Hallö,
für den Fall, dass sich ja doch mal wieder ein Experte für öste. Mietrecht hierher verirrt, habe ich folgendes Problem:
Die letzen drei Male wurde die Überweisung der Miete meinerseits zurückgewiesen mit dem Vermerk über eine ungültige Empfängeradresse (Bankleitzahl). Daraufhin verständigte ich meinen Vermieter über das Problem. Er sandte mir einen Erlagschein (auf deutsch Überweisungsvordruck) zu, mit denselben Angaben, die ich zuvor erfolglos benutze. Auch das 4.Mal wurde die Überweisung aufgrund falscher Angaben nicht ausgeführt. Daraufhin begab ich mich zur Bank und fand mit Hilfe der Mitarbeiter meiner Bank heraus, dass sich die BLZ des Vermieters geändert hat.
Meine Frage ist nun, ist der Vermieter für die ordnunggemässe Zahlung der Miete zuständig, wenn sich SEINE Daten ändern oder der Mieter? Ich hab jedenfalls die ausstehende Miete bislang noch zurückgehalten, da ich der Meinung bin, der Vermieter muss seine Mieter über Änderungen des Zahlungsweges in Kenntniss setzen. Liege ich da richtig oder bastele ich mir hier meine Kündigung?
Danke im Voraus
CIAo
Reiko
