Beträge in Rentenversicherung nachzahlen?

Hallo,

angenommen Frau A habe eine Anwartschaft von 51 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Es fehlen ihr also 9 Monate für einen Rentenanspruch. Frau A ist jetzt Beamtin und könnte sich ihre in die Rentenversicherung bezahlten Beiträge auszahlen lassen. Sie will aber wissen, ob sie auch die fehlenden 9 Monate Beitragszeit in der Rentenversicherung „auffüllen“ kann und somit später auch eine Rente bekäme.

Kann sie hier (für 9 Monate) Beiträge nachbezahlen, um somit die Wartezeit von insgesamt 5 Jahren zu erreichen? Oder kann sie vielleicht einen 400-Euro-Job ausüben und damit die restlichen 9 Monate Beitragszeit erreichen, um auf insgesamt 60 Monate zu gelangen?

wie hoch ist derzeit der Rentenanspruch, wenn man nur die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren erreicht hat?

Hallo,

angenommen Frau A habe eine Anwartschaft von 51 Monaten in der gesetzlichen Rentenversicherung erworben. Es fehlen ihr also 9 Monate für einen Rentenanspruch. Frau A ist jetzt Beamtin und könnte sich ihre in die Rentenversicherung bezahlten Beiträge auszahlen lassen. Sie will aber wissen, ob sie auch die fehlenden 9 Monate Beitragszeit in der Rentenversicherung „auffüllen“ kann und somit später auch eine Rente bekäme.
Kann sie hier (für 9 Monate) Beiträge nachbezahlen, um somit die Wartezeit von insgesamt 5 Jahren zu erreichen?

Ja, http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/sid_D…

Oder kann sie vielleicht einen 400-Euro-Job ausüben und damit die restlichen 9 Monate Beitragszeit erreichen, um auf insgesamt 60 Monate zu gelangen?

Ja, dazu braucht sie nur auf die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht verzichten. Und naturgemäß müsste sie neben der Genehmigung des Dienstherren tatsächlich neben der höchst anspruchsvollen und vor allem erschöpfenden Tätigkeit als Beamte tatsächlich noch Kraft für einen solchen haben. Ist also wohl eher theoretischer Natur ;o)

wie hoch ist derzeit der Rentenanspruch, wenn man nur die Mindestbeitragszeit von 5 Jahren erreicht hat?

Kommt nicht ganz unwesentlich auf die jeweils eingezahlten Beiträge im Verhältnis zum Durchschnitt der gezahlten Beiträge in diesen Jahren an. Sehr viel wird es wohl nicht sein. Und dann könnte unter Umständen vielleicht noch der hier http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html wichtig sein.

Grüße