Hallo,
angenommen Frau A habe eine Anwartschaft von 51 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Es fehlen ihr also 9 Monate für einen Rentenanspruch. Frau A ist jetzt Beamtin und könnte sich ihre in die Rentenversicherung bezahlten Beiträge auszahlen lassen. Sie will aber wissen, ob sie auch die fehlenden 9 Monate Beitragszeit in der Rentenversicherung „auffüllen“ kann und somit später auch eine Rente bekäme.
Kann sie hier (für 9 Monate) Beiträge nachbezahlen, um somit die Wartezeit von insgesamt 5 Jahren zu erreichen? Oder kann sie vielleicht einen 400-Euro-Job ausüben und damit die restlichen 9 Monate Beitragszeit erreichen, um auf insgesamt 60 Monate zu gelangen?
wie hoch ist derzeit der Rentenanspruch, wenn man nur die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren erreicht hat?