Betr. Mietrecht/-gesetzt in Austria

Hallö,

für den Fall, dass sich ja doch mal wieder ein Experte für öste. Mietrecht hierher verirrt, habe ich folgendes Problem:

Die letzen drei Male wurde die Überweisung der Miete meinerseits zurückgewiesen mit dem Vermerk über eine ungültige Empfängeradresse (Bankleitzahl). Daraufhin verständigte ich meinen Vermieter über das Problem. Er sandte mir einen Erlagschein (auf deutsch Überweisungsvordruck) zu, mit denselben Angaben, die ich zuvor erfolglos benutze. Auch das 4.Mal wurde die Überweisung aufgrund falscher Angaben nicht ausgeführt. Daraufhin begab ich mich zur Bank und fand mit Hilfe der Mitarbeiter meiner Bank heraus, dass sich die BLZ des Vermieters geändert hat.

Meine Frage ist nun, ist der Vermieter für die ordnunggemässe Zahlung der Miete zuständig, wenn sich SEINE Daten ändern oder der Mieter? Ich hab jedenfalls die ausstehende Miete bislang noch zurückgehalten, da ich der Meinung bin, der Vermieter muss seine Mieter über Änderungen des Zahlungsweges in Kenntniss setzen. Liege ich da richtig oder bastele ich mir hier meine Kündigung?

Danke im Voraus

CIAo
Reiko

Reiko, wie dämlich bist Du?!

Genau, Du bist nicht dämlich, deswegen wundert mich Dein Posting umso mehr.

Die letzen drei Male wurde die Überweisung der Miete
meinerseits zurückgewiesen mit dem Vermerk über eine ungültige
Empfängeradresse (Bankleitzahl). Daraufhin verständigte ich
meinen Vermieter über das Problem.

Hoffentlich schriftlich und per Einschreiben.

Er sandte mir einen
Erlagschein (auf deutsch Überweisungsvordruck) zu, mit
denselben Angaben, die ich zuvor erfolglos benutze. Auch das
4.Mal wurde die Überweisung aufgrund falscher Angaben nicht
ausgeführt. Daraufhin begab ich mich zur Bank und fand mit
Hilfe der Mitarbeiter meiner Bank heraus, dass sich die BLZ
des Vermieters geändert hat.

Den Vermieter hast Du auf diesen Umstand hoffentlich ebenfalls hingewiesen.

Meine Frage ist nun, ist der Vermieter für die ordnunggemässe
Zahlung der Miete zuständig, wenn sich SEINE Daten ändern oder
der Mieter? Ich hab jedenfalls die ausstehende Miete bislang
noch zurückgehalten, da ich der Meinung bin, der Vermieter
muss seine Mieter über Änderungen des Zahlungsweges in
Kenntniss setzen.

Gefährliche Kiste: auch in Ö-Land! Wenn meine Überweisung zwei- oder dreimal nicht ausgeführt wird, rufe ich doch meinen Vermieter an und horche, was denn nun mit der Bankverbindung ist.

Liege ich da richtig oder bastele ich mir hier meine Kündigung?

Das will ich so nicht sagen, allerdings ist der Vermieter inm der Tat berechtigt, bei einem Mietrückstand von zwei Monatsmieten den MV zu kündigen. Sammel mach schön sämtliche Beweise.

Ciao

Tessa

Bin nicht dämlich…
…habe auch alle Schriftstücke hier (wozu gibt es moderne Kommunikations- und Datenverarbeitungstechnik?).

In Germany wüsste ich ganz sicher, woran ich bin, aber hier im Alpenstadle läuft eingiges anders, wobei eine Kündigung seitens des Vermieters mir derzeit recht entgegen kommen würde.

Danke, dass Du trotz des meines Brandanschlages mir geantwortet hast…:wink:

CIAo
Reiko

Oje…

wobei eine Kündigung
seitens des Vermieters mir derzeit recht entgegen kommen
würde.

Jetz sag mir bloß nicht, daß Du zu mir ziehen willst… *lach*

Danke, dass Du trotz des meines Brandanschlages mir
geantwortet hast…:wink:

Wie gesagt: die Rache kommt in MUC.

So long

T.

Nöööö
Huhu,

Jetz sag mir bloß nicht, daß Du zu mir ziehen willst… *lach*

Wer weiss, wer weiss (was), aber das Problem ist, dass ich nach meiner ersten Komunikation mit meinem Vermieter wieder falsche Angaben von eben diesem erhielt. Muss ich als Mieter nun dafür sorgen, dass ich richtige Daten habe oder doch der Vermieter, dass er seinen Mietern richtige Daten übermittlet? (Grundsatzfrage)

Wie gesagt: die Rache kommt in MUC.

