Rentenversicherung, wenn diese bei Fälligkeit bzw. Vollauszahlung versteuert wird???

Zumal der AN davon ausgeht, das die Steuern im Alter nicht geringer sondern größer (Prozentual gesehen) werden.

Dann wäre es doch für den AN „sinnvoller“ wenn der derzeit (für den AN) kostenfreie Betrag als Nettosumme auf den Lohn gerechnet werden?!
(Zumal so die, vor Versicherungsabschluss, mündliche Abmachung war)

mfg