Betr. Pfändungsfreibetrag

Könnten Sie mir Angaben machen wie hoch der derzeitige Pfändungsfreibetrag liegt???
Und ob das auch für Unterhaltszahlungen gilt bzw.für Rückstände die man an das Kreisjugendamt zurück zahlen muß.
MfG Jürgen

Hallo, Jürgen,
einen „Pfändungsfreibetrag“ gibt es meines Wissen nicht.
Was pfändbar ist und was nicht, erfährst Du hier http://www.zoll-d.de/d0_zoll_vor_ort/g0_vollstreckun…
Aber vielleicht solltest Du Deine Frage noch einmal im Brett „Recht“ stellen, Dort treiben sich die wahren Experten nämlich herum .)
Grüße
Eckard.

du meinst bestimmt das hier

http://www.schuldnerberatung-euregio.com/tabelle.htm

Gruß Ivo