Meinst? Für was eigentlich? Du solltest doch Deine Hände nich in fremder Männer Richtig strecken, dann gehts auch glimpflicher aus…*fg* :wink:)

Gruss und CIAo

Reiko

Hi Reiko

für den Fall, dass sich ja doch mal wieder ein Experte für
öste. Mietrecht hierher verirrt,

Soll schon mal vorkommen *g*

habe ich folgendes Problem:

Und ich habe ein Telefon :wink:

Ich hab jedenfalls die ausstehende Miete bislang
noch zurückgehalten, da ich der Meinung bin, der Vermieter
muss seine Mieter über Änderungen des Zahlungsweges in
Kenntniss setzen. Liege ich da richtig oder bastele ich mir
hier meine Kündigung?

So wie Du das hier schilderst klingt es danach als ob die Bank des Vermieters die Bankleitzahl geändert hat (möglicherweise durch eine Fusion). Eine Zeitlang werden in so einem Fall Überweisungen automatisch umgelenkt. Nach diesem Zeitpunkt sollten Kontoinhaber eigentlich alle verständigt haben, die ihnen eventuell regelmäßig Geld überweisen, wie es ja bei Mieten der Fall ist.
An Deiner Kündigung strickt Du nicht gerade, weil ja der Zahlungswille da war und das auch durch die Überweisungen und Rückbuchungen nachvollziehbar ist. Es könnte sich nur im Extremfall die Frage ergeben, warum Du mit der Nachforschung so lange gewartet hast.
Aber das Mietrecht ist in Österreich eher „mieterfreundlich“, also wird Dir daraus daher ziemlich sicher kein Strick gedreht.

Gruß
Edith

Moin,

Soll schon mal vorkommen *g*

Hab ich grad auch festgestellt *g*

Und ich habe ein Telefon :wink:

Ach? Stimmt, aber es war doch etwas spät, Dich mitten in der Nacht anzurufen…:wink:

An Deiner Kündigung strickt Du nicht gerade, weil ja der
Zahlungswille da war und das auch durch die Überweisungen und
Rückbuchungen nachvollziehbar ist. Es könnte sich nur im
Extremfall die Frage ergeben, warum Du mit der Nachforschung
so lange gewartet hast.

Wenig Zeit die letzten Wochen (tolle Ausrede), aber ich sehe auch nicht ein, dass ich dem Vermieter hinterherrennen sollte…

Aber das Mietrecht ist in Österreich eher „mieterfreundlich“,
also wird Dir daraus daher ziemlich sicher kein Strick
gedreht.

Naja, wäre ja durchaus eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem Mietvertrag auszusteigen…:wink:

Danke und CIAo

Reiko

Moin,

Dir auch :wink:

Ach? Stimmt, aber es war doch etwas spät, Dich mitten in der
Nacht anzurufen…:wink:

Verbindlichsten Dank *gg*

Naja, wäre ja durchaus eine Möglichkeit, vorzeitig aus dem
Mietvertrag auszusteigen…:wink:

Ich fürchte, daß Du aus Deinem befristeten Mietvertrag auf diese Weise nicht rauskommen wirst. Da solltest Du lieber mit dem Vermieter zu einer Einigung kommen, wenn die Sache mit einer anderen Wohnung ernst wird.

Gruß
Edith

Wo wir grad bei sind
Ich habe hier oder auch woanders, keine genaue Ahnung mehr mal gelesen, ein befisteter Mietvertrag kann nach Ablauf eines Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist anstandslos gekündigt werden. Was da dran?

Thanks

Ich habe hier oder auch woanders, keine genaue Ahnung mehr mal
gelesen, ein befisteter Mietvertrag kann nach Ablauf eines
Jahres mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist anstandslos
gekündigt werden. Was da dran?

Dazu mal ein Auszug aus dem § 29 MRG

§ 29. (1) Der Mietvertrag wird aufgelöst

  1. durch Zeitablauf, jedoch nur wenn

b) ohne Vorliegen der Voraussetzungen nach lit. a in einem Hauptmietvertrag über eine Wohnung, an der
Wohnungseigentum besteht, schriftlich vereinbart worden ist, daß er durch den Ablauf der bedungenen Zeit ohne
Kündigung erlischt, und – sofern die Wohnung in einem Gebäude gelegen ist, das auf Grund einer vor dem 8. Mai 1945
erteilten Baubewilligung neu errichtet wurde – die ursprüngliche Vertragsdauer jeweils mindestens drei Jahre beträgt; der
Mieter hat nach Ablauf eines Jahres der ursprünglich vereinbarten oder verlängerten Dauer des Mietverhältnisses das
unverzichtbare und unbeschränkbare Recht, den Mietvertrag vor Ablauf der bedungenen Zeit jeweils zum Monatsletzten
gerichtlich unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist zu kündigen,

nur dürften beide Gründe nicht auf Deine Wohnung zutreffen.

Gruß
Edith

erledigt

Vermieter hat mich grad aus dem vertrag entlassen! *freu*