Betr.Scheidung: was bedeutet Krankheitsunterhalt

Hallo, ich habe folgendes Problem. Ich bin seit 10 Jahren getrennt von meiner Frau, der Scheidungstermin ist im Oktober 2009. Ich habe jetzt von ihrer Anwältin einen Brief bekommen, wo drin steht dass der Ehegattenunterhalsanspruch beziffert werden soll, der sich ausdrücklich auch auf Krankheitsunterhalt beziehen soll. Das Verfahren läuft seit ca 10 Jahren und jetzt kurz vor dem Termin bekomme ich so einen Brief. Die Ehe ist am 28.2.2002 für beendet erklärt worden, es fehlte nur Versorgungsausgleich und Unterschriften. Was bedeutet das jetzt für mich. Vielen Dank für eure Hilfe.

Hallo Touran,

Krankheitsunterhalt wird im BGB definiert (§ 1572 BGB, siehe in Google).
Wie das in Deinem Fall konkret bedeutet, kann ich nicht sagen. Meiner Meinung nach wird der Unterhalt während bis zur Scheidung Ehegattenunterhalt betitelt und danach tritt entweder der neu berechnete nacheheliche Unterhalt in Kraft oder eben der ein Krankheitsunterhalt, der wohl als „Fortführung“ des Ehegattenunterhalts bis zur Gesundung angesehen werden soll.
Am besten Du lässt Deinen Anwalt das Schreiben genau prüfen.

Gruß matts4friends

Hallo,
leider war ich in den letzten Monaten dienstlich im Ausland eingesetzt.
Wenn die Sache noch aktuell ist, dann lass den Fall nach dem neuen Scheidungsrecht anwaltlich abhandeln.
Gruß Bernd