Betr. BGN -Techno- Disko. Gehörschaden

Hallo
Ich war 20 Jahre lang, Geschäftsführer von Bistro, Nachtclub und einer "Techno- Diskothek und habe mir durch diese Dauerbeschallung von 140 Dzb einen Gehörschaden zugezogen.
Nach Untersuchungen im Jahr 2001 von HNO Arzt wurde das auch festgestellt, die Schadensursache und auch die Umstände die dazu führten.
Die BGN hatte - die Anerkennung der Schwerhörigkeit im Jahre 2001 anerkannt.
Durch die Jahre hat sich das immer mehr verschlechtert und wurde hier vor Ort im Jahre 2011 von Akustiker und HNO Arzt ebenso bestätigt, das es durch diese starke Dezibel Belastung gekommen sei.
Jetzt benötige ich 2 Hörgeräte, daraufhin wurden mehrere Kassengeräte probiert, erfüllten aber nicht ihren Zweck und das Hören hat sich nur geringfügig verbessert.
Habe aber nicht die Mittel der Zuzahlung.
Meine Frage:
a) muss die BGN mir meine besseren Geräte bezahlen?
b) Ich habe alle Papiere und Unterlagen, sowie die Arbeitsanamnese seit Schulentlassung an die BGN geschickt und will eine Rente / eine Unterstützung, sowie die Hörgeräte.
Von der AOK, wo der Akustiker die Abrechnung der Geräte hingeschickt hat, kam die Stellungsnahme – bitte an die BGN schicken, hat den Schaden anerkannt.
c) bin 67 Jahre und Rentner.
d) bin 60 % - Schwerbehindert.
Stehen mir da Zahlungen zu und was muss ich unternehmen.
Ich selbst habe keine Ahnung, was und wie ich da vorgehen soll, deshalb bitte nur Fachratschläge aus eigner Erfahrung oder beruflich bedingt.

Vielen Dank für die Hilfe
j.henry

leider habe ich dazu keine erfahrungen.

Leider ist die Anfrage in meiner e.mail Post untergegangen. Ich hoffe Ihr Problem hat sich erledigt, sonst noch einmal anfragen.

Hallo Herr Dietmar Richter
Hat sich noch nicht gelöst, Re: Betr. BGN -Techno- Disko. Gehörschaden
MfG j.henry
en.

Leistungsangelegenheiten bei den BG´n sind juristisch sehr kompliziert und es gibt nur wenig Fachanwälte in Deutschland, die das Metier wirklich beherrschen. Dies habe ich schon zig Fragestellern geantwortet. Doch dieser ernstzunehmende Rat ist bisher von keinem der Fragesteller beherzigt worden,alle sind entgegen meiner Empfehlung zu einem Anwalt ihrer Wahl gegeangen und nicht weiter gekommen.

zu mir:

Ich war 12 Jahre in der Vertreterversammlung ( das ist sozusagen das Parlament einer BG ) der VBG und kenne mich darin aus, wie zurückhaltend eine BG sich bei einem vermeintlich unsicheren Leistungsanspruch eines Versicherten verhält. Ohne Klage vor einem Sozialgericht läuft da erfahrungsgemäß gar nichts. Denn aufgrund ihrer Angaben ist so zunächst kein präziser Leistungsanspruch zu klären. So geht aus ihren Ausführungen nicht hervor, ob die BG ihre Hörschädigung als Berufskrankheit (BK) anerkannt hat.
Die BG´n haben zunächst die Aufgabe, die Arbeitskraft eines Versicherten nacxh einem Arbeitsunfall mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln (so das SGB VII) wiederherzustellen. Da sie Rentner sind, nimmt die BG ihren Fall schon einmal weniger wichtig. Denn da ist ja keine Arbeitskraft mehr wiederherzustellen. Auf der anderen Seite hätten ihre früheren Arbeitgeber bei einem sogenannten Lärmarbeitsplatz sie regelmäßig zu einer arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchung (Lärm) schicken müssen. Wenn das nicht erfolgt ist, war das ein Verstoß gegen die gesetzlichen Arbeitsschutzbestimmungen. Wie ist da die Verantwortung für die erfolgten oder nicht erfolgten Vorsorgeuntersuchungen zu beurteilen. Das muss ein Fachanwalt prüfen. Die sind übrigens gewohnt, bundesweit Mandanten zu vertreten, da es nur eine Handvoll wirklich gute Kanzleien für diese Fälle gibt, wie z.B die Kanzlei Meisterernst in Münster oder RA Michael Klatt in Oldenburg. Es gibt auch noch die Möglichkeit, einen Rentenausschuss ihrer BG in Anspruch zu nehmen. Aber auch da kennen sich die Spezialanwälte aus. Sie benötigen einen Fachanwalt für Sozialrecht mit dem Spezialgebiet Leistungsrecht der BG´n. Anders werden sie nicht weiterkommen.

Mit freundlichen Grüßen

Dietmar Richter