Betr. Zweitwohnsteuer

Guten Tag, brauche mal Hilfe ?

Habe in Heiligenhafen zwei Ferienwohnungen.
Eine wird teilweise an Feriengäste vermietet und die zweite nicht. Die zweite gehörte meine Mutter und diese hat Sie uns überschrieben.

Muß ich jetzt zwei mal Zweitwohnsteuer zahlen oder nur einmal.

danke für die Info schon mal

Hallo,
diese Frage kann man nur beantworten, wenn man die Zweitwohnungssteuersatzung von Heiligenhafen kennt. Nach den mir geläufigen Satzungen und der Rechtsprechung müsste in diesem Fall wohl für beide Wohnungen Zweitwohnungssteuer bezahlt werden. Bei der teilweise vermieteten und teilweise zur Selbstnutzung zur Verfügung stehenden Wohnung könnte es dabei besondere Regelungen geben, so dass etwa nur ein Anteil und nicht der volle Steuerbetrag fällig wird. Aber wie gesagt, definitiv lässt sich das nur beurteilen, wenn man in die geltende Satzung schaut.
Gruß
ReiWeb