hallo
angenommen ein arbeitnehmer hat seit 2002 eine betriebliche direktversicherung mit pauschalversteuerung ( 146 euro monatlicher bruttoabzug ).
kann er diese beiträge bei der EKS erklärung angeben ?
mfg
hallo
angenommen ein arbeitnehmer hat seit 2002 eine betriebliche direktversicherung mit pauschalversteuerung ( 146 euro monatlicher bruttoabzug ).
kann er diese beiträge bei der EKS erklärung angeben ?
mfg
Ja,
aber es wird nichts bringen.
Diese Beiträge sind (vermutlich)pauschal versteuert.
Gruss
Barmer
Diese Beiträge sind (vermutlich)pauschal versteuert.
Nicht nur vermutlich, sie sind pauschalversteuert.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
Ja,
aber es wird nichts bringen.
Diese Beiträge sind (vermutlich)pauschal versteuert.
ja, beiträge werden pauschal versteuert.
es geht aber darum das der arbeitnehmer durch die angabe diese beiträge seine steuerlast senken kann.
wieviel kann er angeben ? den jahresbeitrag ? oder nur eine bestimmte summe ?
mfg
Die Steuerlast senken kann man nur mit Beiträgen, die man aus versteuertem Einkommen gezAHLT HAT. Diese Beiträge sind aber nur pauschal, also nicht normal versteuert.
Außerdem wären das Vorsorgeaufwendungen, die limitiert sind. Das Limit ist in aller Regel schon durch Pflichtbeiträge und KV ausgeschöpft.
Gruss
Barmer
Die Steuerlast senken kann man nur mit Beiträgen, die man aus
versteuertem Einkommen gezAHLT HAT. Diese Beiträge sind aber
nur pauschal, also nicht normal versteuert.Außerdem wären das Vorsorgeaufwendungen, die limitiert sind.
Das Limit ist in aller Regel schon durch Pflichtbeiträge und
KV ausgeschöpft.
Wahrscheinlich war die Frage in Richtung „Rieser-Rente“ und Co. gestellt…
Mit freundlichen Grüßen
Ronald
hallo
angenommen ein arbeitnehmer hat seit 2002 eine betriebliche
direktversicherung mit pauschalversteuerung ( 146 euro
monatlicher bruttoabzug ).kann er diese beiträge bei der EKS erklärung angeben ?
Nein - denn die Beiträge zur BAV zahlt der ARBEITGEBER !
Gruß Merger