Hallo,
wenn in der Auskunft eine Aussage ja oder nein zum Spielen von Instrumenten gefordert wird, kann dann „nein“ gewählt werden, wenn MOMENTAN wirklich keine gespielt werden? wenn sich aber in Zukunft zeitlich wieder was ergibt, d.h. wenn man ein Instrument später mal wieder anfängt, man es besitzt aber es rumliegt? die Antwort soll ja wahrheitsgemäß sein und keine Falschaussage zur Kündigungsberechtigung werden.
DANKE
Das geht den VM einen *böses Wort eingefügt* an. Wenn der Mieter später gegen irgendwelche Hausordnungen verstößt, mag er was sagen, aber er kann nicht vorab Musiker ausselektieren.
Nein, das muß niemand wahrheitsgetreu beantworten, weil das kein Kriterium ist.
WutimBauchwennichsowashör
Horst
WutimBauchwennichsowashör
Moin,
und ich würde mir überlegen ob das für mich als Interessent wirklich die geeignete Wohnung ist. Der VM will doch bestimmt nur Ruhe im Haus. Möglicherweise hat er ja einen M mit Rechtschutzversicherung die ihm das Leben zur Hölle macht.
Aber wenn du Ärger schon gleich zu Beginn des Mietverhältnisses vertragen kannst …
mfG
Hi
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